Zur aktuellen Lage der Religionsfreiheit in der Ukraine und den russisch besetzten Gebieten sowie im Baltikum und der Republik Moldau
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Zur aktuellen Lage der Religionsfreiheit in der Ukraine und den russisch besetzten Gebieten sowie im Baltikum und der Republik Moldau
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/861
21. Wahlperiode 14.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Matthias Moosdorf, Nicole Höchst, Jan
Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Zur aktuellen Lage der Religionsfreiheit in der Ukraine und den russisch
besetzten Gebieten sowie im Baltikum und der Republik Moldau
Die Fragesteller haben die Lage der Religionsfreiheit in der Ukraine bereits in
mehreren Anfragen thematisiert (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die
Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/9963 und 20/5593 sowie
die Antwort auf die Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 20/8575).
In einem Artikel für die bekannte christliche Hilfsorganisation ICC
(International Christian Concern, USA) heißt es, dass die Verfolgung von Kirchen und
christlichen Religionsgemeinschaften in der Ukraine sowohl von außen, als
auch von innen stattfinde (vgl. www.persecution.org/2025/03/10/persecution-o
f-ukrainian-christians-from-within-and-without/#). So heißt es im Hinblick auf
das russische Vorgehen in den besetzten Gebieten (Übersetzung durch die
Fragesteller): „Die Russen nahmen gezielt Christen ins Visier, die nicht der
Russisch-Orthodoxen Kirche angehörten. Dazu gehörten evangelische
Gemeinden, ukrainische Orthodoxe, Katholiken und Angehörige anderer
Konfessionen. Seit Putins Invasion sind Tausende aus den von Russland besetzten
Gebieten geflohen. Mindestens 206 Kirchen wurden geschlossen, zerstört oder
enteignet. Viele Pastoren und Priester wurden von der russischen Nationalgarde und
der russischen Polizei entführt, gefoltert, illegal deportiert oder ermordet“
(ebd.).
Jedoch wird in dem besagten Artikel auch die andere Form der
Diskriminierung und Verfolgung von christlichen Religionsgemeinschaften in der Ukraine
thematisiert, die nach Auffassung der Fragesteller im Westen häufig kaum
thematisiert wird und im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung (vgl. www.
auswaertiges-amt.de/resource/blob/2691024/a5ff6a3540e4a1d056b4d84a0c6ea
371/241218-mrb-16-pdf-data.pdf), ebenso wie im Bericht der staatlichen US
Commission on International Religious Freedom nicht auftaucht (vgl. www.usc
irf.gov/sites/default/files/2024-05/2024%20Annual%20Report.pdf), nämlich
die Verfolgung und Diskriminierung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (UOK)
des Moskauer Patriarchats in der Ukraine. In einem Artikel der ICC heißt es
(Übersetzung durch die Fragesteller): „Neben der Verfolgung durch die
russischen Unterdrücker sind ukrainische Christen auch der Verfolgung durch ihre
eigene Regierung ausgesetzt. Unter dem Vorwand des Krieges hat die
ukrainische Regierung religiöse Organisationen ins Visier genommen, die
Verbindungen zu Russland haben, wie die Russisch-Orthodoxe Kirche und damit auch die
Ukrainische Orthodoxe Kirche. Das im August 2024 verabschiedete Gesetz
3894 trat am 24. Mai in Kraft und verbietet die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche
[UOK] und alle ihr angeschlossenen Gruppen, die als russisch beeinflusst oder
mit Russland sympathisierend gelten. Mitglieder der UOK verurteilten die
russische Invasion, viele dienen an der Front und sammeln Spenden und
Unterstützung für ihre Soldaten“ (www.persecution.org/2025/03/10/persecution-of-u
krainian-christians-from-within-and-without/#). Das o. g. Gesetz Nummer 3894
wurde außerdem durch Papst Franziskus und den Weltkirchenrat verurteilt, die
Diskriminierung und Verfolgung der UOK wurde durch den US-
Vizepräsidenten JD Vance thematisiert (vgl. carnegieendowment.org/russia-eur
asia/politika/2025/03/ukraine-church-dilemma?lang=en). Die renommierte US-
amerikanische Denkfabrik Carnegie Endowment for International Peace stellt
fest (Übersetzung durch die Fragesteller): „Aber es gibt keine rechtlichen oder
moralischen Gründe dafür, die gesamte Ukrainisch-Orthodoxe Kirche kollektiv
verantwortlich zu machen für einzelne Kollaborateure. Zudem gibt es keine
unabweisbare Evidenz der Verbindung der UOK zur Russisch-Orthodoxen
Kirche“ (vgl. carnegieendowment.org/russia-eurasia/politika/2025/03/ukraine-chur
ch-dilemma?lang=en).
Eine nicht vollständige Auswahl der in einem Medienbericht genannten
Vorfälle durch die Fragesteller mag die Verfolgung und Diskriminierung der
Ukrainisch-Orthodoxen Kirche in der Ukraine beleuchten (vgl. I. Ryvkin, Die
Verfolgung der Ukrainisch Orthodoxen Kirche. In: CRISIS, Ausgabe 11, 2025,
S. 47–51):
– –„Am 16. März 2022 schlugen und entführten maskierte Bewaffnete den
Archimandriten Laurus (Berezovsky) in der Region Zhytomyr – sein
weiteres Schicksal bleibt unbekannt“;
– –„Am 2. Januar 2023 begann ein Unbekannter in Vinnitsa in der
Pokrovsky-Kirche, die Dekoration zu zerstören, und schnitt anschließend
mit einem Rasiermesser die Kehle von Erzpriester Anthony Kovtoniuk
durch, der aus dem Altarraum trat“;
– –„Am 25. Oktober 2024 wurde im Distrikt Novovolynsky Vater Peter
Cholak, der in der Diözese Vladimir-Volyn diente, in Lutsk zwangsweise
mobilisiert“.
In dem Medienbericht heißt es weiter: „Neben den zahlreichen Fällen von
Verhaftungen von Bischöfen und Geistlichen der Ukrainischen Orthodoxen Kirche
gibt es nachweisliche Fälle über das Verschwinden und die Entführungen
geistlicher Amtsträger. Belege dokumentieren Folter, Schläge,
Zwangsrekrutierungen und Todesfälle unter höchst unklaren Umständen“ (vgl. I. Ryvkin: Die
Verfolgung der Ukrainisch Orthodoxen Kirche. In: CRISIS, Ausgabe 11, 2025,
S. 47–51).
Neben der Verfolgung in der Ukraine sowie in den russisch besetzten Gebieten
und in Russland (vgl. www.domradio.de/artikel/deutscher-pfarrer-russland-fest
genommen) gibt es seit Beginn des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 nach
Auffassung der Fragesteller zunehmend eine politisch motivierte Verfolgung der
Russisch-Orthodoxen Kirche vor allem in Estland und Lettland, aber auch in
der Republik Moldau (vgl. die Fragen 22 bis 30 mit den dort zitierten Quellen).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller unter
Bezugnahme auf einen Medienbericht genannten Fälle der
Diskriminierung und Verfolgung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche bekannt, wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn nein, warum sind
der Bundesregierung die zitierten Fälle nicht bekannt?
2. Sind der Bundesregierung die im Bericht des Hohen Kommissars der
Vereinten Nationen für Menschenrechte (www.ohchr.org/sites/default/files/do
cuments/countries/ukraine/2024-12-31-pr41-ukraine-en.pdf) genannten
Fälle von zwangsweiser Rekrutierung für den Militärdienst von
Geistlichen der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche bekannt (die laut dem orthodoxen
Kanon keinen Militärdienst leisten dürfen), und wenn ja, welche (vgl.
I. Ryvkin, a. a. O.; bitte seit dem 24. Februar 2022 nach Datum und Ort
aufschlüsseln)?
3. Verfügt die Bundesregierung über eigene oder fremde Informationen über
mögliche
a) illegale, rechtswidrige Beschlagnahmung oder Besetzung,
b) Entweihung von Kultgegenständen,
c) Gewalt gegen Klerus und religiös motivierte Gewalt gegen Laien,
d) Einreiseverbote sowie rechtswidrige Abschiebungen,
e) weitere Vorfälle von Verfolgung und Diskriminierung
gegen die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche in der Ukraine, und wenn ja,
welche?
4. Verfügt die Bundesregierung über eigene oder fremde Informationen über
mögliche
a) illegale, rechtswidrige Beschlagnahmung oder Besetzung,
b) Entweihung von Kultgegenständen,
c) Gewalt gegen Klerus und religiös motivierte Gewalt gegen Laien,
d) Einreiseverbote sowie rechtswidrige Abschiebungen,
e) weitere Vorfälle von Verfolgung und Diskriminierung
gegen die Griechisch-Katholische Kirche, die römisch-katholische Kirche,
die Orthodoxe Kirche der Ukraine, die Freikirchen und weitere christliche
Gemeinschaften in den russisch besetzten Gebieten sowie Russland, und
wenn ja, welche?
5. Sind der Bundesregierung Fälle von deutschen Priestern (Geistlichen)
oder christlich engagierten Laien bekannt, die aus rechtswidrigen Gründen
aus Russland abgeschoben bzw. denen in Russland die Einreise verweigert
wurde oder die in Russland festgenommen wurden (bitte seit 2022
mitsamt Grund und Konfession aufführen; vgl. www.domradio.de/artikel/deu
tscher-pfarrer-russland-festgenommen)?
6. Sieht die Bundesregierung die Religionsfreiheit in der Ukraine weiterhin
als gewährleistet an (bitte begründen; vgl. Antwort auf die Schriftliche
Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 20/8575)?
7. Warum äußert sich die Bundesregierung zur Lage der Menschenrechtslage
in den russischen besetzten Gebieten der Ukraine (vgl. www.auswaertige
s-amt.de/resource/blob/2691024/a5ff6a3540e4a1d056b4d84a0c6ea371/24
1218-mrb-16-pdf-data.pdf), aber mit Verweis auf innere Angelegenheiten
nicht zu Berichten über Vorfälle in der Ukraine selbst (bitte begründen;
vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5593, S. 3)?
8. Hat die Bundesregierung sich öffentlich zu Berichten über die
Diskriminierung und Verfolgung der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche geäußert, und
wenn ja, wann, und wo?
9. Sind der Bundesregierung Äußerungen von Staaten der EU sowie der
USA zu Berichten über Diskriminierung und Verfolgung der Ukrainisch-
Orthodoxen Kirche bekannt, und wenn ja, welche (bitte nennen sowie das
Datum und die Quelle angeben)?
10. Ist der Bundesregierung die nachfolgende, in einem Pressebericht
geäußerte Einordnung bekannt, nach der die Orthodoxe Kirche der Ukraine
von der ukrainischen Regierung zur Instrumentalisierung und
Rechtfertigung des ukrainischen Nationalismus und der Diskriminierung gegen
russischsprachige Bürger der Ukraine benutzt wird (bitte ggf. begründen),
und wenn ja, hat sich die Bundesregierung dazu positioniert, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. I.
Ryvkin, a. a. O.)?
11. Hat sich die Bundesregierung zur Rechtsfrage, ob die Belange und
Interessen der inneren Ordnung und Sicherheit in der Abwägung mit dem
Rechtsgut der Religionsfreiheit schwerer wiegen, juristischen Rat
eingeholt, wenn ja, wann, von wem, und mit welchem Ergebnis (vgl.
Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 9 Absatz 2, lxgesetze.de/emrk/
10), und wenn nein, bitte begründen?
12. Wenn die Bundesregierung Frage 11 bejaht, welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus für den Umgang mit dem Islam in
Deutschland, insbesondere mit radikalislamischen (islamistischen)
Strömungen?
13. Wie viele Übergriffe haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland seit dem Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 gegen Menschen
ukrainischer, belarussischer sowie russischer Herkunft stattgefunden (bitte
nach Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft der Opfer, Art des Übergriffs,
also verbal, körperlich, digital, Sachbeschädigung; Bundesland sowie,
falls zutreffend, Kategorie der politischen Straftat [links; rechts; sonstiges;
Ausländerextremismus; religiös bedingter Extremismus] aufschlüsseln,
vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/1985)?
14. Gab es seit dem Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland Sachbeschädigungen, Entweihung von
Kultgegenständen, Gewalt gegen Klerus und religiös motivierte Gewalt
gegen Laien oder weitere Vorfälle der Verfolgung und Diskriminierung
(und wenn ja, welche) gegen
a) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe der Ukrainisch-Orthodoxen
Kirche sowie der Russisch-Orthodoxen Kirche und der Belarussisch-
Orthodoxen Kirche?
b) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe der Orthodoxen Kirche der
Ukraine?
c) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe der griechisch-katholischen
Kirche?
d) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe der römisch-katholischen
Kirche aus der Ukraine?
e) Gläubige bzw. Kirchen und Friedhöfe anderer christlicher
Gemeinschaften, z. B. Freikirchen, aus der Ukraine?
15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum drohenden Verbot der
Ukrainisch-Orthodoxen Kirche (Gesetz Nummer 3894, vgl. www.persecut
ion.org/2025/03/10/persecution-of-ukrainian-christians-from-within-
andwithout/) gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
16. Hat sich die Bundesregierung zur Auffassung des
Menschenrechtsbeauftragten der Vereinten Nationen zum Gesetz Nummer 3894 eine Position
gebildet (UN Hochkommissar für Menschenrechte (UN OHCHR)),
wonach „(d)ie Auflösung einer religiösen Organisation eine schwerwiegende
Einschränkung (darstellt), die die Möglichkeit des Einzelnen
beeinträchtigt, seine Religion oder seinen Glauben gemeinsam mit anderen
auszuüben, und die Lebensfähigkeit der Gemeinschaft als Ganzes bedroht. Dies
erfordert sehr schwerwiegende Gründe zur Rechtfertigung. Die Ukraine
hat die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nicht
nachgewiesen“ (vgl. www.persecution.org/2025/03/10/persecution-of-ukr
ainian-christians-from-within-and-without/), und wenn ja, wie lautet
diese?
17. Macht sich die Bundesregierung den Vorschlag des UN OHCHR zu eigen,
der eine Änderung des Gesetzes Nummer 3894 fordert, um es vollständig
mit dem internationalen Menschenrechtsschutz kompatibel zu machen
(bitte begründen, vgl. www.persecution.org/2025/03/10/persecution-of-uk
rainian-christians-from-within-and-without/)?
18. Verfügt die Bundesregierung über eigene oder fremde Erkenntnisse, wie
viele Kleriker der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche in der Ukraine wegen
welcher Vorwürfe bzw. Straftaten inhaftiert wurden (bitte insbesondere
angeben, falls es sich um Kollaboration mit der russischen
Besatzungsmacht bzw. Spionage für Russland handelt sowie Fälle der Anklage
wegen „interreligiösem Hass“, vgl. I. Ryvkin, a. a. O.) und nach aktuellem
Stand inhaftiert sind, und wenn nein, wird sich die Bundesregierung
bemühen, diese Daten von der Regierung der Ukraine zu erhalten (bitte
begründen)?
19. Hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit seit dem 24. Februar 2022 ein eigenes Bild von der
Lage der Religionsfreiheit vor Ort in der Ukraine gemacht, und wenn ja,
wann, und mit welchem Ergebnis (wenn nein, bitte begründen, warum
dies nicht der Fall war)?
20. Hat die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten bei ihrem Besuch in der Ukraine (Oktober 2024) die
Lage der Religionsfreiheit angesprochen, thematisiert, sich mit Vertretern
der Religionsgemeinschaften getroffen, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus (vgl. www.aussiedlerbeauftragte.de/SharedDoc
s/pressemitteilungen/Webs/AUSB/DE/2024/2024_10_05_Mukatschew
o.html)?
21. Hat sich die Bundesregierung zu den rechtlichen, organisatorischen oder
finanziellen Beziehungen und Verbindungen zwischen der UOK und der
Russisch-Orthodoxen Kirche eine Auffassung gebildet, und wenn ja,
welche (bitte begründen; vgl. I. Ryvkin, a. a. O. sowie carnegieendowmen
t.org/russia-eurasia/politika/2025/03/ukraine-church-dilemma?lang=en)?
22. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum drohenden Verbot der
Estnisch-Orthodoxen Kirche, welches der Staatspräsident zweimalig nicht
unterzeichnet hat (Estnischer Präsident stoppt erneut Reform des Kircheng
esetzes – DOMRADIO.DE), gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und wenn
nein, warum nicht (vgl. www.ng.ru/faith/2025-04-10/1_9232_lawabidin
g.html sowie news.err.ee/1609674722/former-minister-church-s-subordin
ation-structure-remains-a-security-concern)?
23. Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus, dass der Primas der Estnisch-Orthodoxen Kirche sich
derzeit nicht in Estland aufhalten darf, da ihm die Aufenthaltserlaubnis nicht
verlängert wurde (vgl. mospat.ru/de/news/93174/)?
24. Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus, dass der estnische Innenminister Lauri Läänemets
vorschlug, die Estnisch-Orthodoxe Kirche als Terrororganisation einzustufen
(vgl. R. Lvov: Das Baltikum – Kirchenverfolgung am Rande der EU. In:
CRISIS, Ausgabe 11, 2025, S. 43 bis 46)?
25. Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus, dass laut Wiedergabe in einem Medienbericht eine
parlamentarische Anfrage des estnischen Abgeordneten Vadim Belobortsev
ergab, dass nach den Daten der estnischen Behörden die Estnisch-
Orthodoxe Kirche nicht gegen die estnische Gesetzgebung verstoßen
sowie keine russische Militärpropaganda verbreitet habe (vgl. R. Lvov,
a. a. O.)?
26. Ist der Bundesregierung bekannt, und wenn ja, hat sie sich hierzu eine
Auffassung gebildet (ggf. welche), dass in Lettland die gesetzmäßige
Verankerung der Personalrechenschaftspflicht sowie Drohungen seitens des
lettischen Staates den Status einer juristischen Person für die Lettische
Orthodoxe Kirche (LOK) sowie die drohende Beschneidung ihres
Eigentumsrechts stattfinden sollen (vgl. R. Lvov, a. a. O.)?
27. Hat sich die Bundesregierung in Fragen der erfolgten sowie möglichen
Beschränkung der Religionsfreiheit in der Ukraine, den Staaten des
Baltikums oder der Republik Moldau sowie Russland an die Venedig-
Kommission des Europarats gewandt, wenn ja, bitte ausführen, wann,
warum, und bei welchem Staat mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bitte
begründen (vgl. www.europewatchdog.info/teilabkommen/venedig-komm
ission/)?
28. Hat die Bundesregierung in Fragen der erfolgten sowie möglichen
Beschränkung der Religionsfreiheit in der Ukraine, den Staaten des
Baltikums oder der Republik Moldau sowie Russland im Rahmen des
Universal Periodic Review (UPR) der Vereinten Nationen Empfehlungen an die
o. g. Staaten abgegeben, und wenn ja, wann, an welche, und welchen
Inhalts (vgl. upr-info-database.uwazi.io/en/)?
29. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Regierung der Republik
Moldau zu Ostern die Ausreise eines Erzbischofs der Moldawisch-Orthodoxen
Kirche nach Israel verhindert haben soll, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus im Hinblick auf die Lage der Religionsfreiheit
in der Republik Moldau (vgl. anti-spiegel.ru/2025/sandu-regierung-verhin
dert-osterreise-des-moldawischen-bischof-nach-jerusalem/)?
30. Gibt es Fälle der Einreise bzw. des Aufenthalts nach bzw. in Deutschland
von
a) in Russland,
b) in der Ukraine,
c) im Baltikum (Estland, Lettland, Litauen),
d) in Moldau,
e) in anderen Staaten (bitte nennen)
verfolgten Priestern (Geistlichen) oder Laien, die aus religiösen Gründen
verfolgt wurden, und wenn ja, wie viele, und aus welchen Staaten (bitte
gemäß der Fragestellung seit 2022 aufschlüsseln)?
Berlin, den 20. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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