Schriftliche Frage 50 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auch auf ihr Drängen hin die Anpassung der europarechtswidrige…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 50 von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auch auf ihr Drängen hin die Anpassung der europarechtswidrige…
Frage 50 (Steffi Lemke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auch auf ihr Drängen hin die Anpassung der europarechtswidrigen Property Law in Albanien als Closing Benchmark für das Kapitel 27 in den Beitrittsverhandlungen Albaniens mit der EU aufgenommen wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6164), aus der Tatsache, dass im Vjosa-Delta europarechtswidrige Bauten vor Abschluss von Cluster 3 durchgeführt werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Juli 2026:
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6834 wird verwiesen. Die Bundesregierung verfolgt einen leistungsbasierten Ansatz bei den Beitrittsverhandlungen mit allen Kandidatenländern. Die Bundesregierung setzt sich für die zügige Anpassung Albaniens an EU-Standards sowie die Einhaltung des Acquis bereits während des Beitrittsprozesses auch im Bereich Umwelt- und Naturschutz ein. Sie verweist auf die Erfüllung der sogenannten Abschlusskriterien mit Bezug zu Kapitel 27 (Umwelt) als zentrale Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der EU-Beitrittsverhandlungen.
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