Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 - Stand: 31. März 2025 (Antwort zu Drs. 21/57)
Text
Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 - Stand: 31. März 2025 (Antwort zu Drs. 21/57)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/109
21. Wahlperiode 05.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/57 –
Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem
Jahr 2013 – Stand: 31. März 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10526 wurde unter
anderem erfragt, wie viele Verfahren seit dem 1. Januar 2013 bis zum 31.
Dezember 2023 beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof insgesamt
eingeleitet wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden
Daten nun auf einen aktuellen Stand gebracht und ergänzt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten
Verfahrensregistern erfassten Daten des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA). Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu
gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das
aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung
einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch
die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und
konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse
des Parlaments hinter die ebenfalls berechtigten Interessen an einer effektiven
Strafverfolgung zurück.
Die in allen Fragen der Kleinen Anfrage geforderte Aufschlüsselung „nach
Anzahl der Tatvorwürfe“ ist mit zumutbarem Aufwand nicht darstellbar. Der GBA
führt hierzu keine Statistik. In seinen Registern wird die Anzahl der den
Beschuldigten zur Last gelegten Tatvorwürfe nicht erfasst. Die Fragen könnten
deshalb nur durch eine einzelfallbezogene Auswertung der Akten aller seit
2013 eingeleiteten Ermittlungsverfahren beantwortet werden. Dies würde die
Ressourcen in den entsprechenden Arbeitseinheiten beim GBA für einen nicht
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz
vom 2. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit
zum Erliegen bringen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017
– 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgende). Danach sind nur die
Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit
zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
1. Wie viele Verfahren wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum
31. März 2025 bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
insgesamt eingeleitet (bitte nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Anzahl der Ermittlungsverfahren, die der GBA in den Jahren
2013 bis 2023 eingeleitet hat, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Verfahren des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 31. Dezember
2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/10526 (neu) verwiesen.
Im Jahr 2024 hat der GBA 402 und vom 1. Januar bis zum 31. März 2025
89 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet.
2. Wie viele Verfahren mit Bezug zum
a) islamistischen Terrorismus,
b) Rechtsextremismus,
c) Linksextremismus und
d) Ausländerextremismus
wurden in dem Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. März 2025 beim
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils
nach Anzahl der Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Anzahl der fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren, die
der GBA in den Jahren 2013 bis 2023 eingeleitet hat, wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
„Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 –
Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/10526 (neu)
verwiesen.
Hinsichtlich der Anzahl der fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren, die
der GBA ab dem Jahr 2024 eingeleitet hat, wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Christoph de Vries
auf Bundestagsdrucksache 21/42 verwiesen (Stand: 10. April 2025).
Hierbei gilt unverändert, dass die Verfahren in Bezug auf Islamisten
überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen
Islamischer Staat und Taliban betreffen und Bezüge zu Syrien, Irak sowie
Afghanistan aufweisen. Der Großteil der Verfahren wurde, sofern die Verfahren
nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von
der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170
Absatz 2 StPO eingestellt wurden, wegen minderer Bedeutung an die
Landesstaatsanwaltschaften abgegeben.
3. Wie viele Verfahren mit Bezug zu keiner der in Frage 2 genannten
Kategorien, welche aber als extremistisch eingestuft werden, wurden im
Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. März 2025 beim
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte jeweils nach Anzahl der
Tatvorwürfe und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD „Verfahren des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 – Stand: 30. Juni 2022“ auf
Bundestagsdrucksache 20/2994 verwiesen.
4. Wie viele der genannten Verfahren wurden an die Staatsanwaltschaften der
Länder übergeben, und wie war nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils der Verfahrensabschluss (bitte jeweils nach Anzahl der Tatvorwürfe
und nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Anzahl der in den Jahren 2013 bis 2023 an die
Staatsanwaltschaften der Länder abgegebenen fragegegenständlichen Verfahren wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD „Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem
Jahr 2013 – Stand: 31. Dezember 2023“ auf Bundestagsdrucksache 20/10526
(neu) verwiesen.
Im Jahr 2024 hat der GBA 169 und vom 1. Januar bis zum 31. März 2025
42 der genannten Verfahren an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.
Zum Verfahrensabschluss von Strafverfahren, die nicht in die Zuständigkeit des
Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, gibt die
Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine
Stellungnahme ab.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Justiz
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof seit dem Jahr 2013 - Stand: 31. März 2025 (Antwort)