Schriftliche Frage 19 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund von willkürlichen Inhaftierungen, Folter, Erschießungen und Todesurteilen im Iran die S…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 19 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund von willkürlichen Inhaftierungen, Folter, Erschießungen und Todesurteilen im Iran die S…
Frage 19 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund von willkürlichen Inhaftierungen, Folter, Erschießungen und Todesurteilen im Iran die Sicherheitslage für in Deutschland lebende Exiliranerinnen und Exiliraner, und was unternimmt das Bundesministerium des Innern gegen Repressionen und geheimdienstliche Aktivitäten des Iranischen Regimes in Deutschland?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Januar 2026:
Aus der iranischen Diaspora erreichen die Bundesregierung regelmäßig Berichte über transnationale Repression. Sie geht daher zumindest von einer abstrakten Gefährdungslage für den regimekritischen Teil der Diaspora aus und nimmt grundsätzlich jedwede Aktivitäten ausländischer staatlicher Stellen oder ihrer Zuträger in Deutschland sehr ernst und duldet diese nicht. Dies gilt erst recht, wenn es um die Gefährdung von hier Schutzsuchenden geht. Das Bundesministerium des Innern (BMI) setzt sich zusammen mit den Bundessicherheitsbehörden für eine effektive Abwehr der transnationalen Repression in Deutschland ein und arbeitet dazu u. a. auch eng mit dem Auswärtigen Amt (AA) bezüglich außenpolitischer Maßnahmen zusammen. Betroffene können sich auch vertraulich an den Hinweiskanal des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wenden, wenn sie staatliche Stellen oder gar nachrichtendienstliche Akteure hinter dem Vorgehen vermuten. Das BfV führt zudem Sensibilisierungsmaßnahmen bei potenziell von iranischen Cyberangriffen betroffenen Personen durch (weiterführende Informationen im BfV Cyber-Brief Nr. 01/2023 „Warnhinweis zu Cyberspionage gegen Kritiker des iranischen Regimes in Deutschland“). Darüber hinaus können sich Betroffene, wenn sie sich in einer unmittelbaren Gefahr befinden, über den polizeilichen Notruf ebenfalls rund um die Uhr an die zuständigen Polizeibehörden wenden. Für individuelle Gefährdungsbewertungen und ggf. die Ergreifung von erforderlichen (Schutz-)Maßnahmen sind die Landespolizeibehörden zuständig. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung weiterhin aktiv für die Listung der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) unter dem Anti- Terror-Sanktionsregime der EU ein. Die EU-internen Abstimmungsprozesse laufen hierzu weiter. Im Juli 2025 verhängte die EU im Rahmen ihres globalen Menschenrechts-Sanktionssystems restriktive Maßnahmen gegen acht Personen und eine iranische Organisation wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen und transnationaler Repression.
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