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Schriftliche Frage 74 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der Verbändeanhöru…

dip / schriftliche_frage 28.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 74 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der Verbändeanhöru… Frage 74 (Timon Dzienus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus welchen Gründen wurde der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen der Verbändeanhörung nach § 47 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien lediglich mit einer einwöchigen Frist zur Stellungnahme versandt, obwohl der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 58 eine Regel-Stellungnahmefrist von vier Wochen vorsieht und der Entwurf weitreichende Änderungen mit möglicher verfassungsrechtlicher Relevanz in elf Artikeln beinhaltet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 26. November 2025: Der Referentenentwurf zum 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wurde am Donnerstag, 11. November 2025, mit einer Stellungnahmefrist von einer Woche an ausgewählte Verbände übersandt. Hintergrund der verkürzten Frist ist, dass der Gesetzentwurf aufgrund der hohen politischen Bedeutung noch in diesem Jahr vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist notwendig, da bis zum tatsächlichen Inkrafttreten der Regelungen auch noch etwaige Umsetzungsarbeiten – beispielsweise bei der Anpassung der Informationstechnik der Jobcenter – anfallen.

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