Schriftliche Frage 60 von Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE): Inwiefern hat sich die Bundesregierung 2022 während den beihilferechtlichen Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Rekapitalisierung des En…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 60 von Lorenz Gösta Beutin (DIE LINKE): Inwiefern hat sich die Bundesregierung 2022 während den beihilferechtlichen Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Rekapitalisierung des En…
Frage 60 (Lorenz Gösta Beutin, Die Linke):
Inwiefern hat sich die Bundesregierung 2022 während den beihilferechtlichen Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Rekapitalisierung des Energieunternehmens Uniper SE für eine Alternative (z. B. einen Umstrukturierungsplan) statt der verpflichtenden Verringerung der Beteiligung auf höchstens 25 Prozent plus einen Anteil bis spätestens Ende 2028 eingesetzt, und welche alternativen Umstrukturierungsmaßnahmen zur Reprivatisierung wurden vor dem Hintergrund, dass es in der Pressemitteilung der EU- Kommission vom 20. Dezember 2022 (https://ec .europ a.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_ 7830) heißt, Deutschland müsse einen „glaubwürdigen Ausstiegsplan“ vorlegen, „[a]ndernfalls muss Deutschland einen Umstrukturierungsplan bei der Kommission anmelden.“, hier konkret diskutiert?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2026:
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Stabilisierung des Energieversorgers Uniper diverse Handlungsoptionen vertieft geprüft. Gewählt wurde die wirtschaftlichste Handlungsoption, welche eine sichere Gasversorgung in Deutschland gewährleisten und einen Dominoeffekt für die Stadtwerke bei der Ersatzbeschaffung ausbleibender Gaslieferungen vermeiden konnte. Im Rahmen der Beihilfeprüfung hat die EU-Kommission einen raschen erneuten Ausstieg aus der Bundesbeteiligung zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen gefordert. Die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung dieser Vorgabe verpflichtet, bis Ende 2023 einen glaubwürdigen Ausstiegsplan vorzulegen. Sie ist dieser Verpflichtung nachgekommen.
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