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Schriftliche Frage 10 von Karsten Hilse (AfD): Werden anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlichrechtlichen Streitigkeiten durch die Lausitzer und Mittel…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 10 von Karsten Hilse (AfD): Werden anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlichrechtlichen Streitigkeiten durch die Lausitzer und Mittel… Frage 10 (Karsten Hilse, AfD): Werden anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlichrechtlichen Streitigkeiten durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) vergeben, und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen Vergabeverfahren erfolgt dies (bitte nach Verfahrensarten differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Juli 2026: Durch die LMBV werden im Bedarfsfall anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten beauftragt. Als institutionelle Zuwendungsempfängerin des Bundes ist die LMBV nach Tz. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Institutionellen Förderung (ANBest-I) in Verbindung mit dem jährlichen Zuwendungsbescheid verpflichtet, für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO) anzuwenden, soweit keine Verpflichtungen als Auftraggeber gemäß Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestehen. Die Vergabe von Beratungsdienstleistungen erfolgt in der Regel als Rahmenvereinbarung für vier Jahre im regulären offenen Verfahren, im Wege einer beschränkten Ausschreibung oder einer Verhandlungsvergabe. In Einzelfällen, bei denen schnelle anwaltliche Reaktionen erforderlich sind, greifen Bereichsausnahmen nach § 116 GWB, in denen kein Vergabeverfahren erfolgt.

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