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Schriftliche Frage 105 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Einnahmen entstanden den Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 aus der Zuzahlungspflicht nach §…

dip / schriftliche_frage 09.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 105 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Einnahmen entstanden den Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 aus der Zuzahlungspflicht nach §… Frage 105 (Dr. Janosch Dahmen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Einnahmen entstanden den Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 aus der Zuzahlungspflicht nach § 60 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, und in welcher Höhe entstanden den Krankenkassen in den Jahren 2022 bis 2025 Verwaltungskosten zur Abwicklung der Zuzahlungen bei den Versicherten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 9. Januar 2026: Gesonderte Angaben zu Zuzahlungen nach § 60 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) oder zu den Verwaltungskosten zur Abwicklung der Zuzahlungen bei den Versicherten liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Bundesregierung liegen entsprechend der amtlichen Statistik KV45 und KJ1 der Krankenkassen Informationen zu den Ausgaben der Krankenkassen für Krankentransportleistungen gemäß § 60 SGB V) und Reisekosten nach § 73 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) nach Leistungsart (Flugrettung, Krankentransport, Rettungswagen, Notarztwagen, Taxi und Mietwagen sowie Sonstige Fahrkosten) vor. Auf diesem Konto sind auch die von der Krankenkasse nach § 60 Absatz 2 SGB V eingezogenen Zuzahlungen zu vereinnahmen.

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