Schriftliche Frage 92 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) enthaltende Änderung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 92 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) enthaltende Änderung…
Frage 92 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) enthaltende Änderung des § 133 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch auf die Entwicklung der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen des Rettungsdienstes in den Jahren 2027 bis 2030 und die Ausgaben der Länder und Kommunen für die Sicherstellung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 29. Juli 2026:
Welche konkreten Auswirkungen das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) auf die Haushalte von Ländern und Kommunen hinsichtlich der Sicherstellung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung sowie in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Ausgaben für Leistungen des Rettungsdienstes haben wird, lässt sich aktuell nicht verlässlich beziffern. Hauptgrund dafür ist die mangelnde Transparenz bei der bestehenden Rettungsdienstfinanzierung. Auf diese strukturellen Probleme und Unklarheiten hat auch der Bundesrechnungshof in seinen Stellungnahmen aufmerksam gemacht. Der vom Bundeskabinett am 22. April 2026 beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung soll eben diese Kostentransparenz verbessern. Für den Gesamtbereich der Aufwendungen der Krankenkassen für Krankentransportleistungen nach § 133 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist ausweislich des Gesetzesentwurfs zum GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung vom 29. April 2026 (Drucksache 21/6130) von geschätzten Minderausgaben in Höhe von rund 0,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 und von 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2030 auszugehen. Die konkrete Summe wird von a priori nicht abschließend bestimmbaren Faktoren wie insbesondere der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung abhängen.
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