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Schriftliche Frage 126 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann konkret plant die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Vorhaben, Rechtssicherheit für IT- Si…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 126 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann konkret plant die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Vorhaben, Rechtssicherheit für IT- Si… Frage 126 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann konkret plant die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Vorhaben, Rechtssicherheit für IT- Sicherheitsforschende zu schaffen, umzusetzen und dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, und gibt es im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits – auch angesichts der umfangreichen Vorarbeiten des Bundesministeriums aus der 20. Legislaturperiode – Überlegungen dazu, welche Regelungstechnik genutzt werden soll, um das Computerstrafrecht so zu gestalten, dass IT- Sicherheitsforschende zukünftig mit der notwendigen Rechtssicherheit ihr wichtiges Engagement für eine verbesserte IT-Sicherheit im Sinne des Gemeinwohls ausüben können? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. Juli 2026: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für die IT-Sicherheitsforschung zu schaffen und gleichzeitig Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern (Zeilen 2883 f.). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, wie dieses Vorhaben am besten umgesetzt werden kann, und wird im Anschluss daran einen Referentenentwurf vorlegen.

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