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Schriftliche Frage 189 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Summe aller bereits ausgezahlten sowie geplanten Darlehen inklusive Rückzahlfristen an die gesetzliche Krankenversicherung,…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 189 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Summe aller bereits ausgezahlten sowie geplanten Darlehen inklusive Rückzahlfristen an die gesetzliche Krankenversicherung,… Frage 189 (Dr. Sebastian Schäfer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist die Summe aller bereits ausgezahlten sowie geplanten Darlehen inklusive Rückzahlfristen an die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung und Bundesagentur für Arbeit insgesamt (bitte nach Trägern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 8. Dezember 2025: Die Summe der bereits ausgezahlten und der geplanten Darlehen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die soziale Pflegeversicherung (SPV) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die geltenden bzw. vorgesehenen Rückzahlfristen dieser Darlehen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: ausgezahlte Darlehen geplante Darlehen Rückzahlungsfristen GKV 3,3 Mrd. Euro (kumuliert in den Jahren 2023 und 2025) 2,3 Mrd. Euro (im Jahr 2026) jeweils 1 Mrd. Euro in den Jahren 2029 bis 2032 sowie 1,6 Mrd. Euro im Jahr 2033 (jeweils bis Jahresende) SPV 1,5 Mrd. Euro (kumuliert in den Jahren 2022 und 2025) 3,2 Mrd. Euro (im Jahr 2026) 0,5 Mrd. Euro im Jahr 2023 (erfolgt) und 0,5 Mrd. Euro im Jahr 2028, jeweils 0,74 Mrd. Euro in den Jahren 2029 bis 2033 (jeweils bis Jahresende) BA rund 6,2 Mrd. Euro (kumuliert in den Jahren 2025 und 2026) rund 2,25 Mrd. Euro bis Ende des Jahres 2026 und rund 3,97 Mrd. Euro bis Ende des Jahres 2027 Quellen: GKV: § 12 Absatz 4 Satz 1 des Haushaltsgesetzes 2023, § 13 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2025, § 13 Absatz 4 und 5 des Haushaltsgesetzes 2026 (vom Deutschen Bundestag am 28. November 2025 beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung) SPV: § 12 Absatz 4a des Haushaltsgesetzes 2022. § 13 Absatz 6 des Haushaltsgesetzes 2025, § 13 Absatz 7 des Haushaltsgesetzes 2026 sowie Beschluss des Haushaltsausschusses vom 13. November 2025 BA: Kurzfassung Haushaltsplan der BA 2026

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