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Schriftliche Frage 108 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über hitzebedingte Gesundheitsbelastungen und Arbeitsunfälle von Beschäftigten, insbesondere…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 108 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über hitzebedingte Gesundheitsbelastungen und Arbeitsunfälle von Beschäftigten, insbesondere… Frage 108 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über hitzebedingte Gesundheitsbelastungen und Arbeitsunfälle von Beschäftigten, insbesondere im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und in anderen Außenberufen, vor, und welchen Anpassungsbedarf sieht sie bei den bestehenden Hitzeschutzregelungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. Juli 2026: Allgemein kann es bei Tätigkeiten im Freien bei Temperaturen oberhalb von 26°C zu relevanten hitzebedingten Gesundheitsbelastungen kommen. Art und Umfang dieser Gesundheitsbelastungen sind im Wesentlichen von der Temperatur am Arbeitsplatz, von der Luftfeuchtigkeit, der Sonneneinstrahlung, der Arbeitsschwere, von Einflüssen der Arbeitsbekleidung und der gegebenenfalls erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung sowie von der am Arbeitsplatz herrschenden Windgeschwindigkeit abhängig. Die Bewertung der vorgenannten Einflussfaktoren und die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen ist für Tätigkeiten im Freien ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes. Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen hat der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Empfehlungen zur Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien“ (https://www.baua.de/DE/ Die-BAuA/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/pd f/Hitze.pdf) entwickelt, die im August 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht wurden. Es ist vorgesehen, den Einsatz dieser Empfehlungen in der betrieblichen Praxis mit dem Ziel zu evaluieren, diese in eine Technische Regel mit höherer Verbindlichkeit zu überführen. Neben den vorgenannten tätigkeitsspezifischen Einflussfaktoren spielen mit Blick auf Gesundheitsbelastungen durch Hitze auch individuelle körperliche Voraussetzungen eine Rolle. Insbesondere besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Jugendliche, schwangere Frauen, stillende Mütter, Ältere und Beschäftigte mit Vorerkrankungen können sich in einer arbeitsmedizinischen Vorsorge individuell beraten lassen. Dazu hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die „Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME): Gesundheitsrisiken aufgrund von klimawandelbedingten Veränderungen in der Arbeitswelt“ entwickelt (https://www.baua.de/DE/Die-BAuA/Aufgaben/ Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfAMed/pdf/AME-Klimawand el.pdf). Im Rahmen der für sie freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber mit Blick auf hitzebedingten Gesundheitsbelastungen auch Unterstützung von den gesetzlichen Krankenkassen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitstätigkeit und -bedingungen erhalten. Daten zu hitzebedingten Gesundheitsbelastungen von Beschäftigten liegen der Bundesregierung nicht vor. Gemäß der Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung zu Arbeitsunfähigkeit gab es 2024 rund 19.000 von den Krankenkassen erfasste Fälle von Arbeitsunfähigkeit bzw. knapp 65.000 von den Krankenkassen erfasste Arbeitsunfähigkeitstage, welche direkt auf Schäden durch Hitze und Sonnenlicht zurückzuführen sind (siehe die nachfolgende Tabelle). Informationen, inwiefern die Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht oder wie sich die Fälle auf einzelne Berufsgruppen aufteilen, liegen der Bundesregierung auf Basis der genannten Daten nicht vor. 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Fälle 20.431 20.240 8.747 8.410 20.654 27.978 19.325 Tage 81.424 73.941 40.433 32.356 71.170 92.722 64.699 Arbeitsunfähigkeit auf Grund von Schäden durch Hitze und Sonnenlicht (ICD-Krankheitstagekategorie T67) gemäß Vordruck KG8 der amtlichen Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 2018 und 2024 Hitzebelastungen können generell zu Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, Erschöpfung, Abnahme der Aufmerksamkeit sowie teilweise auch zu höherer Reizbarkeit und Risikobereitschaft führen und beeinflussen somit das Unfallgeschehen. Aus einem aktuellen, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Gutachten geht hervor, dass an Hitzetagen mit Tageshöchsttemperaturen über 30°C branchenübergreifend mit einem Effekt von 7,4 Prozent zusätzlichen Arbeitsunfällen gerechnet werden muss (vergleiche: https://www.arbeit-sic her-und-gesund.de/fileadmin/PDFs/Klimawandel/Gutachten/260317_Kli mabedingte_Risiken_fuer_die_Arbeitswelt_Report_final.pdf , Seite 12). Spezifische Daten über hitzebedingte Unfälle in den angefragten Branchen und Tätigkeitsbereichen liegen der Bundesregierung nicht vor.

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