Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Beitrag zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/7518)
Text
Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Beitrag zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft (Antwort zu Drs. 21/7518)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7878
21. Wahlperiode 03.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick,
Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7518 –
Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Beitrag zur Emissionsminderung in
der Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ammoniak und die durch chemische Reaktionen mit der Luft daraus
entstehenden Gase schädigen Böden, Pflanzen, Gewässer und ganze Ökosysteme.
Durch Reaktion mit anderen Luftschadstoffen bildet es Feinstaub und wird
damit zu einer erheblichen Belastung für die menschliche Gesundheit.
Besonders kritisch ist seine Umsetzung zu Lachgas, das etwa 300 Mal
klimaschädlicher als CO2 ist und schätzungsweise 10 Prozent zur globalen Erwärmung
beiträgt (www.uni-bonn.de/de/neues/048-2023).
Etwa 95 Prozent des freigesetzten Ammoniaks in Deutschland stammen aus
der Landwirtschaft – hauptsächlich aus Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung
und der Düngung damit.
Zum Schutz von Menschen und Umwelt schreibt die EU-
Industrieemissionsrichtlinie (IED) die Begrenzung umweltschädlicher Emissionen vor und
erfordert bereits nationale Höchstwerte für Ammoniak. Die überarbeitete IED sieht
Verschärfungen des Anwendungsbereichs und der Emissionsvorgaben vor. Sie
muss bis 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Rahmen der
internationalen Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen 2030 hat
Deutschland sich verpflichtet, seine Ammoniak-Emissionen um 29 Prozent im
Vergleich zu 2005 zu reduzieren. Der politische Handlungsdruck steigt.
Eine bewährte und wissenschaftlich belegte Methode zur effektiven Reduktion
von Ammoniak-Emissionen ist die Ansäuerung von Flüssigmist mit
Schwefelsäure. Auf europäischer Ebene ist diese Methode als „beste verfügbare
Technik (BVT)“ anerkannt, wird in den BVT-Schlussfolgerungen zur
Intensivhaltung von Schweinen als auch zur Lagerung organischer Reststoffe
ausdrücklich genannt und in mehreren EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Dänemark,
bereits im Praxismaßstab eingesetzt. Auch in Deutschland findet sich die
Flüssigmistansäuerung in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
(TA Luft) als anerkannte Maßnahme zur Minderung von Ammoniak-
Emissionen. Eine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
geförderte Studie der Universität Bonn kommt zu dem Schluss, dass
Gülleansäuerung noch deutlicher die Entstehung von Methan senkt (www.uni-bonn.de/de/
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 3. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
neues/048-2023) und daher einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den
Klimawandel leisten könnte.
Dennoch bestehen in Deutschland rechtliche Unsicherheiten, die einen
wirtschaftlichen Einsatz dieser Technik praktisch erschweren. Die fehlende
Abstimmung zwischen Umwelt-, Wasser- und Immissionsschutzrecht führt
aktuell dazu, dass die auf EU-Ebene empfohlene, bewährte
Emissionsminderungsmaßnahme in Deutschland nicht praxistauglich umsetzbar ist. Die aktuelle
Auslegung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen (AwSV) führt dazu, dass angesäuerter Flüssigmist nicht eindeutig
als lagerfähiger Wirtschaftsdünger in bestehenden Jauche-, Gülle- und
Silagesickersaftanlagen (JGS) eingestuft wird.
Wenn die Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Minderungsmaßnahme
für Ammoniak- und Methanemissionen rechtssicher und praxistauglich
genutzt werden soll, braucht es eine rechtliche Klarstellung, die neue
wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Ebenso sind mögliche Zielkonflikte
zwischen Wasser-, Boden-, Luft- und Klimaschutz zu berücksichtigen, ohne
dass die hohen Schutzstandards aufgeweicht werden.
Vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Verpflichtungen zur
Luftreinhaltung und des Klimaschutzes ist es aus Sicht der Fragestellenden
geboten, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, nationale
Vorgaben aufeinander abzustimmen und die Genehmigung und Anwendung
einer risikoarmen Ansäuerung von Flüssigmist als emissionsmindernde
Maßnahme praxistauglich zu gestalten.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse
der Universität Bonn zur Reduktion von Ammoniak und Methan durch die
Ansäuerung von Flüssigmist, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die
Anwendung in Deutschland?
Die Erkenntnisse der Studie der Universität Bonn beruhen auf einer
Langzeitanwendung der Gülleansäuerung (Kai et al. 2008) zur Reduktion von
Ammoniakemissionen und in einem zweiten Evaluationsschritt auch zur Reduktion von
Methanemissionen. Erste Übersichtsartikel dazu liegen bereits vor (Umar et al.
2025), welche die Reduktionswirkung der Ansäuerung für beide Gase im Stall
und im Lager belegen. Die Gülleansäuerung stellt eine wirksame Technik zur
Verringerung der Ammoniak- und Methanemissionen in die Luft dar. In
Deutschland wird die Gülleansäuerung nach hier vorliegenden Erkenntnissen
bisher kaum eingesetzt.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Ansäuerung von
Flüssigmist in Ställen als Emissionsminderungsmaßnahme in der TA Luft
anerkannt, die Lagerung und Genehmigung nach der AwSV jedoch
rechtlich eingeschränkt ist?
Die beiden angesprochenen Regelungen dienen dem vorsorgenden Schutz
verschiedener Umweltmedien in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Die durch
Gülleansäuerung erzielten Minderungen sind gemäß Anhang 11 der Ersten
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) anzurechnen. Zugleich ist
durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen (AwSV) sicherzustellen, dass wassergefährdende Stoffe wie
Flüssigmist und die für die Ansäuerung verwendeten Stoffe sicher gelagert und
abgefüllt werden. Bei den für die Gülleansäuerung verwendeten Stoffen handelt es
sich um Stoffe, die in eine Wassergefährdungsklasse eingestuft sind. Demnach
müssen die Grundsatzanforderungen nach AwSV eingehalten werden. Die
Ansäuerung von Gülle ist nach AwSV nicht verboten.
3. Welche Zwischenergebnisse bzw. Erkenntnisse hat die Bundesregierung
aus den beiden derzeit laufenden Modell- und Demonstrationsvorhaben zu
Ansäuerung („Säure+ im Feld“) und Aufbereitung („Slurry Upgrade“)
hinsichtlich der Reduktion von Emissionen, und welche Schlüsse leitet sie
daraus ab?
Das Modell- und Demonstrationsvorhaben „Umsetzung regionaler
Nährstoffkonzepte bei der Gülleaufbereitung (SlurryUpgrade)“ und die
Versuchsauswertungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Es wurde im Projekt
festgestellt, dass es bei der Lagerung von separierten Feststoffen zu erhöhten
Ammoniumverlusten kommen kann. So wiesen die stichprobenartigen Beprobungen
lose aufgeschütteter Feststoffhaufen bei der Feld-Anlieferung aus früheren
Projektjahren eine Diskrepanz zwischen den deklarierten und den tatsächlich
gemessenen Ammoniumstickstoffgehalten auf. Die Nährstoffgehalte,
insbesondere der Ammoniumstickstoffgehalt, waren bei der Anlieferung weit niedriger als
auf der Warendeklaration angegeben. Diese Abweichungen konnten jedoch nur
in den Randbereichen des Haufens gemessen werden, da die Mitte des Haufens
nicht beprobt werden konnte. Zur Ausbringung der separierten flüssigen
Dünnphase und der Feststoffe ist aus Hinweisen der Literatur (Dinuccio et al. 2012,
Amon et al. 2006) bekannt, dass durch die Ausbringung der Dünnphase
geringere Ammoniak-Emissionen und eine bessere Stickstoff-Effizienz vorhanden
sind. Dieser Vorteil kann aber durch die höheren Emissionsraten der separierten
Feststoffe während der Lagerung und Ausbringung wieder ausgeglichen
werden. Aus diesem Grund sollten separierte Feststoffe während der Lagerung
nach Möglichkeit abgedeckt und die ausgebrachten Feststoffe umgehend
eingearbeitet werden.
Im Rahmen des Modell- und Demonstrationsvorhabens „Ansäuerung von Gülle
und Gärrückständen während der Aufbringung in wachsende Bestände (Säure+
im Feld)“ werden qualitative Emissionsmessungen (Ammoniak) auf
ausgewählten Feldtagen durchgeführt. Das Potenzial der Ansäuerungstechnik,
Ammoniakemissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern effektiv zu
reduzieren, konnte bestätigt werden. Die Ergebnisse sind jedoch differenziert zu
betrachten und einzuordnen. In den Jahren 2024 und 2025 wurden an einem
Großteil der Messtage niedrige Ausgangsemissionen gemessen. Grund dafür
waren sowohl die Eigenschaften der Wirtschaftsdünger (z. B. hohe
Pufferkapazitäten) als auch die günstigen Witterungsbedingungen. Dennoch konnten
Reduktionen erreicht werden (2024: 45 bis 65 Prozent, 2025: 40 bis 80 Prozent
mit Ansäuerung), die mit den in der Literatur beschriebenen
Reduktionspotenzialen von 30 bis 90 Prozent übereinstimmen. Ähnlich war es im Jahr 2023. In
Bezug auf die absolute bzw. mengenmäßige Emissionsreduktion war eine
Demonstration des Nutzens der Ansäuerungstechnik unter diesen Umständen
jedoch nur bedingt möglich. Die Bedeutung des Ansäuerungsverfahrens für die
Emissionsreduktion in der Landwirtschaft konnte in diesen Jahren folglich nur
bedingt dargestellt werden. Festzuhalten ist, dass die Reduktionspotenziale von
Ammoniakemissionen bei der Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern von
zahlreichen Faktoren abhängig sind (Form des Wirtschaftsdüngers, physikalische und
chemische Eigenschaften, Witterung zum Zeitpunkt der Messung usw.).
4. Sieht die Bundesregierung in den nationalen Regelungen einen
Widerspruch bzw. Wettbewerbsnachteil für Landwirtinnen und Landwirte
hierzulande im Vergleich zu Landwirtinnen und Landwirten in EU-Ländern, in
denen die BVT-Schlussfolgerungen zur Ansäuerung von Mist angewendet
werden?
a) Wenn ja, findet sie diesen gerechtfertigt, und wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Landwirtschaft steht aktuell vor großen Herausforderungen durch sich teils
sehr schnell ändernde Einflussfaktoren. Diese wirken oft nicht nur isoliert,
sondern beeinflussen sich auch untereinander. Die Bundesregierung verfolgt das
klare Ziel einer zukunftsfähigen Landwirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit und
Nachhaltigkeit miteinander verbindet. Eine isolierte Betrachtung eines
einzelnen Faktors ist dabei nicht zielführend.
5. Plant die Bundesregierung in einer künftigen Novellierung der AwSV eine
Klarstellung zur rechtlichen Einordnung von angesäuertem Flüssigmist in
JGS-Anlagen, und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Novellierung der AwSV. Bei einer
künftigen Novellierung der AwSV wird die Bundesregierung die Möglichkeit
einer entsprechenden Klarstellung prüfen.
6. Plant die Bundesregierung, den Praxiseinsatz emissionsmindernder
Techniken wie der Flüssigmistansäuerung in Ställen zu ermöglichen, ohne
zusätzliche bauliche oder wirtschaftlich herausfordernde Anforderungen an
bestehende Anlagen zu stellen?
a) Wenn ja, welche, und wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die TA Luft ermöglicht die Ansäuerung von Gülle zur Reduzierung der
Ammoniakemissionen in die Luft und die Anrechnung der erzielten
Emissionsminderungen zur Einhaltung der Anforderungen der Nummer 5.4.7.1 der TA Luft.
Im Zuge einer etwaigen künftigen Novellierung der AwSV wird die
Bundesregierung die Anforderungen hinsichtlich Flüssigmistansäuerung prüfen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse über
den Effekt der Gülleansäuerung auf die Entstehung von Methan und die
damit verbundene Möglichkeit, den Beitrag der Landwirtschaft zu
Erreichung der Klimaziele zu erreichen?
Die Gülleansäuerung ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Reduktion der
Methanemission aus der Landwirtschaft, deren Vor- und Nachteile in der
praktischen Anwendung sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind. Für eine
Anwendung als Methanreduktionsmaßnahme ist eine klare Information zur
Dosierung der Säure (in Abhängigkeit von der Säurekonzentration) und der damit
verbundenen Methanemission erforderlich (Dosis-Wirkungsbeziehung). Auch
hier sind spezifische Dosierungen in Abhängigkeit von den Gülleeigenschaften
erforderlich. Bisher liegen belastbare Zahlen nur für Schweine- und
Rindergülle vor, die Anwendung in Gärresten ist kaum untersucht (Umar et al. 2025). Da
Methanemissionen bereits durch die Vergärung reduziert werden, ist die
Ansäuerung bei Gärresten eher eine Ammoniak-Minderungsmaßnahme. Es ist,
ähnlich wie in der Feldansäuerung, von einem erhöhten Dosierungsaufwand für
Gärreste auszugehen.
8. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Ansäuerung von Gülle eine
Alternative zur bodennahen Ausbringung von Gülle, um die Ziele bei der
Emissionsminderung und Luftreinhaltung zu erreichen?
Nach geltender Düngeverordnung (DüV) kann nach § 6 Absatz 3 die nach
Landesrecht zuständige Stelle abweichend von dem streifenförmig auf den Boden
aufgebrachten oder direkt in den Boden eingebrachten Verfahren genehmigen,
dass flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel,
einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an
verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff mittels anderer Verfahren aufgebracht
werden dürfen, soweit diese anderen Verfahren zu vergleichbar geringen
Ammoniakemissionen wie die zuvor genannten Verfahren führen. Die Länder
legen alternativ anzuerkennende Verfahren in ihrer Zuständigkeit fest.
Unabhängig davon wurde die Technik für die Ansäuerung direkt bei der
Aufbringung auf dem Feld bereits über das Investitionsprogramm Landwirtschaft
(Laufzeit 2021 bis 2024) gefördert.
9. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind zur Methanreduktion bei Gülle
erforderlich, und welche plant die Bundesregierung, umzusetzen (z. B.
Einsatz von Kalkstickstoff)?
Die Bundesregierung prüft die Möglichkeiten zur Methanreduktion aus der
Landwirtschaft unter gleichzeitiger Beachtung der Ziele des Klima- und
Umweltschutzes, des Bürokratieabbaus und des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit.
Ergänzende Maßnahmen auch zur Methanemissionsreduktion aus
Wirtschaftsdüngern sind zum Beispiel Güllekühlung und Güllezusätze.
Minderungsleistungen werden jedoch meist nicht maßnahmenspezifisch ausgewiesen, sondern im
Rahmen des jeweilig betrachteten Systems angegeben.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
förderte bereits in den Jahren 2022 und 2023 und aktuell seit April 2026 erneut
über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) Investitionen in
emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern.
Gefördert werden insbesondere Investitionen, durch die zusätzliche Mengen an
Wirtschaftsdüngern einer Vergärung zugeführt, Bestandsanlagen entsprechend
umgerüstet oder Methanemissionen insbesondere durch eine gasdichte Lagerung
von Gärresten vermindert werden. Daneben können Forschungs-,
Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Nutzung von Gülle, Mist und
sonstigen biogenen Reststoffen im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltige
Erneuerbare Ressourcen unterstützt werden.
In der neuen Investitions-Förderrichtlinie zur „Förderung von Investitionen in
emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“
ist der Einsatz von Kalkstickstoff nicht förderfähig, da dies einen Betriebs-/
Zuschlagsstoff darstellt und keine Investition in bauliche oder technische
Anlagen (zur Steigerung der Wirtschaftsdüngervergärung).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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