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Schriftliche Frage 159 von Thomas Stephan (AfD): Welche Änderungen an den Sozialversicherungsabkommen mit den Staaten Türkei, Bosnien- Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien plant die Bund…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 159 von Thomas Stephan (AfD): Welche Änderungen an den Sozialversicherungsabkommen mit den Staaten Türkei, Bosnien- Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien plant die Bund… Frage 159 (Thomas Stephan, AfD): Welche Änderungen an den Sozialversicherungsabkommen mit den Staaten Türkei, Bosnien- Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien plant die Bundesregierung zu verhandeln, um die Mitversicherung von einkommenslosen Ehepartnern an die Bedingungen des GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetzes anzupassen, welches eine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern zukünftig in vielen Fällen nicht mehr vorsieht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 6. Juli 2026: Die Bundesregierung plant keine Änderung der in der Fragestellung genannten Sozialversicherungsabkommen. Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vom 29. April 2026 ist die Erhebung eines Beitragszuschlags von Mitgliedern, von denen die Familienversicherung eines Ehegatten oder Lebenspartners abgeleitet wird, vorgesehen. Nach § 242b Absatz 3 des Gesetzentwurfs soll dies entsprechend für Mitglieder, von denen die Versicherung eines Ehegatten, eines Lebenspartners oder eines Elternteils nach zwischen- oder überstaatlichem Recht abgeleitet wird, gelten. Einer (zusätzlichen) Anpassung der Sozialversicherungsabkommen bedarf es hierfür nicht.

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