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Schriftliche Frage 144 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ange…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 144 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales ange… Frage 144 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die in den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales angekündigte gesetzliche Neuregelung der durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch eingeführten absoluten Obergrenzen nach § 22 Absatz 1 Satz 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) umzusetzen, und auf welche konkreten Änderungen haben sich zwischen Bund und Länder in diesem Zusammenhang verständigt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 9. Juli 2026: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt eine gesetzliche Klarstellung. Bis zur Umsetzung haben sich Bund und Länder in der „Arbeitsgruppe Lebensunterhalt“ des Bund-Länder-Ausschusses für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch mit den in den bayerischen Vollzugshinweisen genannten Lösungswegen ins Benehmen gesetzt. Für den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurde an die Obersten Landessozialbehörden ein Hinweisschreiben zur neuen Rechtslage ab 1. Juli 2026 gesandt.

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