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Kosten durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren (Antwort zu Drs. 21/1333)

dip / drucksache 08.09.2025 · WP 21 · 21/1514 · Antwort · Original ↗

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Kosten durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren (Antwort zu Drs. 21/1333) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1514 21. Wahlperiode 08.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1333 – Kosten durch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zu Beginn der Corona-Pandemie gab es zu wenig medizinische Schutzausrüstung in Deutschland. Auf dem Weltmarkt gab es einen extremen Nachfrageüberhang. In dieser Situation entschied sich das damalige Bundesministerium für Gesundheit, u. a. mit Open-House-Verträgen selbst in die Beschaffung zu gehen. Schon bald kam es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Lieferanten und der Bundesrepublik Deutschland, die teils noch bis heute andauern, teils auch etwa in Vergleichen endeten. Da bislang die Koalition von CDU, CSU und SPD einen Untersuchungsausschuss wohl ablehnt, sollen mit dieser Kleinen Anfrage wenigstens ein Teilaspekt der Folgen der damaligen politischen Entscheidungen des Bundesministeriums für Gesundheit behandelt und einige Fakten erfragt werden. 1. Bei wie vielen Vergleichen im Zusammenhang mit dem Open-House- Verfahren wurde seitens der Bundesregierung bislang die Zustimmung erteilt, und bei wie vielen davon wurde die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen nachträglich eingeholt oder erfolgte nicht? Gemäß § 58 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) darf das zuständige Bundesministerium einen Vergleich nur abschließen, wenn dies für den Bund zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 2.2. zu § 58 BHO regelt, dass es einer Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei Abschluss eines Vergleichs nur bedarf, wenn dadurch der Bundeshaushalt um mehr als 500 000 Euro mehr belastet wird, als ursprünglich vorgesehen oder über- oder außerplanmäßige Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen entstehen. Dies ist vorliegend nicht der Fall gewesen, da die bisher getätigten Ausgaben für Vergleiche im Rahmen des gegenständlichen, ursprünglichen Open-House- Vertrags im Bundeshaushalt eingeplant sind. Durch den Abschluss der Vergleiche kam es nicht zu einer darüberhinausgehenden Mehr-, sondern im Gegenteil zu einer Minderbelastung des Bundeshalts im Vergleich zur ursprünglichen Kaufpreiszahlungspflicht des Bundes. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie hoch war die Gesamtsumme der Zahlungsverpflichtungen des Bundes durch alle Vergleiche, bei denen bislang die Zustimmung erfolgt ist, und wie hoch war dabei die ursprüngliche Forderungssumme der Klagenden? Im Rahmen der rund 120 Vergleiche bzw. Klarstellungsvereinbarungen wurden rund 390 Mio. Euro gezahlt. Sofern gerichtliche Streitwerte festgesetzt waren, lagen diese bei rund 475 Mio. Euro. 3. Wie verteilen sich die Summen aus den Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf die Zeiträume bis zum 8. Dezember 2021 und vom 8. Dezember 2021 bis zum 6. Mai 2025 sowie auf den Zeitraum seitdem? Es wurden in dem Zeitraum bis zum 8. Dezember 2021 rund 50 Mio. Euro auf Grundlage von Vergleichs- bzw. Klarstellungsvereinbarungen gezahlt. In dem Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 6. Mai 2025 wurden rund 340 Mio. Euro gezahlt. 4. Wie hat sich die Prozessstrategie durch welche Erkenntnisse aus dem Sudhof-Bericht geändert, und ist dies aus Sicht des Bundes erfolgreich? Die Prozessstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit besteht weiterhin darin, die (fiskalischen) Interessen des Bundes bestmöglich zu vertreten. 5. Auf welche Summe beliefen sich bislang die Rechtsanwaltskosten und sonstigen Verfahrenskosten seit 2020 bis heute? a) Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren beim Landgericht (LG) Bonn? b) Wie hoch waren davon die gesamten Rechtsanwaltskosten beim LG Bonn? c) Wie hoch waren die gesamten Sachverständigenkosten beim LG Bonn? d) Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren beim Oberlandesgericht (OLG) Köln? e) Wie hoch waren davon die gesamten Rechtsanwaltskosten beim OLG Köln? f) Wie hoch waren die gesamten Kosten bei Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH)? g) Wie hoch waren davon die Rechtsanwaltskosten beim BGH? h) Wie hoch waren die Kosten der Verfahren in Angelegenheiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beim Verwaltungsgericht (VG) Köln, und wie verteilen sich diese Kosten auf die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten? i) Wie hoch waren die Kosten der Verfahren in IFG-Angelegenheiten beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, und wie verteilen sich diese Kosten auf die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten? j) Wie hoch waren bei all diesen Verfahren die Rechtsanwaltskosten, aufgeschlüsselt nach Kanzleien? Die Fragen 5 bis 5j werden gemeinsam beantwortet. Eine Gesamtkostenübersicht mit einer Aufschlüsselung der Rechtsanwaltskosten je Instanz liegt im Bundesministerium für Gesundheit zurzeit noch nicht vor. Die Rechtsberatungskosten im Rahmen der Verfahren zur Beschaffung von Schutzausrüstung betragen aktuell rund 91 Mio. Euro. Der Bund ist nach § 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG) von Gerichtskosten befreit. 6. Zu welchen einzelnen Zahlungen in jeweils welcher Höhe wurde der Bund bisher durch Urteil verpflichtet? Der Bund hat bisher in zwei rechtskräftig verlorenen Prozessen Schadensersatz in Höhe von 110 000 Euro geleistet. 7. Welche einzelnen Forderungen in jeweils welcher Höhe konnte der Bund bislang abwenden? Der Bund hat bisher sechs Verfahren mit einem Streitwert von rund 4,7 Mio. Euro rechtskräftig gewonnen. Darüber hinaus konnten durch außergerichtliche Rücktritte des Bundes Forderungen in Höhe von ca. 2,9 Mrd. Euro abgewendet werden. 8. Wie hoch ist die Summe der strittigen Forderungen, die sich derzeit noch in Verfahren befinden? Der Gesamtstreitwert im Open-House-Verfahren beläuft sich auf rund 2,3 Mrd. Euro. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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