Schriftliche Frage 39 von Dr. Götz Frömming (AfD): Ist der Bundesregierung die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen als „unerwünschte Organisation“ durch russische Behörden bekannt, und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 39 von Dr. Götz Frömming (AfD): Ist der Bundesregierung die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen als „unerwünschte Organisation“ durch russische Behörden bekannt, und…
Frage 39 (Dr. Götz Frömming, AfD):
Ist der Bundesregierung die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen als „unerwünschte Organisation“ durch russische Behörden bekannt, und wenn ja, welche inhaltlichen Kenntnisse hat sie zur Begründung der russische Regierung für diesen Schritt, und plant sie, Maßnahmen (beispielsweise diplomatische) zu ergreifen, um die Arbeit der Landsmannschaft wieder vollumfänglich zu ermöglichen, und wenn ja, welche (bitte die geplanten Maßnahmen benennen), und wenn nein, warum nicht (https://jungefreiheit.de/politik/ ausland/2026/russland-stuft-deutschen-vertrieben enverband-als-unerwuenscht-ein/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 1. Juli 2026:
Der Bundesregierung ist die Listung des Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als unerwünschte ausländische Organisation durch das Justizministerium der Russischen Föderation am 22. Mai aufgrund einer entsprechenden Entscheidung vom 12. Mai bekannt. Die Bundesregierung beobachtet die fortgesetzten und systematischen politischen Angriffe der Russischen Föderation auf deutsche Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen genau und verurteilt diese ausdrücklich. Dies beinhaltet auch die Einstufung als unerwünschte oder extremistische Organisationen.
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