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Schriftliche Frage 71 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Auf welchen Annahmen über die Zahl der Betroffenen beruhen die Einsparungen und Mehrausgaben, die im Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes…

dip / schriftliche_frage 04.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 71 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Auf welchen Annahmen über die Zahl der Betroffenen beruhen die Einsparungen und Mehrausgaben, die im Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes… Frage 71 (Heidi Reichinnek, Die Linke): Auf welchen Annahmen über die Zahl der Betroffenen beruhen die Einsparungen und Mehrausgaben, die im Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Abschaffung des Kindersofortzuschlags, im Kinderzuschlag, im Wohngeld und in den Systemen der Grundsicherung angenommen werden (Bundesratsdrucksache 442/26, S. 3; bitte Änderungen für die jeweiligen gesetzlichen Systeme einzeln angeben), und wie verhält sich diese Prognose zu der Aussage der Bundesregierung, sie könne die Zahl der Kinder im Sofortzuschlag nicht ausweisen (Antwort auf meine Schriftliche Frage 103 auf Bundestagsdrucksache 21/7180)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 1. September 2026: Nach aktueller Rechtslage wird der Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro dem Höchstbetrag des Kinderzuschlags hinzugerechnet. Die Schätzungen zu den fiskalischen Auswirkungen der Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag ergäben, dass unter Zugrundelegung der aktuellen Regelbedarfe 25.000 Familien aus dem Kinderzuschlags– Bezug fallen. Hiervon wechseln 10.000 Familien in den Bezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), für andere Familien läuft die Leistung mit zunehmendem Einkommen früher aus. Insgesamt ergeben sich rund 300 Mio. Euro Minderausgaben im Bundeshaushalt Die Einsparungen im Wohngeld in Höhe von 40 Mio. Euro, wobei davon die Hälfte auf den Bund und die Hälfte auf die Länder entfällt, sind eine Folge der schätzungsweise 7.000 in den SGB II-Bezug wechselnden Familien, die sonst neben dem Kinderzuschlag auch Wohngeld bezogen hätten. Die geschätzten fiskalischen Auswirkungen auf die Haushaltsausgaben durch die Abschaffung des Sofortzuschlags lassen aufgrund der Systematik zur Berechnung des Kinderzuschlags keine Aussage zur Anzahl der Kinder im Sofortzuschlag zu. Bei der Ermittlung des individuellen Anspruchs auf Kinderzuschlag wird der Höchstbetrag zuzüglich des Sofortzuschlags gegebenenfalls um das anrechenbare Einkommen der Eltern oder des Kindes gemindert. Bei dieser Minderung wird jedoch nicht zwischen dem Sofortzuschlag und dem Höchstbetrag des Kinderzuschlags unterschieden.

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