Regionale Überschüsse in der Stromproduktion und ihre Verwendung (Antwort zu Drs. 21/799)
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Regionale Überschüsse in der Stromproduktion und ihre Verwendung (Antwort zu Drs. 21/799)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/971
21. Wahlperiode 23.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm,
Raimond Scheirich, Christian Reck und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/799 –
Regionale Überschüsse in der Stromproduktion und ihre Verwendung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Es ist bekannt, dass einzelne Bundesländer einen Stromüberschuss
produzieren, während andere ihren Strombedarf nicht durch eigene Produktion decken
können. Im Osten und Norden sind viele Wind- und Solarparks installiert
worden, die bei dafür günstigem Wetter sehr viel Strom erzeugen können. Der
Stromverbrauch ist hier jedoch vergleichsweise gering, weil diese Regionen
relativ dünn besiedelt sind und außerdem nicht über besonders viele große
industrielle Stromverbraucher verfügen (www.klimareporter.de/strom/reformbe
darf-am-deutschen-stromsystem-waechst).
Gleichzeitig hinkt Deutschland beim Ausbau des Übertragungsnetzes für
Strom um ungefähr sieben Jahre bzw. 5 957 Kilometer hinterher (www.bundes
rechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024/energiewende/kurzme
ldung.html). Dieser Ausbau wäre zwingend erforderlich, wenn im Rahmen der
Energiewende innerhalb von Deutschland ein Ausgleich von
stromproduzierenden zu stromverwendenden Regionen erreicht werden soll.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass dieser Zustand auf die planlose und
ideologiegetriebene Vorgehensweise der Bundesregierung bei der sogenannten
sozial-ökologischen Transformation im Energiesektor bzw. auf die politisch
forcierte Energiewende zurückzuführen ist. Sie halten es für unbedingt
erforderlich, dass die Schieflage bei der Stromproduktion, da sie nun einmal
vorhanden ist, möglichst zum Vorteil der deutschen Wirtschaft und der deutschen
Industrie genutzt wird. Gerade im für die Zukunft wichtigen Bereich der
Rechenzentren droht Deutschland wegen des langsamen Netzausbaus ins
Hintertreffen zu geraten (www.zfk.de/energie/strom/rechenzentren-deutschlands-stro
mnetze-werden-zum-problem).
Die Fragesteller interessieren sich vor diesem Hintergrund dafür, in welchen
Regionen Deutschlands aktuell und in Zukunft Stromüberschüsse produziert
oder erwartet werden und wie diese Überschüsse genutzt werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
22. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Bundesländer haben in den Jahren von 2020 bis Juni 2025 nach
Kenntnis der Bundesregierung einen Stromüberschuss produziert (bitte,
wenn möglich, bei allen Teilfragen nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln)?
a) Wie hoch war dieser Stromüberschuss jeweils?
b) Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem
überschüssigen Strom verfahren, d. h., welcher Verwendung wurde er in welcher
Menge zugeführt (z. B. Speicherung, Transport, Export)?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Der Stromhandel in Deutschland erfolgt im Rahmen eines einheitlichen,
nationalen Stromgroßhandelsmarkts, der wiederum in den europäischen Strommarkt
eingebettet ist. Die Ausgleichseffekte im großen deutschen Marktgebiet sorgen
dafür, dass Versorgungssicherheit immer möglichst kostengünstig gewährleistet
wird.
Die gehandelten Strommengen werden unabhängig vom Ort der Erzeugung
bzw. des Verbrauchs vermarktet. Insbesondere auf dem zentralen Day-Ahead-
Markt findet der Handel anonymisiert statt – das bedeutet, dass keine direkte
Zuordnung zwischen Erzeuger und Abnehmer erfolgt. Folglich ist nicht
nachvollziehbar, aus welchem Bundesland die jeweils gehandelten Strommengen
stammen oder wohin sie letztlich fließen. Eine Bilanzierung bezogen auf
Bundesländer ist daher nicht möglich.
Angebot und Nachfrage am Strommarkt müssen stets ausgeglichen sein. Über
die bestehenden grenzüberschreitenden Stromhandelsverbindungen wird ein
Teil der in Deutschland erzeugten Energie je nach Situation auch exportiert.
Zudem wird Strom z. B. in Pumpspeicherkraftwerken zwischengespeichert.
Daten zur Entwicklung der Stromexporte können der folgenden Abbildung aus
dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur entnommen werden.
Die Entwicklung der Stromentnahme durch Pumpspeicher können Sie der
folgenden Tabelle entnehmen:
Jahr Stromentnahme durch Pumpspeicher [TWh]
2020 12,62
2021 10,51
2022 13,59
2023 12,68
2024 13,05
Quelle: www.smard.de/sharing/page/7710
c) Welche zusätzlichen Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die alternativen Verwendungen überschüssigen Stroms
entstanden?
Im Stromsystem müssen Erzeugung und Verbrauch jederzeit ausgeglichen sein.
Im Strommarkt bilden sich entsprechende Preise, die dafür sorgen, dass
Angebot und Nachfrage in Einklang gebracht werden. Die Preise geben den Wert des
Stroms zu jeder Viertelstunde an. Diese Preise können auch negativ sein, wenn
sehr viel Erzeugung auf eine geringe Nachfrage trifft. Die Vermarktungskosten
bei negativen Preisen tragen die Marktakteure. Beispielsweise zahlt ein
Kraftwerk, das in dieser Situation noch Strom einspeist, dann für seine Inflexibilität.
In diesem Sinne gibt es keine „alternative“ Verwendung des Stroms, sondern
die gesamte Strommenge wird am Markt veräußert – zum markträumenden
Preis, der positiv oder negativ sein kann.
d) In welchem Umfang kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu
Abregelungen im Einspeisemanagement, und wie viel Energie ist
durch diese Abregelungen verloren gegangen?
Abregelungen von Erzeugungsanlagen erfolgen in der Regel nicht aufgrund
eines Stromüberschusses. Sie sind oft notwendig, wenn erzeugter Strom
aufgrund von Netzengpässen nicht vollständig transportiert werden kann. Es findet
also eine geographische Umverteilung der Stromerzeugung statt (sogenannter
„Redispatch“). Die Maßnahme dient der Gewährleistung der Netzsicherheit.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zum Umfang der Redispatch-
Maßnahmen mit Erneuerbare-Energien-Anlagen, aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
Mehr Informationen und Daten zum Thema Netzengpassmanagement finden
Sie auf der Transparenzplattform SMARD (www.smard.de/home/
energiedatenkompakt/energiedaten-kompakt?pc=%5B%7B%22name%22:%22tag-filter%22
,%22data%22:%7B%22selectedTags%22:%5B213230%5D%7D%7D%5D).
Die Daten bis Juni 2025 liegen der Bundesnetzagentur noch nicht vor.
2. Welche Bundesländer werden nach Kenntnis oder Schätzung der
Bundesregierung in den Jahren von 2025 bis 2035 einen Stromüberschuss
produzieren, und wie hoch wird dieser Stromüberschuss schätzungsweise
jeweils sein (bitte, wenn möglich, bei allen Teilfragen nach Jahr und
Bundesland aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Darüber hinaus wäre eine
Prognose bis zu zehn Jahre in die Zukunft mit hohen Unsicherheiten behaftet, da
sie die Wechselwirkungen aus Stromverbrauch, Erzeugungszubau, Netzausbau
und vielen weiteren Faktoren berücksichtigen müsste.
3. Welche Mengen an in Deutschland erzeugtem Strom sind in den Jahren
von 2020 bis Juni 2025 jeweils zu negativen Preisen gehandelt worden,
und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt der
jährliche negative Umsatz der auf diese Art gehandelten Strommengen?
Die freie Preisbildung am Strommarkt ist wichtig, um Angebot und Nachfrage
in Ausgleich zu bringen. Es kann sich auch ein Gleichgewicht bei einem
negativen Preis einstellen. Ein solches Marktergebnis ist Ausdruck mangelnder
Flexibilität von Erzeugung und Nachfrage im System, bietet jedoch gleichzeitig
einen Anreiz, in Flexibilisierung zu investieren. Soweit erneuerbare
Energienanlagen zu wenig Flexibilität zeigen, wurden mit dem sogenannten
Stromspitzengesetz wesentliche Hemmnisse der Flexibilisierung für Neuanlagen
beseitigt. So erhalten diese bei Einspeisung zu Zeiten negativer Preise zukünftig
keine Vergütung bzw. keine Prämie.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den Jahren 2020 bis
einschließlich Juni 2025 folgende Strommengen, die in Deutschland erzeugt wurden, an
der Strombörse EPEX Spot im Day-Ahead-Handel zu negativen Preisen
gehandelt (jeweils bezogen auf die gekauften Mengen in Lieferstunden mit negativen
Preisen für das Marktgebiet Deutschland).
Jahr Gehandeltes Volumen (in Gigawattstunden) Umsatz (in Millionen Euro)
2020 9.099,86 – 148,65
2021 4.172,92 – 72,91
2022 1.881,48 – 4,44
2023 9.773,01 – 139,91
2024 18.700,19 – 236,25
2025* 17.075,27 – 256,53
* Daten für das Jahr 2025 beziehen sich auf den Zeitraum Januar bis einschließlich Juni.
Die zugrunde liegenden Daten stammen von der Strombörse EPEX Spot und
betreffen den vortäglichen Handel (Day-Ahead-Markt) für das Liefergebiet
Deutschland. Die Angaben umfassen etwa 90 Prozent des Day-Ahead-
Handelsvolumens; Handelsaktivitäten an anderen Börsen wie NordPool oder EXAA
sind nicht berücksichtigt.
4. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, lokale Überschüsse in der
Stromproduktion abseits der Speicherung beispielsweise in Batterien
wirtschaftlich in den entsprechenden Regionen zu nutzen, und wenn ja,
welche?
a) Könnten lokale Überschüsse in der Stromproduktion nach Ansicht der
Bundesregierung genutzt werden, um die Ansiedelung
energieintensiver Produktionsprozesse zu unterstützen, und wenn nein, welche
Gründe sprechen dagegen?
b) Könnten lokale Überschüsse in der Stromproduktion nach Ansicht der
Bundesregierung genutzt werden, um die Ansiedelung von
Rechenzentren oder KI-Fabriken zu unterstützen, und wenn nein, welche
Gründe sprechen dagegen?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 1d dargelegt, kann es sein, dass erzeugter Strom
aufgrund von Netzengpässen nicht zum Verbraucher gelangen kann. Um dieses
Problem zu beheben, arbeitet die Bundesregierung an einer Vielzahl von
Maßnahmen. Höchste Priorität hat dabei der gezielte und systemdienliche
Netzausbau.
Vom gezielten und systemdienlichen Netzausbau profitieren letztendlich auch
die energieintensive Industrie, Rechenzentren oder KI-Fabriken, die auf eine
dauerhafte und unterbrechungsfreie Lieferung mit Strom angewiesen sind.
Durch den entsprechenden Netzausbau kann im großen deutschen Marktgebiet
immer der Strom genutzt werden, der gerade reichlich und günstig vorhanden
ist. Das kann – z. B. im Herbst und Winter – Windstrom aus dem Norden sein,
aber auch – z. B. im Sommer – Solarstrom aus dem Süden. Die
Ausgleichseffekte im großen deutschen Marktgebiet sorgen dafür, dass
Versorgungssicherheit immer möglichst kostengünstig gewährleistet wird.
5. Gibt es Programme der Bundesregierung, deren Aufgabe es ist, regionale
Überschüsse in der Stromproduktion mittel- oder langfristig vor Ort zu
nutzen oder deren Nutzung zu unterstützen, wenn ja, welche Programme
sind das, welche Verwendungen werden jeweils unterstützt, und wie hoch
sind ggf. die finanziellen Mittel, die jeweils vom Bund eingesetzt werden?
6. Gibt es aktuell Pläne der Bundesregierung, regionale Überschüsse in der
Stromproduktion mittel- oder langfristig vor Ort zu nutzen oder deren
Nutzung zu unterstützen, wenn ja, um was für Pläne handelt es sich,
welche Verwendungen sollen jeweils unterstützt werden, und wie hoch
sind ggf. die finanziellen Mittel, die jeweils vom Bund eingesetzt werden
sollen?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt bereits Maßnahmen, mit denen die lokale Nutzung von Strom zur
Vermeidung von Abregelung angereizt werden soll.
Zum einen sieht § 13 Absatz 6a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor,
dass durch den flexibilisierten Einsatz von KWK-Anlagen im kombinierten
Betrieb mit elektrischen Wärmeerzeugern Netzengpässe vermieden werden sollen.
Der Betreiber einer KWK-Anlage kann sich den Einbau eines elektrischen
Wärmeerzeugers durch den Übertragungsnetzbetreiber erstatten lassen. Somit
entsteht in Zeiten von Netzengpässen ein doppelter Entlastungseffekt auf den
Engpass: Die KWK-Anlage senkt ihre Stromproduktion, während der
elektrische Wärmeerzeuger einen zusätzlichen lokalen Verbrauch darstellt. Eine
Abregelung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen kann so vermieden werden.
Kosten für den Bundeshaushalt entstehen dabei nicht. Die
Übertragungsnetzbetreiber wälzen ihre Ausgaben für die Erstattung des elektrischen Wärmeerzeugers
über die Netzentgelte. Gleichzeitig werden die Netzentgelte durch das aufgrund
der Maßnahme gesunkene Redispatchvolumen entlastet.
Zum anderen gibt es die Regelung in § 13k EnWG „Nutzen statt Abregeln“.
Das Instrument sieht konkret vor, dass die Netzbetreiber in sogenannten
Entlastungsregionen den ansonsten abzuregelnden erneuerbaren Strom an zusätzliche
Verbraucher preisvergünstigt abgeben. Durch die Nutzung ergibt sich ein
mehrfacher Nutzen: Der Netzengpass wird entlastet, zusätzliche Verbraucher
profitieren von günstigen Strompreisen und die Netzentgelte sinken
deutschlandweit, weil weniger Abregelung (mit der damit verbundenen Entschädigung)
notwendig wird.
Das „Nutzen statt Abregeln“-Instrument ist am 1. Oktober 2024 in die
Erprobungsphase gestartet. Die Mengen werden am Vortag auf Grundlage von
Netzengpassanalysen der Übertragungsnetzbetreiber ermittelt und veröffentlicht.
Nach der Erprobungsphase sollen die Abregelungsstrommengen in einem
wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zugeteilt werden. Finanzielle Mittel
vom Bund sind für das Instrument nicht erforderlich. Der administrative
Umsetzungsaufwand bei den Übertragungsnetzbetreibern wird über die
Netzentgelte finanziert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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