Schriftliche Frage 81 von Anne Zerr (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung, welche nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesmi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 81 von Anne Zerr (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung, welche nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesmi…
Frage 81 (Anne Zerr, Die Linke):
Hat die Bundesregierung eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung, welche nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien erforderlich ist, mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geplante Arbeitszeitreform durchgeführt oder beauftragt, und wenn ja, wie lautet diese Folgenabschätzung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. Juli 2026:
Im Rahmen der Erstellung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode beachtet die Bundesregierung die hierfür maßgeblichen Vorgaben. Die derzeit noch laufenden Arbeiten zur Erstellung des entsprechenden Referentenentwurfs gehören zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, sodass zu Inhalten keine Auskunft erteilt werden kann. Nach Verständigung innerhalb der Bundesregierung wird ein entsprechender Referentenentwurf veröffentlicht, dem dann das Ergebnis der Gesetzesfolgenabschätzung entnommen werden kann.
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