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Schriftliche Frage 135 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Summe aller bereits ausgezahlten sowie geplanten Darlehen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pf…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 135 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Summe aller bereits ausgezahlten sowie geplanten Darlehen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pf… Frage 135 (Dr. Sebastian Schäfer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Summe aller bereits ausgezahlten sowie geplanten Darlehen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung und die Bundesagentur für Arbeit (bitte insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Träger, Auszahlungszeitpunkt, Darlehensbetrag, Laufzeit und Rückzahlungsfrist angeben; vgl. Antwort auf meine Schriftliche Frage 189 auf Bundestagsdrucksache 21/3236)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 16. Juli 2026: Die Summe der bereits ausgezahlten und der geplanten Darlehen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die soziale Pflegeversicherung (SPV) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die geltenden bzw. vorgesehenen Rückzahlfristen dieser Darlehen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Träger ausgezahlte Darlehen geplante Darlehen Rückzahlungsfristen GKV 5,6 Mrd. Euro (kumuliert in den Jahren 2023, 2025 und 2026) – jeweils 1 Mrd. Euro in den Jahren 2035 bis 2038 sowie 1,6 Mrd. Euro im Jahr 2039 (jeweils bis Jahresende) SPV 1,5 Mrd. Euro (kumuliert in den Jahren 2022 und 2025) 3,2 Mrd. Euro (im Jahr 2026). Die Auszahlung erfolgt in vier gleichen Teilen von jeweils 0,8 Mrd. Euro zu Beginn eines Quartals. Bis Ende Juni 2026 wurden demnach die 1. und 2. Tranche von jeweils 0,8 Mrd. Euro im Januar und April 2026 ausgezahlt. 0,5 Mrd. Euro im Jahr 2023 (erfolgt) und nach aktuell geltendem Recht 0,5 Mrd. Euro im Jahr 2028, jeweils 0,74 Mrd. Euro in den Jahren 2029 bis 2033 (jeweils bis Jahresende) BA rund 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2025 rund 4,0 Mrd. Euro für das Jahr 2026 rund 5,4 Mrd.Euro bis Ende des Jahres 2027 gestundet Quellen: GKV: § 12 Absatz 4 Satz 1 Haushaltsgesetz 2023, § 13 Absatz 4 Haushaltsgesetz 2025, § 13 Absatz 4 und 5 Haushaltsgesetz 2026, Rückzahlungsfristen auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 10. Juli 2026 SPV: § 12 Absatz 4a Haushaltsgesetz 2022, § 13 Absatz 6 Haushaltsgesetz 2025, § 13 Absatz 7 Haushaltsgesetz 2026 sowie § 61a Absatz 2 SGB XI BA: Kurzfassung Haushaltsplan der BA 2026

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