polradar

Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201) (Antwort zu Drs. 21/2816)

dip / drucksache 27.11.2025 · WP 21 · 21/2994 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201) (Antwort zu Drs. 21/2816) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2994 21. Wahlperiode 27.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Matthias Rentzsch, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2816 – Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Nachfragen beziehen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201 mit dem Titel „Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020“.  1. Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seit 2020 nur eine sehr niedrige Anzahl von Ersuchen zur Prüfung von Projektträgern, die von Bundesprogrammen gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gestellt, obwohl es insbesondere für die administrative Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verantwortlich ist und es sich dabei um das größte Förderprogramm dieser Art in Europa handelt (siehe dazu Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/2201 und www.bmbfsfj.bund.de/b mbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/100-projekte-fuer-ein-vielfaeltiges- unddemokratisches-land-222148)? Zur Überprüfungspraxis in der abgelaufenen Förderperiode nimmt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) keine Stellung. Über das allgemein Zugängliche hinaus können im Übrigen keine näheren Informationen zum Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung des Verfahrens könnte ansonsten beeinträchtigt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie viele Ersuchen hat das BMBFSFJ in Bezug auf Projektträger seit 2017 bis zum 1. November 2025 jeweils jährlich an das BfV in Bezug auf welches Bundesförderprogramm gestellt (bitte notfalls händisch auswerten)?  3. In wie vielen der in Frage 2 erfragten Fällen hat das BfV seit 2017 bis zum 1. November 2025 verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in Bezug auf die zu überprüfenden Projektträger an das BMBFSFJ gemeldet (bitte jeweils jährlich in absoluten Zahlen sowie jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln und ggf. in Bezug auf die Phänomenbereichszuordnung eine händische Auswertung vornehmen)?  4. In wie vielen der in Frage 3 erfragten Fälle hat das BMBFSFJ vom BfV anschließend weitergehende Informationen erbeten (bitte notfalls händisch nach Jahreszeiträumen auswerten)?  5. Wie viele Projektträger von Bundesprogrammen wurden von 2015 bis 2020 auf Veranlassung des BMBFSFJ durch das BfV überprüft (bitte entsprechend den Fragen 2 bis 4 jährlich aufschlüsseln und notfalls händisch auswerten)?  6. Wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des Bundes gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, wurden auf Ersuchen des BMBFSFJ seit 2017 bis zum 20. Oktober 2025 durch das BfV überprüft (bitte nach Anzahl, Bundeförderprogramm sowie jeweiligem Jahr aufschlüsseln und notfalls eine händische Auswertung vornehmen)?  7. In wie vielen der in Frage 6 erfragten Fälle hat das BfV verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in Bezug auf die zu überprüfen natürlichen Personen an das BMBFSFJ gemeldet (bitte in absoluten Zahlen nach Bundesförderprogrammen sowie jeweils nach Phänomenbereichen aufschlüsseln und falls eine solche Aufschlüsselung nicht möglich sein sollte, bitte eine händische Auswertung vornehmen)?  8. In wie vielen der in Frage 7 erfragten Fälle hat das BMBFSFJ seit 2017 bis zum 20. Oktober 2025 vom BfV weitergehende Informationen erbeten (bitte notfalls händisch auswerten)?  9. Wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des Bundes gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, wurden auf Ersuchen des BMBFSFJ von 2015 bis 2020 durch das BfV überprüft (bitte entsprechend den Fragen 6 bis 8 jährlich aufschlüsseln und notfalls händisch auswerten)? Die Fragen 2 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das BMBFSFJ führt keine statistische Erhebung zu Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9152 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundesdrucksache 21/2201. 10. Hat das BfV auch aus eigener Initiative, also ohne ein Ersuchen des BMBFSFJ, Erkenntnisse seit 2015 bis zum 1. November 2025 zu Projektträgern, die von Bundesprogrammen in dessen Geschäftsbereich gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, oder Erkenntnisse zu natürlichen Personen, die im Rahmen von Programmen des Bundes über das BMBFSFJ gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, an das BMBFSFJ gemeldet (bitte in absoluten Zahlen nach Jahr, ob es sich um einen Projektträger oder eine natürliche Person handelt, nach Bundesprogramm und Phänomenbereich aufschlüsseln und notfalls händisch auswerten)? Nein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen