Schriftliche Frage 159 von Thomas Stephan (AfD): Welche Änderungen an den Sozialversicherungsabkommen mit den Staaten Türkei, Bosnien- Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien plant die Bund…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 159 von Thomas Stephan (AfD): Welche Änderungen an den Sozialversicherungsabkommen mit den Staaten Türkei, Bosnien- Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien plant die Bund…
Frage 159 (Thomas Stephan, AfD):
Welche Änderungen an den Sozialversicherungsabkommen mit den Staaten Türkei, Bosnien- Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien plant die Bundesregierung zu verhandeln, um die Mitversicherung von einkommenslosen Ehepartnern an die Bedingungen des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes anzupassen, welches eine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern zukünftig in vielen Fällen nicht mehr vorsieht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 6. Juli 2026:
Die Bundesregierung plant keine Änderung der in der Fragestellung genannten Sozialversicherungsabkommen. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 29. April 2026 ist die Erhebung eines Beitragszuschlags von Mitgliedern, von denen die Familienversicherung eines Ehegatten oder Lebenspartners abgeleitet wird, vorgesehen. Nach § 242b Absatz 3 des Gesetzentwurfs soll dies entsprechend für Mitglieder, von denen die Versicherung eines Ehegatten, eines Lebenspartners oder eines Elternteils nach zwischen- oder überstaatlichem Recht abgeleitet wird, gelten. Einer (zusätzlichen) Anpassung der Sozialversicherungsabkommen bedarf es hierfür nicht.
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