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Schriftliche Frage 14 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das im Rahmen der Mitgliedstaatenkonsultationen der Europäischen Kommission am 27. Januar und 27. Februar 2…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das im Rahmen der Mitgliedstaatenkonsultationen der Europäischen Kommission am 27. Januar und 27. Februar 2… Frage 14 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung das im Rahmen der Mitgliedstaatenkonsultationen der Europäischen Kommission am 27. Januar und 27. Februar 2025 zu Artikel 59 Absatz 5 Buchstabe a Buchstabe iii aus Artikel 1 der vorgeschlagenen Verordnung (COM(2025)259 final) thematisierte Risiko vermehrter gerichtlicher Verfahren vor dem Hintergrund schlechter Lebensbedingungen in „sicheren Drittstaaten“ und die Erschwerung von Integration in ebendiesen Staaten durch den Wegfall des bislang bestehenden Verbindungskriteriums? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. September 2025: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass die Bundesregierung auf „europäischer Ebene [...] mit Blick auf Debatten um das Konzept der sicheren Drittstaaten eine Initiative zur Streichung des Verbindungselements“ ergreift. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“ (COM(2025)259 final), der das sog. Verbindungselement nicht mehr als zwingende Voraussetzung für die Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats vorsieht. Auch im Falle einer entsprechenden Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 bleiben die sich aus Artikel 57 und 59 der genannten Verordnung ergebenden Voraussetzungen, die ein Drittstaat erfüllen muss, um als sicher zu gelten, hoch. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist gerichtlich überprüfbar. Aspekte der lokalen Integration können im Rahmen der praktischen Umsetzung des Konzepts des sicheren Drittstaats berücksichtigt werden, ohne dass dies als rechtlich zwingende Voraussetzung vorgeschrieben sein muss.

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