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Schriftliche Frage 100 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort vom 7. Juli 2026 auf meine Schriftliche Frage 221 auf Bundestagsdrucksache 21/7052, wonach ihr…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 100 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort vom 7. Juli 2026 auf meine Schriftliche Frage 221 auf Bundestagsdrucksache 21/7052, wonach ihr… Frage 100 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung ihre Antwort vom 7. Juli 2026 auf meine Schriftliche Frage 221 auf Bundestagsdrucksache 21/7052, wonach ihr keine Fälle bekannt seien, in denen der damalige Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn Bedingungen zugesagt habe, die den offiziellen Konditionen der Vertragsbestimmungen eines Open- House-Verfahrens widersprachen, angesichts der Feststellungen des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 28. Mai 2026, Az. 8 U 14/25, Rn. 69 bis 72: „Letztere trat daraufhin am 9. April 2020 an den damaligen Bundesminister für Gesundheit, MdB Z. Q., heran und dieser erklärte in Bezug auf die mit der Klägerin geschlossen OHV: „Teillieferung ist möglich, sollte aber vorher avisiert werden. LgZ“. Auf Nachfrage von MdB U., ob man sich auf dieses Signal beziehen dürfe, da Teillieferungen vertraglich ausgeschlossen seien und die Klägerin sich nicht traue, „den Auftrag auszulösen“, erklärte der Minister (Anlage K76, Anlagenordner Klägerin II): „Ja“.“), dass er gegenüber einer Bundestagsabgeordneten auf deren Nachfrage bestätigte, Teillieferungen seien möglich und die Klägerin dürfe sich auf dieses Signal beziehen, obwohl Teillieferungen vertraglich ausgeschlossen waren, und hält die Bundesregierung an ihrer Antwort fest? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 28. Juli 2026: Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 221 der Abgeordneten Frau Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) in der Woche vom 6. Juli 2026 (Drucksache 21/7052 vom 10. Juli 2026, Seite 160) ist korrekt. Eine unmittelbare Abstimmung zwischen Herrn Bundesminister für Gesundheit a. D. Jens Spahn und dem Lieferanten hat nicht stattgefunden. Auch wurden keine Bedingungen zugesagt, die den Vertragsbestimmungen des Open-House-Verfahrens, insbesondere in Bezug auf Teilanlieferungen, widersprachen. Es wird unter anderem auf Randnummer 91 des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 28. Mai 2026, Aktenzeichen 8 U 14/25, verwiesen, in der Bezug auf die Anlage 3 zum Open-House-Verfahren genommen wird. Demnach war bei Gesamtliefermengen von über 5 Millionen Schutzmasken aus logistischen Gründen eine vorherige Abstimmung über die Modalitäten der Anlieferung erforderlich. Darüber hinaus erteilt das Bundesministerium für Gesundheit zu laufenden Verfahren keine detaillierten Auskünfte.

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