Informationsfreiheit stärken statt beschneiden - Für ein Bundestransparenzgesetz und ein Recht auf Open Data
Text
Informationsfreiheit stärken statt beschneiden - Für ein Bundestransparenzgesetz und ein Recht auf Open Data
Antrag
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner,
Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Filiz Polat, Awet Tesfaiesus, Misbah
Khan, Helge Limburg, Ayse Asar, Tina Winklmann, Corinna Rüffer, Jeanne
Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, Schahina Gambir, Lamya Kaddor und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Informationsfreiheit stärken statt beschneiden – Für ein Bundestransparenzgesetz
und ein Recht auf Open Data
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine liberale und rechtsstaatliche Demokratie lebt von Transparenz. Als Res publica,
als öffentliche Angelegenheit, muss staatliches Handeln für Bürgerinnen und Bürger
grundsätzlich nachvollziehbar sein. Erst der Zugang zu amtlichen Informationen
ermöglicht demokratische Teilhabe, öffentliche Debatten und eine wirksame Kontrolle
von Regierung und Verwaltung durch Parlament, Medien, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft (vgl. www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Datenbarometer/Informationsfreiheit/In-
formationsfreiheit_node.html). Dabei ist die Kontrolle staatlichen Handelns durch
Informationszugangsrechte auch ein wirksames Mittel der Korruptionsbekämpfung. Der
Zugang zu staatlichen Informationen schafft Transparenz und Vertrauen, beugt
Machtmissbrauch vor und trägt dazu bei, die Legitimation politischer Entscheidungen zu
erhöhen. Gleichzeitig liegen in den mit öffentlichen Geldern geschaffenen Informations-
und Datenbeständen und dem damit vorliegenden Wissen der Verwaltung nicht nur
bürgerrechtliche Partizipations- und Transparenz-, sondern auch erhebliche
wirtschaftliche Wertschöpfungspotentiale. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist auch für
den Journalismus und die Ausübung seiner Kritik- und Kontrollfunktion von hoher
Bedeutung – darauf wurde wiederholt durch die Fachverbände verwiesen (vgl.
www.reporter-ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteilungen/33/drohender-
einschnittin-die-informationsfreiheit).
Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und eine wirksame öffentliche Kontrolle sind keine
Schwachstelle liberaler Demokratien. Vielmehr stärken sie die Widerstandsfähigkeit
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Gerade in Zeiten wachsender
autoritärer Bedrohungen gilt es, diese demokratischen und rechtsstaatliche Prinzipien
entschlossen zu verteidigen, die sie von autoritären Staaten unterscheiden, statt in die
Falle zu tappen, über Jahrzehnte mühsam erkämpfte Bürgerrechte abzuwickeln und
wieder zum klandestinen, preußischen Obrigkeitsstaat zu werden.
Das Informationsfreiheitsgesetz (Bundes-IFG) ist maßgeblicher Teil der
Gewährleistung dieser Transparenzanforderungen an den demokratisch gefassten Rechtsstaat und
eine zentrale demokratische Errungenschaft. Seit 2006 ermöglicht das Bundes-IFG ein
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7791
21. Wahlperiode 01.09.2026
Recht auf Akteneinsicht, den Zugang zu internen E-Mails in Bundesministerien und
Behörden, Originalakten, Gutachten und Studien.
Die Ankündigung im Reformpaket der Bundesregierung vom 22. Juli 2026, das
Bundes-IFG zu beschränken, ist ein in gleich mehrfacher Hinsicht fatales Vorhaben. Eine
Beschneidung des voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen, etwa
durch zusätzliche Ausnahmen, Zugangshürden oder abschreckenden Gebühren,
wäre ein krasser demokratiepolitischer Rückschritt. Ein solches Vorgehen stünde auch
im direkten Widerspruch zu allen Zusagen der Bundesregierung aus CDU, CSU und
SPD, die Staatsmodernisierung, für die man am Anfang der 21. Wahlperiode ein
eigenes Bundesministerium aus der Taufe gehoben hat, zu stärken.
Auch stünde ein solches Vorgehen diametral zu allen Versprechungen der
schwarzroten Koalitionäre, staatliche Transparenz zu stärken und das Bundes-IFG „im Sinne
der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln“ zu wollen, die man im Zuge der
Sondierungen, nach massivem öffentlichem Protest in Reaktion auf einen ähnlichen
Vorstoß der Verhandlerinnen und Verhandler, Parlament und Öffentlichkeit gegeben hat
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 59).
Es stünde auch im deutlichen Widerspruch zu allen in den vergangenen Jahren
eingegangenen europarechtlichen und internationalen Verpflichtungen, die man
beispielsweise im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) abgegeben hat, genauso
aber zu den bisher zumindest von einem der Koalitionspartner verfolgten Ansinnen,
ein Bundestransparenzgesetz nach Ländervorbild zu schaffen, das das Bundes-IFG um
den Gedanken von Open Data ergänzt und Transparenz staatlichen Handelns somit
insgesamt deutlich stärkt.
Die im Zuge der am 1. Juli 2026 veröffentlichten Vereinbarung des
Koalitionsausschusses hat aus all den genannten Gründen für massive öffentliche Verunsicherung
gesorgt. Eine entsprechende Petition, die sich direkt an einen der Koalitionspartner
wendet und fordert, die bekannt gewordenen Pläne umgehend zurückzunehmen, haben
mittlerweile mehr als 650.000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat die
Pläne mit Nachdruck abgelehnt (www.ldi.nrw.de/Kritik%20%C3%84nderung%20-
IFG). Dennoch ist der weitere Fortgang der Gesetzgebung, auch nach hoch
widersprüchlichen Aussagen aus der Bundestagsfraktion der SPD (www.deutschland-
funk.de/johannes-schaetzl-spd-kritisiert-geplante-ifg-reform-100.html; https://has-
epost.de/spd-fraktionschef-miersch-rechtfertigt-reform-des-
informationsfreiheitsgesetzes-734918/), derzeit vollkommen offen. Aus heutiger Perspektive steht zu
befürchten, dass man an den bekannt gewordenen Plänen festhält und das federführende
Bundesministerium des Innern in Kürze entsprechende Vorschläge unterbreiten wird.
Die in der bisherigen Diskussion vorgebrachten Argumente für die Beschneidung und
Rückabwicklung des Bundes-IFG konnten allesamt nicht überzeugen bzw. auch durch
entsprechende parlamentarische Nachfragen (vgl. die Antworten der Bundesregierung
auf die Schriftlichen Fragen 19 und 20 auf Bundestagsdrucksache 21/7311) nicht
belegt werden. Den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit sowie dem Schutz
personenbezogener Daten trägt das geltende Recht bereits durch weitreichende
Ausnahmen Rechnung. Auch kann die Bundesregierung nicht belegen, dass es, wie öffentlich
postuliert, zu massenhaftem Missbrauch und zahlreichen Fällen komme, bei denen die
Kosten für die Beantwortung entsprechender IFG-Anfragen mehrere Hunderttausend
Euro betragen würden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage
24 auf Bundestagsdrucksache 21/7434).
Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) weist
in ihrem Beschluss vom 6. Juli 2026 darauf hin, dass nicht ersichtlich sei, dass
„aktuelle Herausforderungen solche Einschränkungen auch nur ansatzweise rechtfertigen
[....]. Die bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen sehen unter anderem einen
umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und
Ländern vor und ermöglichen es, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren. Es besteht
daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang
auszunehmen. Hier nutzt die Bundesregierung den Verweis auf die Sicherheit lediglich
als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der
Informationsfreiheit.“ (www.ldi.nrw.de/Kritik%20%C3%84nderung%20IFG).
Zu einem wirksamen Informationsfreiheitsrecht gehört auch eine unabhängige
Kontrollinstanz. Sie ermöglicht es, als Anwalt der Informationsfreiheit gegen widrige
Geheimniskrämerei in Regierung und Verwaltung vorzugehen. Die Zuständigkeit der
oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit trägt
zur einheitlichen und rechtmäßigen Anwendung des Informationsfreiheitsrechts bei.
Diese Kontrollfunktion muss uneingeschränkt erhalten und institutionell, personell
sowie rechtlich gestärkt werden. Eine Schwächung oder Abschaffung dieser
Zuständigkeit wäre demgegenüber ein erheblicher Einschnitt in die Informationsfreiheit (vgl. zur
Berichterstattung: www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium-
100.html).
Transparenz und Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen sind
notwendige Voraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und
Bürger; sie sind notwendige Voraussetzungen für Partizipation, Teilhabe und
Mitbestimmung in einem modernen, lebendigen, demokratischen Rechtsstaat. Statt der
massiven Einschränkung staatlicher Transparenz müssen die zahlreichen bestehenden
bundesrechtlichen Transparenz- und Informationszugangsregelungen nach dem Vorbild
mehrerer Länder in einem modernen Bundestransparenzgesetz auch auf Bundesebene
zusammengeführt und weiterentwickelt werden. Ein solches Gesetz wird seit Jahren
sowohl von der Zivilgesellschaft als auch von der antragstellenden Fraktion gefordert,
unter anderem mit dem Antrag zur Vorlage des Entwurfs eines
Bundestransparenzgesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14596).
Behörden sollen Informationen von öffentlichem Interesse grundsätzlich von sich aus
und automatisiert veröffentlichen. Dies würde sowohl die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Verwaltung entlasten, dort zu einem Digitalisierungsboost führen als
auch die Transparenz von Verwaltungshandeln und damit die Legitimation politischen
Handels erhöhen. Zugleich braucht es einen gesetzlichen Anspruch darauf, offene
Verwaltungsdaten kostenfrei, barrierefrei, maschinenlesbar und zur
Weiterverwendung bereitzustellen. Informationsfreiheit und Open Data sind wesentliche
Grundlagen eines transparenten, modernen und demokratisch kontrollierten Staates und
müssen konzeptuell, statt wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/6207 dargestellt bislang der Fall, zusammen bearbeitet
und gestärkt werden.
Die massiven Angriffe der Bundesregierung auf die Informationsfreiheit zeigen aber
auch, dass die einfachrechtliche Regelung von Ansprüchen auf Zugang zur
Information allein, etwa in einem Bundestransparenzgesetz und den Transparenzgesetzen der
Länder sowie im Verbraucherinformationsgesetz (VIG), nicht ausreicht, um
Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger ausreichend wirksam werden zu lassen.
Der demokratiepolitisch bundesweit notwendige Paradigmenwechsel vom
Amtsgeheimnis als Prinzip hin zu einer offenen Verwaltung ist ohne verfassungsrechtliche
Verankerung eines Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger nicht
ausreichend vollziehbar. Es bedarf daher der Schaffung eines
Informationszugangsgrundrechts, wie es die antragstellende Fraktion bereits 2012 in einer Initiative gefordert hat
(Bundestagsdrucksache 17/9724).
Insgesamt ist gerade in Zeiten, in denen mühsam erkämpfte Bürgerrechte in liberalen
Demokratien zunehmend unter Druck geraten und die Nachvollziehbarkeit staatlichen
Handelns umso wichtiger auch gegen gezielt lancierte Desinformation wäre, fatal,
zumal unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Bürokratieabbaus oder gar der
Staatsmodernisierung entsprechende Rechte zu beschneiden statt diese entschlossen
auszubauen.
Neben der Stärkung der Informationsfreiheit auf Bundesebene und der Vorlage eines
Bundestransparenzgesetzes sind auch weitere bestehende Regelungen zur
Gewährleistung und Verbesserung staatlicher Transparenzgesetzgebung weiter auszubauen. Die
antragstellende Fraktion macht seit langem auf den Handlungsbedarf aufmerksam
(vgl. Bundestagsdrucksachen 19/27872, 21/3421). Auch Medienauskunftsrechte für
Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden sind klar zu regeln und
deutlich zu stärken (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5694) statt zu beschneiden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. von Vorhaben zur Beschneidung der Informationsfreiheit umgehend Abstand zu
nehmen;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Informationsfreiheitsgesetz des
Bundes zu einem modernen Bundestransparenzgesetz weiterentwickelt wird, das
a. den voraussetzungslosen individuellen Informationszugangsanspruch
sichert,
b. umfassende Pflichten der Bundesbehörden zur proaktiven Veröffentlichung
von Informationen von öffentlichem Interesse enthält,
c. einen individuellen und einklagbaren Rechtsanspruch auf Open Data
verankert und die öffentlichen Stellen des Bundes verpflichtet, ihre Daten
grundsätzlich proaktiv, zeitnah, kostenfrei, barrierefrei, maschinenlesbar, in
offenen Formaten und zur freien Weiterverwendung bereitzustellen, soweit keine
gesetzlichen Schutzgründe entgegenstehen sowie
d. bestehende Mechanismen zur Umgehung von Informationsrechten („POST-
ITs“, bewusste Nichtveraktung, Kommunikation über private Geräte)
wirksam unterbindet;
3. ein digitales Transparenzportal einzurichten, in dem staatliche Informationen
übersichtlich und durchsuchbar bereitgestellt werden;
4. statt einer Abschaffung eine Stärkung der Rolle der oder des
Informationsfreiheitsbeauftragten durch verbindliche Durchsetzungsbefugnisse sicherzustellen;
5. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, mit dem ein
eigenständiges Grundrecht auf Zugang zu amtlichen Informationen verankert und
die Informationsfreiheit als wesentliche Voraussetzung demokratischer Teilhabe
und Kontrolle verfassungsrechtlich abgesichert wird (vgl. Bundestagsdrucksache
17/9724);
6. die Staatsmodernisierung auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger
voranzutreiben und staatliche Transparenz insgesamt auszubauen, indem u. a.
a. bestehende Transparenzinstrumente wie das Lobbyregister oder der
exekutive Fußabdruck („Lobbyfußspur“) auf Stärkung und Fortentwicklung
geprüft werden,
b. ein digitales Gesetzgebungsportal den gesamten Gesetzgebungszyklus
transparent und nachvollziehbar abbildet sowie eine faire Bürger- und
Fachbeteiligung stärkt,
c. die Verwaltungsdigitalisierung massiv vorangetrieben und so durch
Automatisierung die Beantwortung von IFG-Anfragen für die Verwaltung erleichtert
wird;
7. die einheitliche Federführung eines Ministeriums für die Informationsfreiheit und
Open Data sicherzustellen;
8. gemeinsam mit den Ländern eine Stärkung der Transparenzgesetzgebung auf
Grundlage der Beschlüsse der IFK voranzutreiben;
9. ein verlässliches, bundeseinheitliches Auskunftsrecht für Journalistinnen und
Journalisten gegenüber Bundesbehörden und Bundesministerien gesetzlich zu
verankern (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5694).
Berlin, den 31. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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