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Schriftliche Frage 166 von Anne Zerr (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um den im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 „Ei…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 166 von Anne Zerr (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um den im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 „Ei… Frage 166 (Anne Zerr, Die Linke): Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um den im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ (Ziffer 3) formulierten Zielen – Stabilhaltung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung und nachhaltige Sicherung der Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) – gerecht zu werden, nachdem die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, am 1. Juli 2026 erklärt hat, das Haushaltsdefizit der BA könne im Jahr 2026 auf bis zu 10 Mrd. Euro und bis zum Jahr 2030 auf bis zu 23 Mrd. Euro anwachsen, wobei eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung als mögliche Option nicht ausgeschlossen wurde (Quelle: dpa-Meldung vom 1. Juli 2026), und bis wann wird die Bundesregierung hierzu ein konkretes Finanzierungskonzept vorlegen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 9. Juli 2026: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit verschiedene Maßnahmen zur Entlastung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit und steht hierzu in engem Austausch mit dieser und weiteren Akteuren. Geeignete Maßnahmen müssen so rechtzeitig beschlossen werden, dass sie bei der Aufstellung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2027 berücksichtigt werden können. Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit durch Liquiditätshilfen sicherzustellen, sodass deren Handlungsfähigkeit jederzeit gesichert ist.

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