Schriftliche Frage 92 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung verbindliche Höchsttemperatur-Standards zum Schutz von Patientinnen und Patienten in Krankenhäuse…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMG. Ressortforschungsinstitute sind in der Methodik und der Bewertung der wissenschaftlichen Ergebnisse frei. Die Auswahl der Forschungsgegenstände und die Umsetzung der Forschungsergebnisse unterliegen jedoch, wie bei allen Ressortforschungseinrichtungen des Bundes, der Rechts- und Fachaufsicht durch das übergeordnete Bundesministerium. Das bedeutet, dass zum Beispiel in Bezug auf Empfehlungen zum Krisenmanagement Vorgaben durch das BMG erfolgen können. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14802 wird verwiesen..
Text
Schriftliche Frage 92 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung verbindliche Höchsttemperatur-Standards zum Schutz von Patientinnen und Patienten in Krankenhäuse…
Frage 92 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung verbindliche Höchsttemperatur-Standards zum Schutz von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, und wenn ja, welche, und sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, verbindliche Standards einer zulässigen Höchsttemperatur, wie es sie bereits für Arbeitsplätze gibt (ASR A3.5), auch für den Hitzeschutz von Patient*innen zu schaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 21. Juli 2026:
Die Bundesregierung misst dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen von Hitze eine hohe Bedeutung bei. Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits im Jahr 2023 auf die durch den Klimawandel immer häufiger auftretenden Hitzeperioden reagiert und gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens Bundesempfehlungen für den Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vorgelegt. Geschützt werden sollen insbesondere vulnerable Gruppen, die vor allem von den Folgen hoher Temperaturen betroffen sind. Empfehlungen für konkrete bautechnische Maßnahmen im Krankenhausbereich wurden unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene e. V. veröffentlicht (Bauhygienische Maßnahmen zum Hitzeschutz im Krankenhaus, Hygiene & Medizin, Volume 49, 7–8/2024). Darüber hinaus wird auf die S1-Leitlinie „Hitzebedingte Gesundheitsstörungen in der hausärztlichen Praxis“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften als Entscheidungshilfe zwischen Hitzschlag und anderen, weniger gefährlichen durch Hitze induzierten Gesundheitszuständen, in der täglichen Praxis hingewiesen (derzeit in Überarbeitung, abrufbar unter register.awmf.org/de/leitlinien/detail/053-052). Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass im föderalen System in Deutschland die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz für den Schutz der Gesundheit vor Hitze bei den Ländern und nicht beim Bund liegt. Die Gewährleistung einer angemessenen Versorgung und der Schutz von Patientinnen und Patienten sowie pflegebedürftigen Menschen obliegt den Trägern der Einrichtungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Die Mindestanforderungen an die bauliche Ausstattung von vollstationären Pflegeeinrichtungen werden durch das Heimordnungsrecht der Länder geregelt.
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