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Schriftliche Frage 154 von Uwe Schulz (AfD): Welche Daten liegen der Bundesregierung auf Grundlage der Verwendungsnachweise nach § 6 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes sowie der ihr…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 154 von Uwe Schulz (AfD): Welche Daten liegen der Bundesregierung auf Grundlage der Verwendungsnachweise nach § 6 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes sowie der ihr… Frage 154 (Uwe Schulz, AfD): Welche Daten liegen der Bundesregierung auf Grundlage der Verwendungsnachweise nach § 6 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes sowie der ihr zugänglichen Jahresberichte nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nummer 1370/2007 für das jüngste vollständig erfasste Berichtsjahr über Zahl, Vergabeart, Vertragslaufzeit sowie vereinbarte oder abgerechnete Bonus- Malus-Zahlungen der öffentlichen Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr vor, und welche Datenlücken hat sie hierbei festgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 5. August 2026: Die Bundesregierung hat dem Bundestag zuletzt den Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2019 vorgelegt (Bundestagdrucksache 21/5700). Der Verwendungsnachweis der Länder nach Anlage 5 zum Regionalisierungsgesetz (RegG) umfasst auch eine Übersicht der Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Dabei sind Aussagen zur Laufzeit/Dauer des Vertrages zu treffen, zur geplanten Entwicklung der Zugkilometer, zur Entwicklung der Personenkilometerleistung, zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Lärm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren und zu den Aufwendungen in Verkehrsverträgen für die Digitalisierung. Aus verwaltungsökonomischen Gründen konzentriert sich die Überprüfung der Bundesregierung auf Korrektheit der Verwendung der Regionalisierungsmittel im Ganzen, die Auswertung der SPNV-Verträge erfolgte bislang lediglich als Plausibilitätskontrolle. Angaben zu den Verkehrsverträgen sind jedoch in den Jahresberichten der zuständigen SPNV-Aufgabenträger nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verfügbar.

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