Schriftliche Frage 139 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Handelt es sich bei den angekündigten „zusätzlichen“ Mitteln (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/ak tuelle-meldungen/ebola-315540) für die Eindämm…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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Schriftliche Frage 139 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Handelt es sich bei den angekündigten „zusätzlichen“ Mitteln (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/ak tuelle-meldungen/ebola-315540) für die Eindämm…
Frage 139 (Ulle Schauws, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Handelt es sich bei den angekündigten „zusätzlichen“ Mitteln (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/ak tuelle-meldungen/ebola-315540) für die Eindämmung der Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo und der Region um neu beantragte Überplanmäßige Leistungen, die dem BMZ zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, und wenn nein, durch welche Umschichtungen in welchen Titeln wird das Geld zur Verfügung gestellt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 29. Juni 2026:
Die zusätzlichen Mittel für die Bekämpfung des aktuellen Ebola- Ausbruchs werden sowohl vom BMZ (insgesamt 9,2 Mio. Euro) als auch vom Auswärtigen Amt (insgesamt 4 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Die Mittel aus dem BMZ-Haushalt werden durch Umschichtungen innerhalb einzelner Titel der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit sowie der Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt. Die Umschichtungen wurden aufgrund von Veränderungen bei Prioritätensetzungen vorgenommen. Beispielsweise konnten bei den bereits geplanten Aufstockungen des laufenden Joint Resilience Programmes in der Demokratischen Republik Kongo ein Teil der Mittel (1 Mio. Euro) spezifisch für die Eindämmung des Ebola- Ausbruchs eingesetzt werden. Auch bei den vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellten Mitteln handelt es sich um Finanzierungen aus dem Haushaltstitel für Humanitäre Hilfe, die kurzfristig zur Verfügung gestellt worden sind. Darunter sind 2 Mio. Euro Aufstockung für die Unterstützung des WHO health emergency appeals WHO for the response to desease outbreaks and health crises in Africa (mit Zweckbindung für die Ebolakrise in der Demokratischen Republik Kongo) und eine Einzahlung von 2 Mio. Euro in den WHO contingency fund for emergencies (CFE), der dieses Jahr bereits 3,9 Mio. US-Dollar für die Ebola-Krise in der Demokratischen Republik Kongo und Uganda bereitgestellt hat. Im Titel für humanitäre Hilfe sind grundsätzlich 100 Prozent der Mittel verplant, ein Teil jedoch in einer Weise, dass Mittel in akuten Krisensituationen in begrenztem Umfang vorgezogen oder umgeschichtet werden können.
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