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Schriftliche Frage 93 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten finanziellen und strukturellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgeset…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 93 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten finanziellen und strukturellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgeset… Frage 93 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten finanziellen und strukturellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) enthaltende Regelungen für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen (bitte um Aufschlüsselung nach Veränderung der Zahl der Standorte, Angebot von Leistungsgruppen, Personalzahl, Ausbildungsplätze, Bilanzen und Anzahl von Krankenhäusern mit Notfallstufe)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 28. Juli 2026: Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die Grundlage für stabile Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den nächsten Jahren geschaffen und ein Aufwachsen der strukturellen Deckungslücke auf rund 44 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 verhindert. Ohne diese Reform hätte die Deckungslücke von den beitragszahlenden Mitgliedern und Arbeitgebern durch einen Anstieg der Zusatzbeiträge auf mehr als 4,8 Prozent geschlossen werden müssen. Dies hätte eine signifikante Reduktion der Nettoeinkommen der Beschäftigten bedeutet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Arbeitskosten und der damit einhergehenden Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft in einer ohnehin schwierigen konjunkturellen Lage. Damit die Stabilisierung der Beitragssätze gelingt, müssen alle Bereiche und alle Beteiligten einen Beitrag leisten – auch der Krankenhaussektor als mit Abstand größter Ausgabenbereich der GKV. Statt pauschaler Kürzungen werden im Krankenhaussektor vor allem Vergütungsanstiege begrenzt und Übervergütungen adressiert. Dabei werden auch in den kommenden Jahren für die Krankenhäuser voraussichtlich Vergütungssteigerungen oberhalb der erwarteten Inflation möglich sein. Der Krankenhaussektor trägt insgesamt im kommenden Jahr mit rund 4,1 Milliarden Euro und aufwachsend bis 10,6 Milliarden Euro im Jahr 2030 zur Stabilisierung der Beitragssätze bei. Die Bundesregierung hat sich im Übrigen verpflichtet, die Bürokratiebelastung im Gesundheitswesen in einem kommenden Gesetzgebungsverfahren deutlich zu reduzieren und hat entsprechende Regelungen für die Krankenhäuser teilweise bereits im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz umgesetzt. Damit wird ein Problem adressiert, das sehr viele Menschen und Akteure im Gesundheitswesen als elementar erachten. Zu dem sollen Universitätskliniken ab dem Jahr 2027 zusätzlich jährlich 100 Millionen Euro und alle anderen Krankenhäuser zusätzlich jährlich 450 Millionen Euro erhalten. Die Menschen müssen sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können und die stationäre Versorgung in Deutschland soll effizienter und besser werden. Deshalb bekennt sich die Bundesregierung zur Krankenhausreform und deren Umsetzung, die sie aktuell durch Bundesmittel für die Sofort–Transformationskosten in Höhe von 4 Milliarden Euro und in den kommenden Jahren mit insgesamt 29 Milliarden Euro für den Krankenhaustransformationsfonds unterstützt. Auch darüber hinaus bleiben die für die Planbarkeit der Krankenhäuser zentralen Elemente der Reform wie die Förderbeträge für ausgewählte Versorgungsbereiche und die Vorhalte Vergütung für zugewiesene Leistungsgruppen unangetastet. Im Übrigen gilt, dass die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten stationären Versorgung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern Aufgabe der Länder ist. Zu diesem Zweck erstellt jedes Land einen Krankenhausplan und entscheidet damit über die Anzahl der erforderlichen Krankenhäuser. Eine krankenhausindividuelle Auswirkungsanalyse des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist der Bundesregierung daher nicht möglich.

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