Schriftliche Frage 85 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kinder erhalten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung den Sofortzuschlag (bitte nach Anspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgese…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Text
Schriftliche Frage 85 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kinder erhalten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung den Sofortzuschlag (bitte nach Anspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgese…
Frage 85 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Kinder erhalten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung den Sofortzuschlag (bitte nach Anspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung, neben der im Anschreiben zur Kabinettsvorlage zum Haushaltsentwurf 2027 angekündigten Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag, den Sofortzuschlag auch in weiteren Rechtskreisen abzuschaffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. Juli 2026:
Alle Kinder im Kinderzuschlags-Bezug haben Anspruch auf den Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. Aufgrund der Systematik der Berechnung des Kinderzuschlags kann jedoch nicht ausgewiesen werden, wie viele Kinder den Sofortzuschlag tatsächlich erhalten. Im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhielten im aktuellen Berichtsmonat März 2026 rund 1,88 Millionen Personen in Bedarfsgemeinschaften den Sofortzuschlag. Im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt keine statistische Erfassung der Personen, die einen Sofortzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind dort jedoch alle Kinder unter 18 Jahren. Nach dem aktuellstem Datenstand zum Jahresende 2024 betrifft dies in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII 23.385 Leistungsempfangende und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 135.660 Leistungsempfangende. Die Bundesregierung überprüft im Zusammenhang mit der vorgesehenen Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag auch die Regelungen zum Sofortzuschlag im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz. Im Übrigen wird auf die Begründung zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 verwiesen.
Relationen
- asked ← Timon Dzienus (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung