Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201) (Antwort zu Drs. 21/2816)
Text
Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201) (Antwort zu Drs. 21/2816)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2994
21. Wahlperiode 27.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Matthias Rentzsch,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2816 –
Überprüfung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2201)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nachfragen beziehen sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2201 mit dem Titel
„Überprüfungen zivilgesellschaftlicher Organisationen durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens seit 2020“.
1. Aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seit 2020 nur eine sehr
niedrige Anzahl von Ersuchen zur Prüfung von Projektträgern, die von
Bundesprogrammen gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, an
das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gestellt, obwohl es
insbesondere für die administrative Umsetzung des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ verantwortlich ist und es sich dabei um das größte
Förderprogramm dieser Art in Europa handelt (siehe dazu Antwort zu
Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/2201 und www.bmbfsfj.bund.de/b
mbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/100-projekte-fuer-ein-vielfaeltiges-
unddemokratisches-land-222148)?
Zur Überprüfungspraxis in der abgelaufenen Förderperiode nimmt das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
keine Stellung. Über das allgemein Zugängliche hinaus können im Übrigen
keine näheren Informationen zum Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die
Wirkung des Verfahrens könnte ansonsten beeinträchtigt werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 27. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Ersuchen hat das BMBFSFJ in Bezug auf Projektträger seit
2017 bis zum 1. November 2025 jeweils jährlich an das BfV in Bezug
auf welches Bundesförderprogramm gestellt (bitte notfalls händisch
auswerten)?
3. In wie vielen der in Frage 2 erfragten Fällen hat das BfV seit 2017 bis
zum 1. November 2025 verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in
Bezug auf die zu überprüfenden Projektträger an das BMBFSFJ gemeldet
(bitte jeweils jährlich in absoluten Zahlen sowie jeweils nach
Phänomenbereichen aufschlüsseln und ggf. in Bezug auf die
Phänomenbereichszuordnung eine händische Auswertung vornehmen)?
4. In wie vielen der in Frage 3 erfragten Fälle hat das BMBFSFJ vom BfV
anschließend weitergehende Informationen erbeten (bitte notfalls
händisch nach Jahreszeiträumen auswerten)?
5. Wie viele Projektträger von Bundesprogrammen wurden von 2015 bis
2020 auf Veranlassung des BMBFSFJ durch das BfV überprüft (bitte
entsprechend den Fragen 2 bis 4 jährlich aufschlüsseln und notfalls
händisch auswerten)?
6. Wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des
Bundes gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, wurden auf
Ersuchen des BMBFSFJ seit 2017 bis zum 20. Oktober 2025 durch das
BfV überprüft (bitte nach Anzahl, Bundeförderprogramm sowie
jeweiligem Jahr aufschlüsseln und notfalls eine händische Auswertung
vornehmen)?
7. In wie vielen der in Frage 6 erfragten Fälle hat das BfV
verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse in Bezug auf die zu überprüfen natürlichen
Personen an das BMBFSFJ gemeldet (bitte in absoluten Zahlen nach
Bundesförderprogrammen sowie jeweils nach Phänomenbereichen
aufschlüsseln und falls eine solche Aufschlüsselung nicht möglich sein
sollte, bitte eine händische Auswertung vornehmen)?
8. In wie vielen der in Frage 7 erfragten Fälle hat das BMBFSFJ seit 2017
bis zum 20. Oktober 2025 vom BfV weitergehende Informationen
erbeten (bitte notfalls händisch auswerten)?
9. Wie viele natürliche Personen, die im Rahmen von Programmen des
Bundes gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, wurden auf
Ersuchen des BMBFSFJ von 2015 bis 2020 durch das BfV überprüft
(bitte entsprechend den Fragen 6 bis 8 jährlich aufschlüsseln und notfalls
händisch auswerten)?
Die Fragen 2 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMBFSFJ führt keine statistische Erhebung zu Erkenntnissen der
Verfassungsschutzbehörden. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/9152 und auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundesdrucksache 21/2201.
10. Hat das BfV auch aus eigener Initiative, also ohne ein Ersuchen des
BMBFSFJ, Erkenntnisse seit 2015 bis zum 1. November 2025 zu
Projektträgern, die von Bundesprogrammen in dessen Geschäftsbereich
gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, oder Erkenntnisse zu
natürlichen Personen, die im Rahmen von Programmen des Bundes über
das BMBFSFJ gefördert wurden oder Förderanträge gestellt haben, an
das BMBFSFJ gemeldet (bitte in absoluten Zahlen nach Jahr, ob es sich
um einen Projektträger oder eine natürliche Person handelt, nach
Bundesprogramm und Phänomenbereich aufschlüsseln und notfalls händisch
auswerten)?
Nein.
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ISSN 0722-8333]