Veräußerung von Energieunternehmen und Sicherung von Energieinfrastruktur
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Veräußerung von Energieunternehmen und Sicherung von Energieinfrastruktur
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2505
21. Wahlperiode 31.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Karl Bär, Dr. Alaa Alhamwi, Andreas
Audretsch, Lisa Badum, Katharina Beck, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig,
Rebecca Lenhard, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Sandra Stein, Katrin Uhlig,
Johannes Wagner, Tina Winklmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Veräußerung von Energieunternehmen und Sicherung von Energieinfrastruktur
Die Bundesregierung ist verpflichtet, bis 2028 die zur Sicherung der
Energieinfrastruktur verstaatlichten Unternehmen Uniper sowie die aus den
Unternehmensteilen der GAZPROM Deutschland geschaffene SEFE bis auf einen Anteil
von 25 Prozent plus eine Aktie zu veräußern. Beide Unternehmen sind sowohl
Energiehändler wie auch Infrastrukturbetreiber. Ebenso sind beide
Unternehmen für sich von besonderer Relevanz für die sichere Versorgung von
Unternehmen und Haushalten in Deutschland und Europa, beispielsweise durch ihre
Geschäftsfelder in anderen Ländern Europas und in Großbritannien oder den
Betrieb von speziellen Tankstellennetzen. In der Vergangenheit stellte sich nach
Ansicht der Fragestellenden die Veräußerung von Energieinfrastruktur an
ausländische Firmen als Risiko für die Versorgungssicherheit dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auflagen hat die Europäische Kommission im Rahmen der
staatlichen Beteiligung für den Verkauf von Uniper und SEFE gemacht?
2. Welche Optionen prüft die Bundesregierung für den Verkauf von SEFE,
und sollen Unternehmenssparten aus SEFE herausgelöst werden?
3. Welche Optionen prüft die Bundesregierung für den Verkauf von Uniper,
und sollen Unternehmenssparten aus Uniper herausgelöst werden?
4. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für den Verkauf von SEFE und
Uniper, und welche vorbereitenden Schritte müssen dafür zu welchem
Zeitpunkt vorgenommen werden?
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Falle eines Verkaufs,
um Speicherkapazitäten zu sichern und leeren Speichern – wie in der
Saison 2021/2022 – vorzubeugen?
6. Funktionieren die jetzigen Auflagen zur Füllmenge der Speicher zur
vollen Zufriedenheit der Bundesregierung, und wenn nein, welche
Maßnahmen prüft die Bundesregierung?
7. Hat die Bundesregierung geprüft oder plant sie, zu prüfen, ob zusätzlich
zu den saisonalen Gasspeichern auch – analog zu den Erdölreserven –
eine strategische Gasreserve angelegt werden sollte, die garantiert, dass zu
jedem Zeitpunkt ausreichende Vorräte vorhanden sind, um allein aus
gespeichertem Gas auch in einem harten Winter, drei Monate Gasverbrauch
zu gewährleisten?
8. Überlegt die Bundesregierung, Speicher und Pipelines in staatlicher Hand
zu behalten und nur die restlichen Teile zu verkaufen, wenn ja, für welche
Teile dieser Infrastrukturen, und was spricht aus Sicht der
Bundesregierung dafür und dagegen, die Speicher und Pipelines in staatlicher Hand zu
behalten?
9. Überlegt die Bundesregierung, die Speicher und Pipelines von SEFE und
Uniper zusammenzuführen?
10. Plant die Bundesregierung eine einzelne Veräußerung von
Unternehmensteilen von SEFE oder Uniper, deren Geschäftsfeld oder Sitz im Ausland
liegt?
11. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit das Risiko ein, dass
Gerichtsverfahren den Veräußerungsprozess aufhalten?
12. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung das Risiko, dass bei einem
Verkauf von Unternehmenssparten mögliche defizitäre Teile unveräußerlich
beim Staat als Eigentürmer liegen bleiben?
13. Wann enden bei SEFE die russischen Gaslieferungen aus alten,
langfristigen Verträgen?
14. Plant die Bundesregierung Vorgaben zum Erhalt von Arbeitsplätzen, und
wenn ja, welche, bei
a) Uniper und seinen Unternehmenssparten und
b) SEFE und seinen Unternehmenssparten?
15. Plant die Bundesregierung Vorgaben zum Erhalt von
Ausbildungskapazitäten, und wenn ja, wie, bei
a) Uniper und seinen Unternehmenssparten und
b) SEFE und seinen Unternehmenssparten?
16. Wie plant die Bundesregierung, die Tarifbindung und Mitbestimmung
nach dem Verkauf für Uniper und seine Unternehmenssparten sowie SE-
FE und seine Unternehmenssparten abzusichern?
17. Plant die Bundesregierung, die Möglichkeit zur Ausschüttung von
Dividenden für Uniper zu ermöglichen?
18. Welche beihilferechtlichen Zusagen und Auflagen gegenüber der EU-
Kommission betreffen konkret die Uniper-Wasserkraftsparte (bitte
Fallnummer, Auflagen und Zeitplan nennen)?
19. Unterstützt die Bundesregierung eine Überführung von Uniper-
Wasserkraftwerken in öffentliches Eigentum, z. B. durch Überführung in
Eigentum von Ländern, Kommunen, Stadtwerken oder anderen
Unternehmen in öffentlichem Eigentum aus der jeweiligen Region, wenn ja, mit
welchen Instrumenten, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
20. Hat die Bundesregierung seit 2022 von der Bayerischen Staatsregierung
oder einer ihrer nachgeordneten Stellen konkrete Angebote, Prüfbitten
oder Absichtserklärungen zur Übernahme oder Beteiligung an Uniper
oder an Teilen von Uniper (z. B. Wasserkraftwerke, Kraftwerksverbünde,
Tochtergesellschaften) erhalten, und wenn ja, bitte Zeitraum und
Gegenstand angeben?
21. Hat die Bundesregierung seit 2022 von anderen öffentlichen Stellen (z. B.
Kommunen, Stadtwerken, Landesenergiegesellschaften oder
Bürgerenergiegesellschaften) konkrete Angebote, Prüfbitten oder
Absichtserklärungen zur Übernahme oder Beteiligung an Uniper oder an Teilen von Uniper
(z. B. Wasserkraftwerke, Kraftwerksverbünde, Tochtergesellschaften)
erhalten, und wenn ja, bitte Zeitraum, beteiligte Akteure und Gegenstand
angeben?
22. Plant die Bundesregierung, die Uniper-Wasserkraftwerke in einer
Carveout-Struktur auszugliedern, um gezielt Beteiligungen öffentlicher Akteure
(Länder, Kommunen, Stadtwerke) an den Uniper-Wasserkraftwerken zu
ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
23. Plant die Bundesregierung, gesetzliche Änderungen im Wasser- oder
Energiewirtschaftsrecht vorzunehmen, um generell die Überführung von
Wasserkraftwerken in öffentliches oder kommunales Eigentum zu
erleichtern?
24. Plant die Bundesregierung, Finanzierungsinstrumente oder
Fördermöglichkeiten bereitzustellen, damit Länder, Kommunen, Stadtwerke oder
Bürgerenergiegesellschaften Uniper-Wasserkraftwerke erwerben können,
und wenn nein, warum nicht?
25. Beabsichtigt die Bundesregierung, Gemeinwohlkriterien (z. B.
kommunale Beteiligungsquoten, ökologische Mindeststandards, Tarifbindung,
Mitbestimmung) als verbindliche Bedingungen in allen Varianten der
Reprivatisierung der Uniper-Wasserkraftwerke (Gesamtverkauf, Börsengang,
Teilverkäufe, Carve-outs, Einzelverkäufe) zu verankern, und wenn nein,
warum nicht?
26. Plant die Bundesregierung, bei den ab 2030 anstehenden
Neukonzessionierungen von Uniper-Wasserkraftwerken das Heimfallrecht oder
Konzessionsausschreibungen zu nutzen, um eine Überführung in öffentliche oder
regionale Trägerschaft, z. B. durch Überführung in Eigentum von
Ländern, Kommunen, Stadtwerken oder anderen Unternehmen in öffentliches
Eigentum, zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
27. Prüft die Bundesregierung Kooperations- und Beteiligungsmodelle für die
Uniper-Wasserkraftwerke, bei denen Uniper Mehrheitseigner bleibt,
während regionale Partner substanzielle Anteile übernehmen, und wenn nein,
warum nicht?
28. Plant die Bundesregierung Betriebsführungsmodelle für die Uniper-
Wasserkraftwerke, bei denen Uniper Eigentümer bleibt, der Betrieb
jedoch an kommunale Partner übertragen wird, und wenn nein, warum
nicht?
29. Plant die Bundesregierung Maßnahmen auf Bundesebene, um
sicherzustellen, dass Wasserrahmenrichtlinie(WRRL)- und Natura-2000-Ziele ab
2030 im Bereich der Uniper-Wasserkraftwerke erreicht werden (z. B.
durch gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme oder Auflagen bei
Konzessionen), wenn ja, welche Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?
30. Welche Förder- oder Kofinanzierungsinstrumente der Länder für
ökologische Aufwertungen von Uniper-Wasserkraftwerken sind der
Bundesregierung bekannt?
31. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
Betreiber von Uniper-Wasserkraftwerken verpflichtet werden, sich an
ökologischen Aufwertungen zu beteiligen (z. B. über das Verursacherprinzip, über
Konzessionen oder über Auflagen)?
32. Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer
Eigentümerrolle an der Uniper SE oder über bundesrechtliche Vorgaben
Einfluss auf die Neukonzessionierung des Walchenseekraftwerks ab 2030 zu
nehmen?
33. Prüft die Bundesregierung im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper SE
Eigentums- oder Betriebsmodelle für das Walchenseekraftwerk mit
Beteiligung von Bund, Bayern, Kommunen, Stadtwerken oder einer regionalen
Beteiligung, und wenn ja, welche?
34. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper
SE bei der Neukonzessionierung des Walchenseekraftwerks ökologische
Mindestauflagen (Restwasser, Durchgängigkeit, Geschiebemanagement),
und wenn ja, welche?
35. Welche ökologischen Herausforderungen (z. B. Restwasserführung,
Durchgängigkeit, Geschiebemanagement) sieht die Bundesregierung bei
den Uniper-Donau-Kraftwerken, und welche Maßnahmen hält sie für
erforderlich?
36. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Uniper-
Wasserkraftwerken für die regionale Versorgungssicherheit und für die
Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Schwarzstartfähigkeit,
Frequenz- und Spannungshaltung, Redispatch [bitte jeweils die Beiträge,
soweit möglich, quantifizieren]) in Bayern bei, bei
a) den Donau-Kraftwerken (z. B. Ingolstadt),
b) den Lech-Kraftwerken (z. B. Roßhaupten/Forggensee, Landsberg),
c) den Isar-Kraftwerken (z. B. Bad Tölz, Landshut,
Walchenseekraftwerk), und
d) den Main-Kraftwerken (z. B. Würzburg)?
37. Welche ökologischen Herausforderungen (z. B. Restwasserführung,
Durchgängigkeit, Geschiebemanagement) sieht die Bundesregierung bei
den Uniper-Wasserkraftwerken, und welche Maßnahmen hält sie für
erforderlich,
a) an der Donau (z. B. Uniper-Kraftwerk Ingolstadt),
b) am Lech (z. B. Uniper-Kraftwerk Roßhaupten/Forggensee,
Landsberg),
c) an der Isar (z. B. Uniper-Kraftwerk Bad Tölz, Landshut,
Walchenseekraftwerk), und
d) am Main (z. B. Uniper-Kraftwerk Würzburg)?
38. Beabsichtigt die Bundesregierung eine dauerhafte Regionalisierung
(„Regionalisierung“, verstanden als Überführung in Eigentum von Ländern,
Kommunen, Stadtwerken oder anderen Unternehmen in öffentlichem
Eigentum) oder kommunale Eigentumsstruktur für die Uniper-
Wasserkraftwerke,
a) an der Donau (z. B. Uniper-Kraftwerk Ingolstadt),
b) am Lech (z. B. Uniper-Kraftwerk Roßhaupten/Forggensee,
Landsberg),
c) an der Isar (z. B. Uniper-Kraftwerk Bad Tölz, Landshut,
Walchenseekraftwerk), und
d) am Main (z. B. Uniper-Kraftwerk Würzburg), und wenn ja, wie?
39. Unterliegt eine Veräußerung von Uniper-Wasserkraftwerken einer
Investitionsprüfung nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), und wenn ja,
bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage erläutern?
40. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper-
Wasserkraftwerke eine Sperrminorität einzuführen, und wenn nein, warum
nicht?
41. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper-
Wasserkraftwerke eine „Golden share“-Regelung einzuführen, und wenn
nein, warum nicht?
42. Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Reprivatisierung der Uniper-
Wasserkraftwerke verbindliche Infrastrukturauflagen vorzuschreiben, und
wenn nein, warum nicht?
43. Welche Berichtspflichten und Unterrichtungen gegenüber dem Deutschen
Bundestag plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Reprivatisierung der Uniper SE, und in welchem Zeitrhythmus sollen diese
erfolgen?
44. Plant die Bundesregierung eine Vorab-Einbeziehung des Deutschen
Bundestages in den Reprivatisierungsprozess der Uniper (z. B. durch
Vorlagen, Beschlüsse, Begleitgesetze), und wenn ja, wann?
45. Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Flankierung der
Reprivatisierung der Uniper mit Beteiligung des Deutschen Bundestages, und wenn ja,
mit welchem Zeitplan?
46. Plant die Bundesregierung die Veröffentlichung von Kriterienabwägungen
und Leitlinien (inklusive Nachhaltigkeits- und Gemeinwohlkriterien) für
den Reprivatisierungsprozess der Uniper, und wenn ja, wann?
47. Plant die Bundesregierung eine Ex-ante-Folgenabschätzung der
Reprivatisierung der Uniper und deren Veröffentlichung, und wenn ja, wann?
48. Wie bewertet die Bundesregierung die von Uniper beantragte Stilllegung
des drittgrößten deutschen Gasspeichers Breitbrunn (Chiemsee) für die
Sicherung der Versorgung, insbesondere im Winter, in Deutschland und
Europa?
49. Sind der Bundesregierung weitere Ankündigungen oder Anträge für die
Stilllegung von Gasspeichern bekannt, und wenn ja, welche?
Berlin, den 17. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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