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Schriftliche Frage 43 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Rückmeldung hat die Bundesregierung von der Europäischen Kommission bezüglich ihrer Bitte um weitere Informationen sowie um ihre (die…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 43 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Rückmeldung hat die Bundesregierung von der Europäischen Kommission bezüglich ihrer Bitte um weitere Informationen sowie um ihre (die… Frage 43 (Boris Mijatović, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Rückmeldung hat die Bundesregierung von der Europäischen Kommission bezüglich ihrer Bitte um weitere Informationen sowie um ihre (die der Kommission) Einschätzung zur Einhaltung einschlägiger Naturschutzgesetze, zur Beachtung des EU-Besitzstandes und zur Gewährleistung politisch und technisch transparenter Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Arbeiten im Naturschutzgebiet Pishë Poro-Nartë, erhalten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 21/6164), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Eigentums- und Finanzierungsstrukturen des geplanten Tourismusprojekts im Naturschutzgebiet Pishë Poro-Nartë den Anforderungen an Transparenz und gute Regierungsführung (Good Gouvernance) im Rahmen des EU- Beitrittsprozesses Albaniens entsprechen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Juli 2026: Die EU-Kommission informierte die EU-Mitgliedstaaten am 9. Juni 2026 darüber, dass sie zu dem Projekt mit der albanischen Regierung im Austausch sei und als ersten Schritt die Erstellung einer Analyse zur Folgenabschätzung für erforderlich halte. Die Bundesregierung teilt die Erwartung der Europäischen Kommission, dass Albanien die Standards des EU-Besitzstandes, wie in der Gemeinsamen Position der Europäischen Union zu Cluster 4, insbesondere in den Abschlusskriterien zu Kapitel 27 (Umwelt und Klima) verankert, einhält. Die Bundesregierung verfolgt die Berichterstattung eng und beteiligt sich an der EU-internen Diskussion. Über die erwähnte Berichterstattung hinausgehende eigene Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen ihr nicht vor.

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