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Informationsfreiheit stärken statt beschneiden - Für ein Bundestransparenzgesetz und ein Recht auf Open Data

dip / drucksache 01.09.2026 · WP 21 · 21/7791 · Antrag · Original ↗

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Informationsfreiheit stärken statt beschneiden - Für ein Bundestransparenzgesetz und ein Recht auf Open Data Antrag der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Dr. Irene Mihalic, Marcel Emmerich, Filiz Polat, Awet Tesfaiesus, Misbah Khan, Helge Limburg, Ayse Asar, Tina Winklmann, Corinna Rüffer, Jeanne Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, Schahina Gambir, Lamya Kaddor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Informationsfreiheit stärken statt beschneiden – Für ein Bundestransparenzgesetz und ein Recht auf Open Data Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Eine liberale und rechtsstaatliche Demokratie lebt von Transparenz. Als Res publica, als öffentliche Angelegenheit, muss staatliches Handeln für Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nachvollziehbar sein. Erst der Zugang zu amtlichen Informationen ermöglicht demokratische Teilhabe, öffentliche Debatten und eine wirksame Kontrolle von Regierung und Verwaltung durch Parlament, Medien, Wissenschaft und Zivilgesellschaft (vgl. www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Datenbarometer/Informationsfreiheit/In- formationsfreiheit_node.html). Dabei ist die Kontrolle staatlichen Handelns durch Informationszugangsrechte auch ein wirksames Mittel der Korruptionsbekämpfung. Der Zugang zu staatlichen Informationen schafft Transparenz und Vertrauen, beugt Machtmissbrauch vor und trägt dazu bei, die Legitimation politischer Entscheidungen zu erhöhen. Gleichzeitig liegen in den mit öffentlichen Geldern geschaffenen Informations- und Datenbeständen und dem damit vorliegenden Wissen der Verwaltung nicht nur bürgerrechtliche Partizipations- und Transparenz-, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Wertschöpfungspotentiale. Der Zugang zu amtlichen Informationen ist auch für den Journalismus und die Ausübung seiner Kritik- und Kontrollfunktion von hoher Bedeutung – darauf wurde wiederholt durch die Fachverbände verwiesen (vgl. www.reporter-ohne-grenzen.de/artikel/pressemitteilungen/33/drohender- einschnittin-die-informationsfreiheit). Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und eine wirksame öffentliche Kontrolle sind keine Schwachstelle liberaler Demokratien. Vielmehr stärken sie die Widerstandsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Gerade in Zeiten wachsender autoritärer Bedrohungen gilt es, diese demokratischen und rechtsstaatliche Prinzipien entschlossen zu verteidigen, die sie von autoritären Staaten unterscheiden, statt in die Falle zu tappen, über Jahrzehnte mühsam erkämpfte Bürgerrechte abzuwickeln und wieder zum klandestinen, preußischen Obrigkeitsstaat zu werden. Das Informationsfreiheitsgesetz (Bundes-IFG) ist maßgeblicher Teil der Gewährleistung dieser Transparenzanforderungen an den demokratisch gefassten Rechtsstaat und eine zentrale demokratische Errungenschaft. Seit 2006 ermöglicht das Bundes-IFG ein Deutscher Bundestag Drucksache 21/7791 21. Wahlperiode 01.09.2026 Recht auf Akteneinsicht, den Zugang zu internen E-Mails in Bundesministerien und Behörden, Originalakten, Gutachten und Studien. Die Ankündigung im Reformpaket der Bundesregierung vom 22. Juli 2026, das Bundes-IFG zu beschränken, ist ein in gleich mehrfacher Hinsicht fatales Vorhaben. Eine Beschneidung des voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen, etwa durch zusätzliche Ausnahmen, Zugangshürden oder abschreckenden Gebühren, wäre ein krasser demokratiepolitischer Rückschritt. Ein solches Vorgehen stünde auch im direkten Widerspruch zu allen Zusagen der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD, die Staatsmodernisierung, für die man am Anfang der 21. Wahlperiode ein eigenes Bundesministerium aus der Taufe gehoben hat, zu stärken. Auch stünde ein solches Vorgehen diametral zu allen Versprechungen der schwarzroten Koalitionäre, staatliche Transparenz zu stärken und das Bundes-IFG „im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln“ zu wollen, die man im Zuge der Sondierungen, nach massivem öffentlichem Protest in Reaktion auf einen ähnlichen Vorstoß der Verhandlerinnen und Verhandler, Parlament und Öffentlichkeit gegeben hat (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 59). Es stünde auch im deutlichen Widerspruch zu allen in den vergangenen Jahren eingegangenen europarechtlichen und internationalen Verpflichtungen, die man beispielsweise im Rahmen der Open Government Partnership (OGP) abgegeben hat, genauso aber zu den bisher zumindest von einem der Koalitionspartner verfolgten Ansinnen, ein Bundestransparenzgesetz nach Ländervorbild zu schaffen, das das Bundes-IFG um den Gedanken von Open Data ergänzt und Transparenz staatlichen Handelns somit insgesamt deutlich stärkt. Die im Zuge der am 1. Juli 2026 veröffentlichten Vereinbarung des Koalitionsausschusses hat aus all den genannten Gründen für massive öffentliche Verunsicherung gesorgt. Eine entsprechende Petition, die sich direkt an einen der Koalitionspartner wendet und fordert, die bekannt gewordenen Pläne umgehend zurückzunehmen, haben mittlerweile mehr als 650.000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat die Pläne mit Nachdruck abgelehnt (www.ldi.nrw.de/Kritik%20%C3%84nderung%20- IFG). Dennoch ist der weitere Fortgang der Gesetzgebung, auch nach hoch widersprüchlichen Aussagen aus der Bundestagsfraktion der SPD (www.deutschland- funk.de/johannes-schaetzl-spd-kritisiert-geplante-ifg-reform-100.html; https://has- epost.de/spd-fraktionschef-miersch-rechtfertigt-reform-des- informationsfreiheitsgesetzes-734918/), derzeit vollkommen offen. Aus heutiger Perspektive steht zu befürchten, dass man an den bekannt gewordenen Plänen festhält und das federführende Bundesministerium des Innern in Kürze entsprechende Vorschläge unterbreiten wird. Die in der bisherigen Diskussion vorgebrachten Argumente für die Beschneidung und Rückabwicklung des Bundes-IFG konnten allesamt nicht überzeugen bzw. auch durch entsprechende parlamentarische Nachfragen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 19 und 20 auf Bundestagsdrucksache 21/7311) nicht belegt werden. Den Belangen der inneren und äußeren Sicherheit sowie dem Schutz personenbezogener Daten trägt das geltende Recht bereits durch weitreichende Ausnahmen Rechnung. Auch kann die Bundesregierung nicht belegen, dass es, wie öffentlich postuliert, zu massenhaftem Missbrauch und zahlreichen Fällen komme, bei denen die Kosten für die Beantwortung entsprechender IFG-Anfragen mehrere Hunderttausend Euro betragen würden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 21/7434). Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) weist in ihrem Beschluss vom 6. Juli 2026 darauf hin, dass nicht ersichtlich sei, dass „aktuelle Herausforderungen solche Einschränkungen auch nur ansatzweise rechtfertigen [....]. Die bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen sehen unter anderem einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor und ermöglichen es, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren. Es besteht daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen. Hier nutzt die Bundesregierung den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit.“ (www.ldi.nrw.de/Kritik%20%C3%84nderung%20IFG). Zu einem wirksamen Informationsfreiheitsrecht gehört auch eine unabhängige Kontrollinstanz. Sie ermöglicht es, als Anwalt der Informationsfreiheit gegen widrige Geheimniskrämerei in Regierung und Verwaltung vorzugehen. Die Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit trägt zur einheitlichen und rechtmäßigen Anwendung des Informationsfreiheitsrechts bei. Diese Kontrollfunktion muss uneingeschränkt erhalten und institutionell, personell sowie rechtlich gestärkt werden. Eine Schwächung oder Abschaffung dieser Zuständigkeit wäre demgegenüber ein erheblicher Einschnitt in die Informationsfreiheit (vgl. zur Berichterstattung: www.tagesschau.de/investigativ/mdr/ifg-bundesinnenministerium- 100.html). Transparenz und Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen sind notwendige Voraussetzungen für die Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger; sie sind notwendige Voraussetzungen für Partizipation, Teilhabe und Mitbestimmung in einem modernen, lebendigen, demokratischen Rechtsstaat. Statt der massiven Einschränkung staatlicher Transparenz müssen die zahlreichen bestehenden bundesrechtlichen Transparenz- und Informationszugangsregelungen nach dem Vorbild mehrerer Länder in einem modernen Bundestransparenzgesetz auch auf Bundesebene zusammengeführt und weiterentwickelt werden. Ein solches Gesetz wird seit Jahren sowohl von der Zivilgesellschaft als auch von der antragstellenden Fraktion gefordert, unter anderem mit dem Antrag zur Vorlage des Entwurfs eines Bundestransparenzgesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14596). Behörden sollen Informationen von öffentlichem Interesse grundsätzlich von sich aus und automatisiert veröffentlichen. Dies würde sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung entlasten, dort zu einem Digitalisierungsboost führen als auch die Transparenz von Verwaltungshandeln und damit die Legitimation politischen Handels erhöhen. Zugleich braucht es einen gesetzlichen Anspruch darauf, offene Verwaltungsdaten kostenfrei, barrierefrei, maschinenlesbar und zur Weiterverwendung bereitzustellen. Informationsfreiheit und Open Data sind wesentliche Grundlagen eines transparenten, modernen und demokratisch kontrollierten Staates und müssen konzeptuell, statt wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6207 dargestellt bislang der Fall, zusammen bearbeitet und gestärkt werden. Die massiven Angriffe der Bundesregierung auf die Informationsfreiheit zeigen aber auch, dass die einfachrechtliche Regelung von Ansprüchen auf Zugang zur Information allein, etwa in einem Bundestransparenzgesetz und den Transparenzgesetzen der Länder sowie im Verbraucherinformationsgesetz (VIG), nicht ausreicht, um Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger ausreichend wirksam werden zu lassen. Der demokratiepolitisch bundesweit notwendige Paradigmenwechsel vom Amtsgeheimnis als Prinzip hin zu einer offenen Verwaltung ist ohne verfassungsrechtliche Verankerung eines Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend vollziehbar. Es bedarf daher der Schaffung eines Informationszugangsgrundrechts, wie es die antragstellende Fraktion bereits 2012 in einer Initiative gefordert hat (Bundestagsdrucksache 17/9724). Insgesamt ist gerade in Zeiten, in denen mühsam erkämpfte Bürgerrechte in liberalen Demokratien zunehmend unter Druck geraten und die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns umso wichtiger auch gegen gezielt lancierte Desinformation wäre, fatal, zumal unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Bürokratieabbaus oder gar der Staatsmodernisierung entsprechende Rechte zu beschneiden statt diese entschlossen auszubauen. Neben der Stärkung der Informationsfreiheit auf Bundesebene und der Vorlage eines Bundestransparenzgesetzes sind auch weitere bestehende Regelungen zur Gewährleistung und Verbesserung staatlicher Transparenzgesetzgebung weiter auszubauen. Die antragstellende Fraktion macht seit langem auf den Handlungsbedarf aufmerksam (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/27872, 21/3421). Auch Medienauskunftsrechte für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden sind klar zu regeln und deutlich zu stärken (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5694) statt zu beschneiden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. von Vorhaben zur Beschneidung der Informationsfreiheit umgehend Abstand zu nehmen; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem modernen Bundestransparenzgesetz weiterentwickelt wird, das a. den voraussetzungslosen individuellen Informationszugangsanspruch sichert, b. umfassende Pflichten der Bundesbehörden zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse enthält, c. einen individuellen und einklagbaren Rechtsanspruch auf Open Data verankert und die öffentlichen Stellen des Bundes verpflichtet, ihre Daten grundsätzlich proaktiv, zeitnah, kostenfrei, barrierefrei, maschinenlesbar, in offenen Formaten und zur freien Weiterverwendung bereitzustellen, soweit keine gesetzlichen Schutzgründe entgegenstehen sowie d. bestehende Mechanismen zur Umgehung von Informationsrechten („POST- ITs“, bewusste Nichtveraktung, Kommunikation über private Geräte) wirksam unterbindet; 3. ein digitales Transparenzportal einzurichten, in dem staatliche Informationen übersichtlich und durchsuchbar bereitgestellt werden; 4. statt einer Abschaffung eine Stärkung der Rolle der oder des Informationsfreiheitsbeauftragten durch verbindliche Durchsetzungsbefugnisse sicherzustellen; 5. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, mit dem ein eigenständiges Grundrecht auf Zugang zu amtlichen Informationen verankert und die Informationsfreiheit als wesentliche Voraussetzung demokratischer Teilhabe und Kontrolle verfassungsrechtlich abgesichert wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9724); 6. die Staatsmodernisierung auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben und staatliche Transparenz insgesamt auszubauen, indem u. a. a. bestehende Transparenzinstrumente wie das Lobbyregister oder der exekutive Fußabdruck („Lobbyfußspur“) auf Stärkung und Fortentwicklung geprüft werden, b. ein digitales Gesetzgebungsportal den gesamten Gesetzgebungszyklus transparent und nachvollziehbar abbildet sowie eine faire Bürger- und Fachbeteiligung stärkt, c. die Verwaltungsdigitalisierung massiv vorangetrieben und so durch Automatisierung die Beantwortung von IFG-Anfragen für die Verwaltung erleichtert wird; 7. die einheitliche Federführung eines Ministeriums für die Informationsfreiheit und Open Data sicherzustellen; 8. gemeinsam mit den Ländern eine Stärkung der Transparenzgesetzgebung auf Grundlage der Beschlüsse der IFK voranzutreiben; 9. ein verlässliches, bundeseinheitliches Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und Bundesministerien gesetzlich zu verankern (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5694). Berlin, den 31. August 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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