Schriftliche Frage 71 von Mirco Hanker (AfD): Wie lange wird nach Kenntnis der Bundesregierung der in der Bundesrepublik Deutschland an sonnenreichen Wochenenden aus Sonnenenergie erzeug…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 71 von Mirco Hanker (AfD): Wie lange wird nach Kenntnis der Bundesregierung der in der Bundesrepublik Deutschland an sonnenreichen Wochenenden aus Sonnenenergie erzeug…
Frage 71 (Mirco Hanker, AfD):
Wie lange wird nach Kenntnis der Bundesregierung der in der Bundesrepublik Deutschland an sonnenreichen Wochenenden aus Sonnenenergie erzeugte, mit ca. 0,40 Euro pro Kilowattstunde bezahlte überschüssige Strom, der laut Fraunhofer Institut mit Prämien aus öffentlichen Mitteln von bis zu 0,48 Euro pro Kilowattstunde subventioniert wird, insbesondere in Anbetracht der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung, noch fortdauernd an Abnehmer im Ausland verschenkt bzw. zu Negativpreisen an diese abgegeben, und welche Kosten werden für diese Vorgehensweise im Sinne der Fragestellung der Bundesrepublik Deutschland in öffentlichen Haushalten bzw. im privatwirtschaftlichen Sektor bis zum Jahr 2029 noch entstehen (www.bild.de/politik/auslandundinternationales/solarstrom-negativ-rekord-deutsch land-macht-irres-strom-geschenk-ans-ausland-69e f21d99f919872ba012bdd)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Mai 2026:
In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung für nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderte Anlagen den Anspruch auf Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen schrittweise abgeschafft. So erhält bereits heute ein großer Teil der neu in Betrieb genommenen Anlagen keine Vergütung zu Zeiten negativer Preise. Diesen Weg führt die Bundesregierung mit der anstehenden EEG-Novelle fort, indem sie die Direktvermarktung als Standard für alle etabliert. Das „Produce and Forget“-Modell der Einspeisevergütung wird abgeschafft. Die noch durch die Übertragungsnetzbetreiber vermarkteten, fernsteuerbaren Anlagen sollen bei negativen Preissignalen grundsätzlich abgeregelt werden. Zudem werden künftig neue Anlagen vom Pflichtrollout der intelligenten Messsysteme und Steuerungseinrichtungen erfasst und demnach früher ausgestattet. Diese Messsysteme und Steuerungsanlagen schaffen die technischen Voraussetzungen dafür, dass sich Erzeugungsanlagen – aber auch Speicher sowie Verbraucher wie etwa Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge – stärker an Preissignalen ausrichten können und so einer Einspeisung zu Zeiten negativer Preise begegnen. Den EEG-Finanzierungsbedarf für den Bundeshaushalt ermitteln nach den Bestimmungen des Energiefinanzierungsgesetzes die Übertragungsnetzbetreiber. Sie erstellen hierzu bis zum Herbst eines Jahres auf wissenschaftlicher Grundlage eine Prognose für das Folgejahr, teilen diese dem BMWE mit und veröffentlichen sie auf ihrer gemeinsamen Website (www.netztransparenz.de). Diese Prognose ist maßgeblich dafür, von welchen Kosten für den Bundeshaushalt auszugehen ist. Die Prognose weist nicht aus, welcher Anteil des EEG-Finanzierungsbedarfs auf Stunden mit negativen Preisen entfällt. Zu den bis zum Jahr 2029 erwarteten Kosten im Privatsektor liegen der Bundesregierung keine Prognosen vor.
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