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Schriftliche Frage 203 von René Bochmann (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Anpassung der bundesrechtlichen Vorschriften oder der auf Bundesebene umgese…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 203 von René Bochmann (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Anpassung der bundesrechtlichen Vorschriften oder der auf Bundesebene umgese… Frage 203 (René Bochmann, AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Anpassung der bundesrechtlichen Vorschriften oder der auf Bundesebene umgesetzten unionsrechtlichen Vorgaben, die landwirtschaftliche Betriebe dazu verpflichten, die Exkremente von Nutztieren (z. B. Rinder oder Schweine) getrennt von den sanitären Abwässern der im Betrieb beschäftigten Personen zu erfassen und zu entsorgen, und wenn nein, aus welchen fachlichen, hygienischen oder umweltrechtlichen Gründen hält die Bundesregierung diese Trennung für erforderlich? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 7. Juli 2026: Unter dem Begriff Wirtschaftsdünger sind alle bei der Tierhaltung anfallenden tierischen Ausscheidungen, wie beispielsweise Gülle, Jauche, Stallmist und Stroh, die als Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen angewandt werden sollen, zusammengefasst. Die auf landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben anfallenden Wirtschaftsdünger sind so zu lagern und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft und Flächenbewirtschaftung so zu verwerten, dass die Grundsätze der guten fachlichen Praxis eingehalten werden. Durch landesrechtliche Vorschriften ist geregelt, dass Wirtschaftsdünger wie Gülle und Jauche grundsätzlich nicht als Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden darf. Gründe für die Einleitungsverbote sind im Wesentlichen die massive Überlastung der kommunalen Kläranlagen durch den extrem hohen Gehalt an biologisch abbaubaren Stoffen, Restriktionen bei der Klärschlammverwertung und technische Schäden an den Abwasseranlagen, beispielsweise Pumpen und Leitungen, durch den hohen Trockensubstanzanteil. Die Einleitung von Abwasser von in der Landwirtschaft beschäftigten Personen ist der kommunalen Abwasserbeseitigung zuzuordnen. In der Regel wird auf kommunaler Ebene geregelt, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und ob Betriebe an die öffentliche Kanalisation anzuschließen sind. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Wirtschaftsdünger sollen eingesetzt werden, um die pflanzengerechte Nährstoffversorgung zu sichern und betrieblicher Nährstoffkreisläufe zu schließen und die Wirtschaftlichkeit durch den Ersatz teurer Mineraldünger erhöhen. Eine gemeinsame Entsorgung von Wirtschaftsdünger ist mit der kommunalen Abwasserbehandlung aus technischen Gründen nicht möglich und mit dem Gewässer- und Gesundheitsschutz nicht vereinbar.

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