Schriftliche Frage 98 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt derzeit ein direkter Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbrin…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 98 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt derzeit ein direkter Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbrin…
Frage 98 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt derzeit ein direkter Kostenersatz von Krankenkassen an öffentlich-rechtlich organisierte Leistungserbringer im Bereich des Rettungsdienstes in Deutschland, wenn es sich aufgrund fehlender Vertragsbeziehung bei der Vergütung von Leistungen des Rettungsdienstes laut jüngster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20. Februar 2025 – B 1 KR 7/24 R) im engeren Sinne um einen reinen Kostenerstattungsanspruch handelt, und welche Konsequenzen zieht das Bundesministerium für Gesundheit für die angekündigte Notfall- und Rettungsdienstreform mit Blick auf die Divergenz zwischen dem Rechtsrahmen und der aktuell praktizierten Umsetzung der Vergütung im Sinne eines Sachleistungsanspruches?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 24. September 2025:
Auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 97 wird verwiesen.
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