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Schriftliche Frage 121 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das gemeinsame Positionspapier der EU- Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland, Luxemburg, Niederland…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 121 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das gemeinsame Positionspapier der EU- Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland, Luxemburg, Niederland… Frage 121 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung das gemeinsame Positionspapier der EU- Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien zur Revision des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) nicht mitgezeichnet, obwohl die deutsche Verhandlungsposition Presseberichten (https://table.media/europe/news/ets-revision-sieb en-laender-wollen-keine-internationalen-zertifi kate) zufolge inhaltlich nahezu identisch ist, und wie lautet die offizielle Position der Bundesregierung zur künftigen Anpassung des linearen Reduktionsfaktors sowie zur grundsätzlichen Ablehnung der Nutzung internationaler Emissionsgutschriften in diesem Zusammenhang? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 16. Juli 2026: Die Bundesregierung hat die bestehende Regierungsposition zur Reform des Europäischen Emissionshandels zeitgleich mit dem Positionspapier der EU-Mitgliedstaaten Niederlande, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Portugal, Schweden und Spanien an die Europäische Kommission übermittelt. Eine Unterzeichnung des inhaltlich nahezu identischen Positionspapiers war nicht erforderlich. Die Kernforderung des Positionspapiers, den linearen Reduktionsfaktor erst ab dem Jahr 2036 anzupassen, wird von der Bundesregierung geteilt. Internationale Zertifikate sollen nach Auffassung der Bundesregierung als Sicherheitsnetz im ETS-Berücksichtigung finden, beispielsweise über die Marktstabilitätsreserve.

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