Schriftliche Frage 152 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Hinblick auf die geplante Einschränkung der beitragsfreien Mitversich…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 152 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Hinblick auf die geplante Einschränkung der beitragsfreien Mitversich…
Frage 152 (Corinna Rüffer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung im GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Hinblick auf die geplante Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung eine Ausnahmeregelung für Fälle, in denen erwachsene Kinder mit Behinderungen nicht mehr im selben Haushalt mit den Eltern leben, aber dennoch verstärkt auf deren Unterstützung angewiesen sind, sowie für Pflegefamilien, in denen wegen des Bedarfes eines über 7 Jahre alten Pflegekindes ein Pflegeelternteil nicht erwerbstätig sein kann, und wenn nein, wie begründet sie diese Entscheidung mit Blick auf die besonderen Leistungen, die Eltern bzw. Pflegeeltern in diesen Konstellation für die Gesellschaft erbringen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 15. Mai 2026:
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind Ausnahmen von dem Beitragszuschlag in der Familienversicherung von Ehegattinnen und Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für Konstellationen vorgesehen, in denen die Bundesregierung bei typisierender Betrachtung von einem besonders hohen Betreuungs- oder Pflegeaufwand ausgeht, der den Betreuungs- oder Pflegeaufwand in anderen Konstellationen im Regelfall noch übersteigt.
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