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Schriftliche Frage 49 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Begründung plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund entsprechender Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepub…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sowie in verschiedenen Organisationseinheiten der Zollverwaltung, für denkbar. Hierbei wird ausgehend von dem fachlichen Bedarf die Geeignetheit eines Produkts und seiner Anwendung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft und bewertet, wie zum Beispiel der Aspekt des Geheim- und Datenschutzes, des Ziels der digitalen Souveränität und der verfassungsrechtlichen Vorgaben..

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Schriftliche Frage 49 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Begründung plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund entsprechender Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepub… Frage 49 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Begründung plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund entsprechender Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die EU-Kommission, die Beschlussfassung nur über ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-, nicht aber der CER- Richtlinie, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Kohärenz der Umsetzung beider Richtlinien sicherzustellen, auch mit Blick auf das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebene Ziel eines KRITIS-Dachgesetzes und die tatsächliche Notwendigkeit eines einheitlichen Schutzes der Kritischen Infrastrukturen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2025: Bei dem Gesetzesvorhaben über ein KRITIS-Dachgesetz sowie beim Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2UmsuCG) handelt es sich um die Umsetzung von zwei verschiedenen Richtlinien – Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union. Auch wenn es sich um zwei unterschiedliche Gesetzgebungsverfahren handelt, unterliegen die Entwürfe der stetigen Abstimmung, um größtmögliche Kohärenz zu gewährleisten. Die für die beiden Gesetzesvorhaben federführenden Referate des Bundesministeriums des Innern arbeiten hierfür eng zusammen. Für die Bundesregierung sind beide Vorhaben dringlich.

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