Schriftliche Frage 26 von Andreas Mayer (AfD): Wie viele Personen aus den Palästinensischen Gebieten haben in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils ein nat…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 26 von Andreas Mayer (AfD): Wie viele Personen aus den Palästinensischen Gebieten haben in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils ein nat…
Frage 26 (Andreas Mayer, AfD):
Wie viele Personen aus den Palästinensischen Gebieten haben in den vergangenen fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) jeweils ein nationales Visum bzw. einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes erhalten, und wie viele Aufenthaltstitel wurden im selben Zeitraum für nachziehende Familienangehörige dieser Studierenden erteilt (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln sowie nach Aufenthaltszweck – insbesondere Ehepartnernachzug und Kindernachzug)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Oktober 2025:
Bei der Erteilung von Visa wird der Wohnsitz von Antragstellenden statistisch nicht erfasst. Die Zuständigkeit für Personen aus den palästinensischen Gebieten ist nach derzeitigem Stand wie folgt geregelt: Anträge von Personen jeglicher Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt im Westjordanland und Ost-Jerusalem werden im Vertretungsbüro Ramallah bearbeitet, Antragstellende jeglicher Nationalität aus Gaza müssen ihren Antrag bei der Deutschen Botschaft in Kairo stellen. Nachfolgend werden daher die Zahlen zu erteilten nationalen Visa zu Studienzwecken aus diesen zwei Auslandsvertretungen an Palästinenserinnen und Palästinenser für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 14. Oktober 2025 aufgeführt: Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 (bis 14.10.) Summe Visa 203 206 154 108 149 820 Erteilte Aufenthaltstitel zu Studienzwecken nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) lassen sich grundsätzlich aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ermitteln. Bei der Speicherung von Personen im AZR wird jedoch nicht erfasst, von welchem Ort die Personen nach Deutschland eingereist sind. Daher werden im Folgenden AZR-Daten zu Personen mit der Staatsangehörigkeitsbezeichnung „Personen aus den palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)“ herangezogen, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können: Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 (Jan–Sep) Summe erteilte Aufenthaltserlaubnisse nach § 16b AufenthG 148 83 63 39 11 344 Statistische Angaben zum zweiten Teil Ihrer Frage liegen nicht vor. Bezogen auf die Differenz zwischen der Zahl der erteilten Visa und der Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 16b AufenthG liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor.
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