Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/3537)
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Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union (Antwort zu Drs. 21/3537)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3969
21. Wahlperiode 02.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter,
Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3537 –
Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und
Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen
Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung sieht in der Erweiterungspolitik der Europäischen Union
(EU) ein starkes außenpolitisches Instrument, das die Transformation
zahlreicher europäischer Staaten entscheidend mitgestaltet und die politische und
wirtschaftliche Stabilität sowie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
den Schutz der Menschenrechte in der EU fördert (www.auswaertiges-amt.de/
de/aussenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/erweiterung). Das
sogenannte Erweiterungspaket umfasst die Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien
und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im
Rahmen der Länderberichte ist insbesondere für Albanien eine positive
Bewertung zu erwarten, trotz der weiter bestehenden Bedenken bei
Rechtsstaatlichkeit, Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität sowie Schutz
der Minderheiten. Am 9. Juli 2025 hat das Europäische Parlament (EP) die
Berichte 2023 und 2024 der Kommission über Albanien angenommen und
seine Unterstützung für den Beitrittsprozess der Republik Albanien zur EU im
Hinblick darauf bekräftigt, dass das Land ein zuverlässiger außenpolitischer
Partner sei, der sich vollumfänglich an die gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik der EU angeglichen habe (www.europarl.europa.eu/thinktank/de/d
ocument/EPRS_ATA(2025)775844, www.europarl.europa.eu/doceo/documen
t/TA-10-2025-0155_DE.html). Die albanische Regierung möchte die
Beitrittsverhandlungen bis 2027 abgeschlossen haben mit Beitrittsziel zur EU im Jahr
2030 (https://de.euronews.com/2025/06/07/albaniens-aussenminister-zu-euron
ews-verhandlungen-mit-der-eu-bis-2027-abgeschlossen).
Albanien wäre damit das erste mehrheitlich muslimische Land in der EU.
Kaum ein anderes Land in Europa hat sich in den letzten Jahren so gewandelt
wie Albanien. Dennoch sind die Missstände, die in der Vergangenheit zu den
maßgeblichen Hindernissen für einen EU-Beitritt gezählt haben, nach wie vor
vorhanden. Der vom Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten im Vorfeld
der Annahme der Kommissionsberichte 2023 und 2024 durch das EP verfasste
Bericht, Berichterstatter Andreas Schieder, begrüßt zwar die Fortschritte
Albaniens auf dem Weg zur europäischen Integration, stellt jedoch anhaltende
gravierende Mängel insbesondere bei der Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Menschenrechte sowie der wirksamen Korruptionsbekämpfung fest (www.eur
oparl.europa.eu/doceo/document/A-10-2025-0106_DE.html). Im Einzelnen
äußert sich der Bericht des Auswärtigen Ausschusses besorgt über die
anhaltende politische Einflussnahme auf die Justiz und kommt mit tiefer Besorgnis
zu dem Schluss, dass Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde nach wie vor ein
dringendes Problem sind ebenso wie die Benachteiligung von Menschen mit
Behinderung. Die albanische Regierung ist laut Bericht aufgefordert,
Religionsfreiheit und Eigentumsrechte der Autokephalen Orthodoxen Kirche im
Sinne eines religiösen Pluralismus zu wahren.
Am 12. September 2025 wurde in Albanien die vierte Regierung unter dem
wiedergewählten Ministerpräsidenten Edi Rama offiziell vom Parlament
gebilligt und damit auch die Einrichtung einer „virtuellen Ministerin“, die unter
dem Namen „Diella“ (übersetzt „Sonne“) mithilfe von Künstlicher Intelligenz
(KI) als erster KI-Avatar Korruption bekämpfen soll, insbesondere bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen (www.handelsblatt.com/technik/ki/kuenst
liche-intelligenz-albanien-macht-ki-server-zur-ministerin/100156341.html).
Als größter bilateraler Geber in der Entwicklungszusammenarbeit hat
Deutschland für Albanien in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) seit 1988 mehr als 1,2 Mrd. Euro bereitgestellt (www.auswa
ertiges-amt.de/de/service/laender/albanien-node/bilateral-216236).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Inzwischen sind im EU-Beitrittsprozess Albaniens alle sechs
Verhandlungscluster eröffnet. Als nächster Schritt wird der Bericht über das Erreichen der
Zwischenziele des ersten Verhandlungsclusters („Fundamentals“) erwartet.
Darin werden Fortschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, darunter auch der
Schutz der Menschenrechte, evaluiert. Die positive Bewertung dieser
Zwischenziele ist Voraussetzung dafür, dass erste Verhandlungskapitel vorläufig
geschlossen werden.
Der Länderbericht der Europäischen Kommission (Albania Country Report
2025, veröffentlicht am 4. November 2025) stellt fest, dass der rechtliche
Rahmen Albaniens insgesamt eine gute Grundlage für den Schutz der Grundrechte
bietet.
Mit seinem besonderen Fokus auf die „Fundamentals“ bietet der EU-
Beitrittsprozess aus Sicht der Bundesregierung eine gute Grundlage für die weitere
Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte. Die Bundesregierung setzt sich
hierfür im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses, im Rahmen ihrer bilateralen
Kontakte zur albanischen Regierung sowie in den zuständigen multilateralen
Gremien, beispielsweise dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, ein.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen
der vom EU-Parlament angenommenen Berichte 2023 und 2024 über
Albanien zu der sich nach wie vor als dringendes Problem des EU-
Beitrittskandidatenlandes darstellenden Gewalt gegen Frauen und der weiter
hohen Zahl an Frauenmorden gezogen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch Fälle
von Verstößen gegen die Gleichheit vor dem Gesetz bekannt, etwa
solche, in denen Frauen ohne Gerichtsurteil über die maximal zulässigen
drei Jahre hinaus in Untersuchungshaft gehalten wurden?
Die Bundesregierung misst dem Schutz von Frauen vor Gewalt eine große
Bedeutung zu. Die Angleichung des rechtlichen Rahmens an den EU-Acquis in
diesem Bereich und die konsequente Umsetzung von Rechtsnormen sind
Schlüsselvoraussetzungen im EU-Beitrittsprozess. Ein Gesetz über die
Gleichstellung der Geschlechter in Albanien wurde im November 2025 verabschiedet.
Der Rückstau in der Bearbeitung von Fällen und die lange Dauer von
Gerichtsverfahren bleiben eine Herausforderung für die albanische Justiz.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob seit Erlangung des
Beitrittskandidatenstatus im Jahr 2014 bis 2025 in Albanien
menschenrechtsverletzende Vendetta ausgeübt wird, wie es die
Länderkurzinformation zu Albanien des Bundesamtes für Migration mit Stand von Juli
2024 nahelegt (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Infor
mationszentrum/Laenderkurzinformationen/2024/laenderkurzinfo-albani
en-07-24.pdf?__blob=publicationFile&v=4), und wenn ja, ist der
Bundesregierung bekannt, ob und wie die albanische Justiz dagegen vorgeht
(bitte ggf. erläutern)?
Das Phänomen der sogenannten Blutrache ging in Albanien in den vergangenen
Jahren deutlich zurück. Dies geht u. a. auch aus dem Screeningbericht der
Europäischen Kommission zu Cluster 1 („Fundamentals“) hervor. Vorsätzlicher
Mord im Kontext der sogenannten Blutrache wird in Albanien strafrechtlich
verfolgt und mit mindestens 30 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe
bestraft.
3. Verfügt die Bundesregierung über Informationen dazu, ob es im
Zeitraum von 2014 bis 2025 in Albanien Opfer von Menschenhandel oder
Organhandel gibt, und wenn ja, in welchen Zeitspannen werden diese
ermittelt, hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch die
Anzahl der jeweiligen Opfer pro Jahr ist, und wenn ja, aus welchen
Quellen speisen sich diese Informationen?
Die Zahl der gerichtlich bestätigten Opfer von Menschenhandel in Albanien
betrug im Jahr 2022 insgesamt 112 Personen, im Jahr 2023 165 Personen und im
Jahr 2024 178 Personen. Dies ist dem Länderbericht der Europäischen
Kommission zu entnehmen. Zu Organhandel liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., um die Forderung
des Europäischen Parlaments auf Verzicht von Handlungen der
albanischen Regierung zur Untergrabung der Religionsfreiheit und der Rechte
nationaler Minderheiten zu unterstützen?
Die Bundesregierung misst dem Recht der Religionsfreiheit sowie dem Schutz
der Rechte von Minderheiten hohe Bedeutung zu und thematisiert diese Fragen
auch in ihren bilateralen Kontakten mit der albanischen Regierung sowie
albanischen Ansprechpartnern. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, worin die im Bericht angesprochenen
anhaltenden Mängel in Bezug auf Menschen mit Behinderung bestehen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, beabsichtigt die
Bundesregierung, mit der neuen, vierten albanischen Regierung Edi Rama
diesbezüglich Kontakt aufzunehmen?
Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist in Albanien rechtlich
verboten. Ihre Rechte wurden seit der Ratifizierung des Übereinkommens über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen durch
Albanien im Jahr 2012 institutionell gestärkt. Der Zugang zu staatlichen
Leistungen und aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird stetig verbessert.
Weitere Fortschritte sind erforderlich im Ausbau der Barrierefreiheit von
Produkten und Dienstleistungen sowie dem Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung
und Teilhabe am öffentlichen Leben. Dies ist dem Länderbericht der
Europäischen Kommission zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
6. Hat die Bundesregierung evaluiert, ob und wenn ja welche
Auswirkungen die lückenhafte Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung
Albaniens in den letzten elf Jahren seit Gewährung des Beitrittskandidatenstatus
auf Deutschland hat, und wenn ja, welche Schlüsse hat die
Bundesregierung daraus gezogen?
Seit Gewährung des Beitrittskandidatenstatus hat Albanien erhebliche
Fortschritte bei der Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung erreicht. Die
Bundesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass hier weitere Fortschritte
erreicht werden. Eine Evaluierung im Sinne der Fragestellung liegt der
Bundesregierung nicht vor.
7. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Ankläger oder Richter
im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung in Albanien selbst in
Korruption und organisiertes Verbrechen verwickelt sind, und wenn ja,
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Die Sicherstellung der Integrität der albanischen Justiz war ein zentrales Ziel
der Justizreform Albaniens von 2016. Zwischen den Jahren 2018 und 2024
fand eine Überprüfung aller Richter und Staatsanwälte auf fachliche Eignung
und persönliche Integrität („Vetting“) statt, die zu zahlreichen Entlassungen von
Richtern und Staatsanwälten führte. Die weitere Anwendung hoher Standards
des „Vettings“ durch die Justizaufsichtsbehörden ist entscheidend. Durch die
im Zuge der Justizreform gegründete Sonderstruktur zur Bekämpfung von
Korruption und organisierter Kriminalität (SPAK) erfolgten auch rechtskräftige
Verurteilungen von Richtern und Staatsanwälten. Die Bundesregierung
unterstützt die fortgesetzten Bemühungen zur Stärkung von Unabhängigkeit und
Integrität der albanischen Justiz sowie zur entschlossenen Bekämpfung von
Korruption und organisierter Kriminalität ausdrücklich.
8. Hat die Bundesregierung diplomatische Kanäle mit der bisherigen,
dritten Regierung Edi Rama genutzt, um Reformen auf den Gebieten
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Korruptions- und
Geldwäschebekämpfung einzufordern, wenn ja, welche Erfahrungen wurden gemacht,
worin bestanden Erfolge, und welche Misserfolge waren zu verzeichnen?
Die Bundesregierung befürwortet eine leistungsbasierte Erweiterung der
Europäischen Union (EU). Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Korruptions- und
Geldwäschebekämpfung sind Schlüsselvoraussetzungen des Beitritts neuer
Mitglieder zur EU. Die Bundesregierung erkennt die Öffnung aller
Verhandlungskapitel bis Ende 2025 als Fortschritt an und hebt die Bedeutung der
vollständigen Übernahme und Umsetzung des EU-Acquis vor. Hier kommt der
Stärkung einer unabhängigen Justiz und dem Kampf gegen Korruption und
organisierte Kriminalität eine zentrale Rolle zu. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung perspektivisch im
Hinblick auf den angestrebten EU-Beitritt Albaniens mit der neuen, vierten
Regierung Edi Rama, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um
Einfluss auf eine nachhaltige Umsetzung der ggf. gesetzten Schwerpunkte
nehmen zu können, und wenn ja, welche?
Im leistungsbasierten Beitrittsprozess zur Europäischen Union steht nach
Amtsantritt der neuen albanischen Regierung unverändert die Übernahme des
EU-Acquis und die Implementierung der verabschiedeten Reformen im Fokus
der Bundesregierung. Dies steht auch im Mittelpunkt bilateraler politischer
Begegnungen, so zuletzt beim Besuch des Bundesaußenministers Johann
Wadephul in Tirana am 17. November 2025 und beim EU-Westbalkan-Gipfel
unter Teilnahme des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 16. Dezember 2025 in
Brüssel. Weitere Fortschritte im EU-Beitrittsprozess mit Albanien sind nur
möglich, wenn die notwendigen Reformen nachhaltig umgesetzt werden und
der für Anfang 2026 erwartete Bericht über das Erreichen der Zwischenziele
positiv ausfällt.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung unter Berücksichtigung deutscher
Interessen, eigene Zielmarken in den fortlaufenden Prozess der EU-
Beitrittsverhandlungen mit Albanien einzubringen, und wenn ja, welche?
11. Welches Datum zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Albanien
hält die Bundesregierung für realistisch?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Prozess der EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien ist im
Verhandlungsrahmen vorgegeben, der zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der
einen Seite und Albanien auf der anderen Seite geschlossen wurde. Die
Bundesregierung unterstützt den hierdurch vereinbarten leitungsbasierten EU-
Beitrittsprozess und fordert die vollständige und nachhaltige Angleichung an den
EU-Acquis ein. Dabei sind Fortschritte von der eigenen Reformleistung des
Beitrittskandidaten abhängig.
12. Prüft die Bundesregierung, durch welche Maßnahmen Deutschland ggf.
Einfluss auf eine Beschleunigung der notwendigen Reformmaßnahmen
nehmen kann, und wenn ja, sind diese Maßnahmen auch an die
Auszahlung bilateraler Zahlungen im Wege der Entwicklungszusammenarbeit
gekoppelt?
Der Fortschritt der EU-Beitrittsverhandlungen richtet sich nach dem Tempo der
Umsetzung der erforderlichen Reformmaßnahmen durch das jeweilige
Kandidatenland. Die Bundesregierung unterstützt die Reformbemühungen u. a. durch
Mittel der bilateralen Zusammenarbeit.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auch auf Ebene der EU dafür
einzusetzen, dass der Beitritt Albaniens erst dann erfolgt, wenn die
strukturellen Defizite des Landes im Bereich Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung nachhaltig behoben sind, wenn ja,
nimmt die Bundesregierung eine eigenständige Bewertung der
Menschenrechtslage vor, und wenn ja, welche laufenden
Menschenrechtsverletzungen sind ihr bekannt?
Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 10 wird verwiesen.
14. Unterstützt die Bundesregierung Kürzungen beziehungsweise
Einstellungen von Auszahlungen der EU-Heranführungshilfen an Albanien im
Falle von Behinderungen des rechtsstaatlichen Reformprozesses?
Die EU unterstützt Albanien bei der Umsetzung der politischen,
institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die
zur Einhaltung der Werte der EU und zur schrittweisen Angleichung an die
Normen und Verfahren der EU im Hinblick auf eine künftige EU-
Mitgliedschaft erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Rechtsstaatlichkeit,
Grundrechte und Demokratie. Die finanzielle Unterstützung der EU im
Rahmen der EU-Heranführungshilfen folgt einem leistungsbasierten Ansatz. Die
Bundesregierung befürwortet den leistungsbasierten Beitrittsprozess,
unterstützt die Reformbemühungen und ist bei Umsetzung der EU-
Heranführungshilfen über die Komitologie eingebunden.
15. Hat die Bundesregierung sich bereits mit der Ernennung der KI-
gestützten „virtuellen Ministerin“ in Albanien befasst und ggf. eine eigene
Positionierung zu möglichen Gefahren der Technologie erarbeitet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, bitte ausführen?
Die Bundesregierung beobachtet die Nutzung künstlicher Intelligenz in der
Verwaltung durch Drittstaaten im Hinblick auf Chancen und Risiken mit
Interesse.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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