Schriftliche Frage 100 von Ulrich von Zons (AfD): Welche alternativen Modelle zur Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen den Instanzen prüft die Bundesregierung in Anbetracht der ge…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 100 von Ulrich von Zons (AfD): Welche alternativen Modelle zur Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen den Instanzen prüft die Bundesregierung in Anbetracht der ge…
Frage 100 (Ulrich von Zons, AfD):
Welche alternativen Modelle zur Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen den Instanzen prüft die Bundesregierung in Anbetracht der geplanten strukturellen Veränderungen an Bundesgerichten und der hohen Belastung vieler Amtsund Landgerichte, um sowohl Effizienzgewinne zu erzielen als auch den Rechtsschutz der Bürger nicht zu beeinträchtigen (vgl. www.lto.de/recht/ju stiz/j/stellenabbau-bmjv-bverwg-bfh-bgh-bsg-ba g-justiz-bundesgerichte-sinkende-klagezahlen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 11. September 2025:
Der vom Bundeskabinett am 27. August 2025 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen sieht die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro vor, um auf diesem Wege die seit der letzten Anpassung eingetretene Geldwertentwicklung auszugleichen und die Amtsgerichte in Zivilsachen und damit den Justizstandort Deutschland in der Fläche zu stärken. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, bestimmte Verfahren zu konkreten Sachgebieten streitwertunabhängig einheitlich den Amts- und Landgerichten zuzuweisen. So sollen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden, denn bei diesen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle. Hingegen sollen Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung in diesen schwierigen Rechtsmaterien zu erreichen. Daneben ist im Koalitionsvertrag eine Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen. Die Bundesregierung prüft hierzu auf Basis eines in der 20. Legislaturperiode veröffentlichten Eckpunktepapiers (www.b mjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Eckpunkte/Eckpunkt e_VwGO_Novelle_II.html) verschiedene Anpassungen bei den gerichtlichen Zuständigkeiten sowie Vereinheitlichungen und Klarstellungen im Rechtsmittelrecht, die zum Teil unter anderem auch auf die Finanzgerichtsordnung übertragen werden könnten. Fragen möglicher Reformbedarfe in Strafsachen werden Gegenstand der Beratungen der Kommission zur Reform der Strafprozessordnung sein, die von der Bundesregierung eingesetzt wird und am 25. September 2025 ihre Arbeit aufnimmt.
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