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Schriftliche Frage 148 von Tobias Teich (AfD): Betrachtet die Bundesregierung die Sonderregelungen in den bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit ehemaligen Gastarbeiterländern, die E…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 148 von Tobias Teich (AfD): Betrachtet die Bundesregierung die Sonderregelungen in den bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit ehemaligen Gastarbeiterländern, die E… Frage 148 (Tobias Teich, AfD): Betrachtet die Bundesregierung die Sonderregelungen in den bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit ehemaligen Gastarbeiterländern, die Eltern und Großeltern im Ausland beitragsfrei mitversichert, als weiterhin tragbar, und plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtspraxis, um die jährliche Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht (www.derwesten.de/polit ik/krankenkassen-aok-barmer-dak-techniker-ausla nd-tuerkei-id300804282.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 5. Dezember 2025: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die bestehenden Regelungen abzuschaffen. Die geltenden Regelungen entsprechen internationalem Standard, wie er bereits seit vielen Jahrzehnten üblich ist. Solche Regelungen finden sich in der allgemeinen Praxis sowohl des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts als auch des überstaatlichen Sozialversicherungsrechts. Der Anteil der beispielsweise gegenüber der Türkei zu leistenden Erstattungsbeträge liegt zudem im Vergleich zu den Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Promillebereich und stellt somit keine beitragssatzrelevante Größe dar.

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