Schriftliche Frage 56 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welche jährlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung im deutschen Stromsystem durch Stromüberangebote (insbesondere negative…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 56 von Marcel Queckemeyer (AfD): Welche jährlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung im deutschen Stromsystem durch Stromüberangebote (insbesondere negative…
Frage 56 (Marcel Queckemeyer, AfD):
Welche jährlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung im deutschen Stromsystem durch Stromüberangebote (insbesondere negative Börsenstrompreise, Redispatch und Abregelung) sowie durch notwendige Stromimporte bei unzureichender inländischer Erzeugung, und in welcher Höhe werden diese Kosten auf die Stromverbraucher umgelegt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. März 2026:
Die Kosten des Netzengpassmanagements betrugen im Jahr 2024 rund 3 Mrd. Euro. Diese Kosten werden über die Netzentgelte auf die Stromverbraucher umgelegt. Stromimporte sind eine wertvolle Flexibilitätsoption. Der Markt nutzt Preisdifferenzen zwischen verschiedenen Gebotszonen und importiert Strom, wenn dies die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten minimiert. Die Importmenge nach Deutschland im Jahr 2025 betrug gemäß Daten der Transparenzplattform SM ARD 34,1 Terrawattstunden, was einem Marktwert von 4,0 Mrd. Euro entsprach. Die Importe geschahen aus marktlichen Erwägungen. Deutschland hätte diesen Strom auch selbst produzieren können, dann wären jedoch höhere Kosten für die Stromverbraucher angefallen. Der Import erfolgt demnach nicht aufgrund von „unzureichender inländischer Erzeugung“, sondern aufgrund eines Kostenminimierungskalküls. Negative Preise am Strommarkt können entstehen, wenn Inflexibilitäten in Erzeugung und Verbrauch den Ausgleich von Angebot und Nachfrage verhindern. Um die Systemintegration erneuerbarer Energien zu fördern und die Anzahl der Situationen mit negativen Preisen zu reduzieren, geht die Bundesregierung entschlossen gegen die Förderung bei negativen Preisen vor. Mit dem sogenannten Stromspitzengesetz wurden wesentliche Hemmnisse der Flexibilisierung für Neuanlagen beseitigt. Neue Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 Kilowatt oder kleinere mit einem intelligentem Messystem ausgestattete Anlagen erhalten für in das Stromnetz eingespeiste Strommengen zu Zeiten negativer Preise keine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr. Stromverbraucher können von negativen Preisen sogar profitieren und einen Beitrag zur Senkung der negativen Preise am Strommarkt leisten, indem sie ihre Nachfrage flexibilisieren und beispielsweise einen dynamischen Stromtarif wählen.
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