Schriftliche Frage 129 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung Klimaanlagen in den Hitzeschutzplänen der Bundesregierung nur im Notfall empfohlen, und liege…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 129 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung Klimaanlagen in den Hitzeschutzplänen der Bundesregierung nur im Notfall empfohlen, und liege…
Frage 129 (Dr. Rainer Kraft, AfD):
Warum werden nach Kenntnis der Bundesregierung Klimaanlagen in den Hitzeschutzplänen der Bundesregierung nur im Notfall empfohlen, und liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie viele Menschen durch die flächendeckende Installation von Klimaanlagen vor Hitze geschützt werden könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (www.bundesgesundheitsministeri um.de/ministerium/meldungen/bmg-legt-neue-hit zeschutzplaene-vor-03-06-25.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 30. Juli 2025:
Nationale wie internationale Empfehlungen zum gesundheitlichen Hitzeschutz umfassen üblicherweise gestufte Vorschläge zur Minderung der Lufttemperatur in Innenräumen. Auf niederschwellige Maßnahmen (z. B. Verschattung von Fensterflächen, nächtliches Lüften) folgen weitergehende Maßnahmen zum Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Ventilatoren sowie Kühlmittel und Klimaanlagen). An diesen medizinisch anerkannten Empfehlungen orientiert sich auch die Bundesregierung. Am 3. Juni 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit drei neue Musterhitzeschutzpläne als Bundesempfehlung vorgelegt, um besser auf die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitzewellen reagieren zu können. Damit wird der „Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit“ um die Bereiche organsierter Sport, Apotheken und psychotherapeutische Praxen erweitert. Dabei steht vor allem der Schutz der Menschen im Vordergrund, für die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht. Über die Umsetzung der Empfehlungen ist jeweils in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der örtlichen Zuständigkeiten und Gegebenheiten zu entscheiden. Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen einer flächendeckenden Installation von Klimaanlagen liegen der Bundesregierung nicht vor. In diesem Zusammenhang ist auch abzuwägen, ob und inwieweit der Einsatz von Klimaanlagen und Kühlmitteln insbesondere bei Menschen mit Risikofaktoren mit unerwünschten gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/285 verwiesen.
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