Schriftliche Frage 103 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie viele Bezieher des Kindersofortzuschlags gab es im Juli 2022 und zum aktuellsten verfügbaren Datenpunkt nach Kenntnis der Bundesregierun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 103 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie viele Bezieher des Kindersofortzuschlags gab es im Juli 2022 und zum aktuellsten verfügbaren Datenpunkt nach Kenntnis der Bundesregierun…
Frage 103 (Heidi Reichinnek, Die Linke):
Wie viele Bezieher des Kindersofortzuschlags gab es im Juli 2022 und zum aktuellsten verfügbaren Datenpunkt nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 15. Juli 2026:
Alle Kinder im Kinderzuschlags-Bezug haben Anspruch auf den Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. Aufgrund der Systematik zur Berechnung des Kinderzuschlags kann nicht ausgewiesen werden, wie viele Kinder den Sofortzuschlag tatsächlich erhalten. Im aktuellen Berichtsmonat März 2026 gab es in Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) insgesamt rund 1,88 Millionen Personen, die den Sofortzuschlag erhalten haben. Eine Differenzierung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Angaben zu Personen, die den Sofortzuschlag erhalten haben, liegen für den Berichtsmonat Juli 2022 nicht vor. Tabelle: Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindersofortzuschlag, März 2026 Region Anzahl Deutschland 1.879.756 Baden-Württemberg 173.601 Bayern 155.426 Bremen 35.584 Hamburg 64.049 Hessen 151.441 Niedersachsen 180.774 Nordrhein-Westfalen 548.116 Rheinland-Pfalz 81.257 Saarland 27.599 Region Anzahl Schleswig-Holstein 67.942 Berlin 154.988 Brandenburg 44.075 Mecklenburg-Vorpommern 32.709 Sachsen 75.330 Sachsen-Anhalt 50.275 Thüringen 36.590 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfolgt keine statistische Erfassung der Personen, die einen Sofortzuschlag erhalten. Allerdings sind alle Kinder unter 18 Jahren leistungsberechtigt. Angaben zur Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem dritten Kapitel SGB XII sowie zum AsylbLG nach Bundesländern können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Erfassung erfolgt jährlich zum Stichtag 31. Dezember, Angaben zum Berichtsmonat Juli 2022 liegen nicht vor. Tabelle: Leistungsbeziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und Leistungsempfangende von Grundleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (AsylbLG), Stichtag: 31. Dezember 2024, Altersgruppe 0 bis 18 Jahre Region Anzahl Leistungsbeziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Anzahl Leistungsempfangende von Grundleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (AsylbLG) Baden-Württemberg 2.110 17.605 Bayern 2.245 20.250 Berlin 1.950 10.425 Brandenburg 1.095 3.790 Bremen 270 1.745 Hamburg 715 3.495 Hessen 1.960 9.125 Mecklenburg-Vorpommern 805 2.045 Niedersachsen 2.370 15.185 Nordrhein-Westfalen 4.285 28.465 Rheinland-Pfalz 1.020 5.425 Schleswig-Holstein 1.010 1.370 Saarland 320 6.375 Sachsen 1.125 2.875 Sachsen-Anhalt 1.260 4.475 Thüringen 840 3.005 Quelle: Statistisches Bundesamt Im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts (bis 31. Dezember 2023 nach dem Bundesversorgungsgesetz und seit dem 1. Januar 2024 nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch) bezogen im Juli 2022 schätzungsweise bundesweit 500 Berechtigte und aktuell beziehen schätzungsweise bundesweit 250 Berechtigte den Kindersofortzuschlag im Rahmen der Leistungen zum Lebensunterhalt. Die Angaben sind nur als Schätzung möglich, da nicht bekannt ist, wie viele der Leistungen zum Lebensunterhalt Beziehenden Kinder sind. Daten, die eine Differenzierung nach Bundesländern ermöglichen, liegen nicht vor.
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