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Schriftliche Frage 146 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschut…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 146 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschut… Frage 146 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hinsichtlich der Erarbeitung eines gemeinsamen Erlasses, der Seegrasrenaturierungsmaßnahmen als entgeltfreie Nutzungen einstuft, damit die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ihre Vorschriften zugunsten des Klima- und Naturschutzes sowie des ehrenamtlichen Engagements auslegen und auf Verwaltungsgebühren für das Anpflanzen und Aussäen von Seegras durch ehrenamtliche Taucherinnen und Taucher verzichten kann, und wenn die Prüfung noch andauert, wann wird mit einem Ergebnis gerechnet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 7. August 2026: Die Wiederansiedlung der Seegraswiesen fällt als Maßnahme des Naturschutzes in die originäre Zuständigkeit der Länder. Nach § 1 Absatz 5 Nummer 1 WaStrG kann, soweit die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des Bundes nicht beeinträchtigt wird, das jeweilige Land das Eigentum des Bundes an den Seewasserstraßen und an den angrenzenden Mün- 4 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7509 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. dungstrichtern der Binnenwasserstraßen u. a. dann unentgeltlich nutzen, wenn die Nutzung dem öffentlichen Interesse dient. Auch kann das Land die Nutzungsbefugnisse auf einen Dritten übertragen. Das Bundesumweltministerium hat das Landesumweltministerium Schleswig- Holstein in Absprache mit dem BMV über diesen Weg informiert.

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