Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Welche Änderungen der Strafprozessordnung (StPO) zum Schutz von Rechtsanwälten werden durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das gegenüber dem juristischen Online-Fachmedium LTO bekundet hat, eine solche Änderung vorzubereiten (www.lto.de/recht/justiz/j/durchsuchung-rechtsanwalts-kanzleien-rechtswidrig-trotz-klarer-rechtslage-bverfg), nach derzeitigem Sachstand als möglich in Erwägung gezogen (bitte im Einzelnen ausführen, insbesondere auch im Hinblick auf den Schutz bei bzw. vor Durchsuchungen), und über welche tatsächlichen Erkenntnisse zur Problematik von Durchsuchungen von Anwaltskanzleien verfügt das BMJV (bitte die Anzahl der dem BMJV bekannt gewordenen Durchsuchungen von Anwaltskanzleien im Zeitraum 2016 bis 2025 sowie den Anteil der hiervon für rechtswidrig erklärten Durchsuchungen angeben, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Für den Erlass und die gerichtliche Kontrolle von Durchsuchungsbeschlüssen sind vorrangig die Gerichte der Länder zuständig. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhebt keine Statistiken zu rechtswidrigen Durchsuchungen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Im Übrigen prüfen wir derzeit, wie wir im Hinblick auf das Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Rechtsanwaltsberufes die Strafprozessordnung ändern müssen. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
Relationen
- asked ← Rainer Galla (Frage)
- part_of → Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages