Kosten durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren (Antwort zu Drs. 21/1333)
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Kosten durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren (Antwort zu Drs. 21/1333)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1514
21. Wahlperiode 08.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1333 –
Kosten durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es zu wenig medizinische
Schutzausrüstung in Deutschland. Auf dem Weltmarkt gab es einen extremen
Nachfrageüberhang. In dieser Situation entschied sich das damalige Bundesministerium
für Gesundheit, u. a. mit Open-House-Verträgen selbst in die Beschaffung zu
gehen. Schon bald kam es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Lieferanten und
der Bundesrepublik Deutschland, die teils noch bis heute andauern, teils auch
etwa in Vergleichen endeten. Da bislang die Koalition von CDU, CSU und
SPD einen Untersuchungsausschuss wohl ablehnt, sollen mit dieser Kleinen
Anfrage wenigstens ein Teilaspekt der Folgen der damaligen politischen
Entscheidungen des Bundesministeriums für Gesundheit behandelt und einige
Fakten erfragt werden.
1. Bei wie vielen Vergleichen im Zusammenhang mit dem Open-House-
Verfahren wurde seitens der Bundesregierung bislang die Zustimmung erteilt,
und bei wie vielen davon wurde die Zustimmung des Bundesministeriums
der Finanzen nachträglich eingeholt oder erfolgte nicht?
Gemäß § 58 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) darf das zuständige
Bundesministerium einen Vergleich nur abschließen, wenn dies für den Bund
zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 2.2. zu
§ 58 BHO regelt, dass es einer Beteiligung des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) bei Abschluss eines Vergleichs nur bedarf, wenn dadurch der
Bundeshaushalt um mehr als 500 000 Euro mehr belastet wird, als ursprünglich
vorgesehen oder über- oder außerplanmäßige Ausgaben oder
Verpflichtungsermächtigungen entstehen.
Dies ist vorliegend nicht der Fall gewesen, da die bisher getätigten Ausgaben
für Vergleiche im Rahmen des gegenständlichen, ursprünglichen Open-House-
Vertrags im Bundeshaushalt eingeplant sind. Durch den Abschluss der
Vergleiche kam es nicht zu einer darüberhinausgehenden Mehr-, sondern im Gegenteil
zu einer Minderbelastung des Bundeshalts im Vergleich zur ursprünglichen
Kaufpreiszahlungspflicht des Bundes.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 5. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie hoch war die Gesamtsumme der Zahlungsverpflichtungen des Bundes
durch alle Vergleiche, bei denen bislang die Zustimmung erfolgt ist, und
wie hoch war dabei die ursprüngliche Forderungssumme der Klagenden?
Im Rahmen der rund 120 Vergleiche bzw. Klarstellungsvereinbarungen wurden
rund 390 Mio. Euro gezahlt. Sofern gerichtliche Streitwerte festgesetzt waren,
lagen diese bei rund 475 Mio. Euro.
3. Wie verteilen sich die Summen aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2
auf die Zeiträume bis zum 8. Dezember 2021 und vom 8. Dezember 2021
bis zum 6. Mai 2025 sowie auf den Zeitraum seitdem?
Es wurden in dem Zeitraum bis zum 8. Dezember 2021 rund 50 Mio. Euro auf
Grundlage von Vergleichs- bzw. Klarstellungsvereinbarungen gezahlt. In dem
Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 6. Mai 2025 wurden rund 340 Mio.
Euro gezahlt.
4. Wie hat sich die Prozessstrategie durch welche Erkenntnisse aus dem
Sudhof-Bericht geändert, und ist dies aus Sicht des Bundes erfolgreich?
Die Prozessstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit besteht weiterhin
darin, die (fiskalischen) Interessen des Bundes bestmöglich zu vertreten.
5. Auf welche Summe beliefen sich bislang die Rechtsanwaltskosten und
sonstigen Verfahrenskosten seit 2020 bis heute?
a) Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren beim Landgericht
(LG) Bonn?
b) Wie hoch waren davon die gesamten Rechtsanwaltskosten beim LG
Bonn?
c) Wie hoch waren die gesamten Sachverständigenkosten beim LG
Bonn?
d) Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren beim
Oberlandesgericht (OLG) Köln?
e) Wie hoch waren davon die gesamten Rechtsanwaltskosten beim OLG
Köln?
f) Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren am
Bundesgerichtshof (BGH)?
g) Wie hoch waren davon die Rechtsanwaltskosten beim BGH?
h) Wie hoch waren die Kosten der Verfahren in Angelegenheiten nach
dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Verwaltungsgericht (VG)
Köln, und wie verteilen sich diese Kosten auf die Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten?
i) Wie hoch waren die Kosten der Verfahren in IFG-Angelegenheiten
beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, und wie verteilen sich
diese Kosten auf die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten?
j) Wie hoch waren bei all diesen Verfahren die Rechtsanwaltskosten,
aufgeschlüsselt nach Kanzleien?
Die Fragen 5 bis 5j werden gemeinsam beantwortet.
Eine Gesamtkostenübersicht mit einer Aufschlüsselung der
Rechtsanwaltskosten je Instanz liegt im Bundesministerium für Gesundheit zurzeit noch nicht
vor. Die Rechtsberatungskosten im Rahmen der Verfahren zur Beschaffung von
Schutzausrüstung betragen aktuell rund 91 Mio. Euro. Der Bund ist nach § 2
des Gerichtskostengesetzes (GKG) von Gerichtskosten befreit.
6. Zu welchen einzelnen Zahlungen in jeweils welcher Höhe wurde der Bund
bisher durch Urteil verpflichtet?
Der Bund hat bisher in zwei rechtskräftig verlorenen Prozessen Schadensersatz
in Höhe von 110 000 Euro geleistet.
7. Welche einzelnen Forderungen in jeweils welcher Höhe konnte der Bund
bislang abwenden?
Der Bund hat bisher sechs Verfahren mit einem Streitwert von rund 4,7 Mio.
Euro rechtskräftig gewonnen. Darüber hinaus konnten durch außergerichtliche
Rücktritte des Bundes Forderungen in Höhe von ca. 2,9 Mrd. Euro abgewendet
werden.
8. Wie hoch ist die Summe der strittigen Forderungen, die sich derzeit noch
in Verfahren befinden?
Der Gesamtstreitwert im Open-House-Verfahren beläuft sich auf rund 2,3 Mrd.
Euro.
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ISSN 0722-8333]
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