Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza
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Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3406
21. Wahlperiode 22.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Anne-Mieke
Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß,
Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing,
Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza
Seit dem 7. Oktober 2023 versuchen Menschen, aus Gaza zu fliehen. Viele
haben Verwandte im Ausland und suchen nach Wegen, um zu ihnen zu gelangen.
Laut Presseberichten konnten im laufenden Jahr 2025 seit März mindestens 95
Personen mit deutscher Unterstützung aus dem Gazastreifen ausreisen (vgl.
www.tagesspiegel.de/berlin/verzweifeltes-warten-auf-die-ausreise-er-in-
berlinsie-in-gaza--wie-der-krieg-ein-junges-paar-trennt-14353034.html). Zwischen
dem 7. Oktober 2023 und dem 6. November 2024 sind nach Auskunft des
Auswärtigen Amts 762 Personen, darunter 444 deutsche Staatsangehörige, mit
Unterstützung der Bundesregierung ausgereist (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Mündliche Frage 32, Plenarprotokoll 20/196).
Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind jedoch seit Mai 2024 alle
Grenzübergänge für die reguläre Ausreise von Personen geschlossen. Zusätzlich
würden für Ausreisen Ausreisegenehmigungen durch die israelischen Behörden
benötigt. Zu den Möglichkeiten der Bundesregierung, Menschen bei der Ausreise
aus Gaza zu unterstützen, schreibt das Auswärtige Amt auf Nachfragen: „Die
Möglichkeiten der Bundesregierung, diesen Menschen bei der Ausreise aus
Gaza zu helfen, sind […] angesichts der schwierigen Lage vor Ort und den damit
verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen sehr begrenzt.“
Eine mögliche Unterstützung bei der Ausreise durch das Auswärtige Amt
erfolge nach Maßgabe des Konsulargesetzes. Laut Auskunft des Auswärtigen Amts
sieht dieses Gesetz „in erster Linie eine Unterstützung für deutsche
Staatsangehörige vor, die sich im Ausland in einer akuten Notlage befinden.
Nichtdeutsche enge Familienangehörige (d. h. Ehepartner und/oder minderjährige ledige
Kinder) von Deutschen, die sich gemeinsam mit diesen in einer Notlage
befinden, können grundsätzlich in diese Unterstützung einbezogen werden“. In
Fällen, in denen sich beispielsweise nur der nichtdeutsche Ehepartner in Gaza
befindet, unterstützt das Auswärtige Amt daher nicht. „Darüber hinaus ist
weiterhin der einzige [dem Auswärtigen Amt] bekannte Weg Gaza zu verlassen im
Rahmen einer medizinischen Evakuierung der Weltgesundheitsorganisation
(WHO).“
Im August 2025 haben mehrere deutsche Städte, darunter Hannover und Kiel,
vorgeschlagen, verletzte Kinder aus Gaza und Israel aufzunehmen. Das
Bundesministerium des Innern (BMI) hat diesen Vorschlag jedoch u. a. mit dem
Verweis auf Sicherheitsbedenken abgelehnt. Hilfe sollten die Menschen vor Ort
erhalten (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2025-10/gaza-krise-hilfe-angebot-bu
ndesregierung-kinder-hannover-absage). Zumindest in zwei Fällen durften
verletzte Kinder laut Presseberichten jedoch Anfang des Jahres 2025 für eine
Operation nach Deutschland einreisen (vgl. www.swr.de/swraktuell/
rheinlandpfalz/nahost-krieg-kind-aus-gaza-zur-behandlung-in-krankenhaus-bad-kreuzna
ch-100.html).
Zugleich wurde in den vergangenen Monaten die Einreise von mindestens acht
Eseln nach Deutschland ermöglicht (vgl. www.nd-aktuell.de/artikel/1195676.ti
erschutzverein-esel-aus-gaza-gern-aber-keine-kinder.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza gab es seit
dem 7. Oktober 2023?
2. Wie viele Menschen konnten seit dem 7. Oktober 2023 mit Unterstützung
der Bundesregierung aus Gaza ausreisen (bitte nach Monaten und
Grenzübergängen differenzieren)?
a) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren unter den Ausreisenden?
b) Welche anderen Nationalitäten befanden sich unter den Ausreisenden?
c) Wie viele Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit
gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland waren unter den Ausreisenden?
d) Wie viele Minderjährige konnten ausreisen?
e) Wie viele Personen über 60 Jahren konnten ausreisen?
f) Wie viele Männer, Frauen und Personen mit dem Geschlechtseintrag
divers waren unter den Ausreisenden?
g) Über welche Staaten erfolgte die Weiterreise nach Deutschland (bitte
konkrete Zahlen benennen, wie viele Ausreisen über welchen Staat
erfolgten)?
3. Reisten alle nichtdeutschen Staatsangehörigen, die bei der Ausreise durch
Deutschland unterstützt wurden, gemeinsam mit einem engen deutschen
Familienmitglied aus, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden ihre
Ausreisen unterstützt?
4. Wie viele Anfragen auf unterstützte Ausreisen aus Gaza hat die
Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 erhalten (bitte nach Anfragen von
deutschen Staatsangehörigen, Personen mit anerkanntem Schutzstatus in
Deutschland, Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit
gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und anderen Staatsangehörigen
differenzieren)?
5. Ist die Bundesregierung derzeit mit weiteren Personen in Kontakt, die um
Unterstützung bei der Ausreise aus Gaza gebeten haben, und wenn ja, mit
wie vielen Personen ist die Bundesregierung in Kontakt, und sind weitere
unterstützte Ausreisen geplant?
6. Wie viele verletzte Kinder konnten seit dem 7. Oktober 2023 aus Gaza
nach Deutschland einreisen, um hier behandelt zu werden (bitte nach
Monaten und Grenzübergängen differenzieren)?
a) Wie viele Begleitpersonen konnten mit diesen Kindern ausreisen?
b) Was waren die Voraussetzungen für eine solche Ausreise sowohl für
die Kinder als auch die Begleitpersonen (bitte möglichst konkret
ausführen)?
c) Wie viele Anträge auf eine solche Ausreise wurden seit dem 7.
Oktober 2023 gestellt, und wie wurde über diese Anträge entschieden (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
d) Über welche Staaten erfolgte die Weiterreise nach Deutschland (bitte
konkrete Zahlen benennen, wie viele Ausreisen über welchen Staat
erfolgten)?
7. Mit welcher Begründung wurde der Vorschlag diverser Städte, verletzte
Kinder aus Gaza und Israel in Deutschland aufzunehmen, von der
Bundesregierung abgelehnt (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden; bitte
möglichst konkret ausführen)?
a) Inwiefern unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung die
Voraussetzungen für eine Behandlung von verletzten Kindern aus Gaza
von den Voraussetzungen für die Behandlung von verletzten Kindern
aus der Ukraine vor dem Hintergrund, dass Kinder aus der Ukraine
nach Deutschland evakuiert wurden, Kinder aus Gaza jedoch nicht
(vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilunge
n/evakuierung-von-kindern-aus-kiew-pm-18-07-24.html)?
b) Inwiefern sind die von der Bundesregierung laut Presseberichten
(siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) vorgetragenen Bedenken
hinsichtlich Identitätsfeststellung und Sicherheitsüberprüfungen
einzigartig für die Situation in Gaza, vor dem Hintergrund, dass in anderen
Situationen – beispielsweise dem Ukraine-Krieg – unkomplizierte
Einreisen zur Behandlung von schwerverletzten Kindern möglich
waren?
8. Aus welchem Grund wurde die Einreise und Behandlung von zwei
schwerverletzten Kindern aus Gaza im Frühjahr 2025 genehmigt, weitere
Einreisen zur Behandlung – wie z. B. im Rahmen des Angebots der Städte
(siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) – jedoch abgelehnt?
9. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Lage in Gaza, insbesondere
auch in Hinblick auf die Gesundheitsversorgung, ein, hält die
Bundesregierung eine adäquate Versorgung von schwerverletzten Personen,
insbesondere Kindern, in Gaza für möglich, und wenn ja, in welchem
Umfang?
10. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die medizinische
Versorgung vor Ort zu unterstützen?
11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des
Katastrophenschutzverfahrens der EU aus Gaza in welche Länder evakuiert?
12. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung aktuell, um Menschen bei
der Ausreise aus Gaza zu unterstützen (bitte möglichst konkret
ausführen)?
13. Wie begründet die Bundesregierung, dass andere Länder
Familienzusammenführungen aus Gaza ermöglichen (vgl. beispielsweise www.governme
nt.nl/latest/weblogs/the-work-of-the-ministry-of-foreign-affairs/2023/conf
lict-israel-palestinian-territories---updates-ministry), das Auswärtige Amt
dies aber mit Verweis auf das Konsulargesetz und die angeblich
geschlossenen Grenzübergänge nicht ermöglicht?
14. Wie lässt sich die Aussage des Auswärtigen Amts, es wären nur Ausreisen
im Rahmen des Konsulargesetzes oder über die WHO möglich (siehe
Vorbemerkung der Fragestellenden), mit den Berichten in Einklang bringen,
wonach andere Staaten Ausreisen von Familienangehörigen und
anerkannten Schutzberechtigten ermöglichen (bitte möglichst konkret
ausführen)?
15. Inwiefern hält die Bundesregierung die Weigerung des Auswärtigen Amts,
Ausreisen aus Gaza im Zuge von Familienzusammenführungen nicht zu
unterstützen, für vereinbar mit dem in Artikel 6 des Grundgesetzes
gesicherten Recht auf Schutz von Ehe und Familie (bitte möglichst konkret
ausführen)?
16. Gibt es seitens der Bundesregierung Bemühungen, in naher Zukunft
Familiennachzüge aus Gaza wieder zu ermöglichen und bei den Ausreisen
hierfür zu unterstützen, wenn ja, welche Schritte plant oder unternimmt die
Bundesregierung hierzu (bitte möglichst detailliert ausführen), und wenn
nein, warum nicht (bitte möglichst ausführlich begründen)?
17. Wie waren die durch Deutschland unterstützten Ausreisen möglich,
obwohl das Auswärtige Amt auf Nachfragen immer wieder antwortete,
sämtliche Grenzübergänge wären seit Mai 2024 geschlossen?
18. Welche israelische Behörde ist für die Genehmigung der Ausreisen aus
Gaza zuständig?
19. Wie viele Anträge auf Ausreisegenehmigungen hat die Bundesregierung
an die zuständige israelische Behörde seit dem 7. Oktober 2023 gestellt,
und wie wurde über diese Anträge entschieden (bitte nach Monaten
differenzieren)?
20. Werden auch Personen mit Schutzstatus in Deutschland (Asyl,
Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) bei der Ausreise aus Krisengebieten durch
die deutschen Behörden unterstützt, und werden auch deren nahe
Familienangehörige evakuiert?
a) Wenn ja, wie viele Personen mit Schutzstatus waren unter den
Personen, die aus Gaza ausreisen konnten?
b) Wenn ja, wie viele weitere Personen mit Schutzstatus haben eine
Unterstützung bei der Ausreise beantragt?
c) Wenn nein, warum werden diese Personen nicht unterstützt, vor dem
Hintergrund, dass Deutschland ihnen Schutz zugesprochen hat und
eine Unterstützung durch den Herkunftsstaat nicht zu erwarten ist
(bitte möglichst konkret ausführen)?
d) Wenn nein, wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass andere
europäische Staaten (beispielsweise Belgien) anerkannte
Schutzsuchende aus Gaza evakuiert haben?
21. Wie viele Tiere wurden seit dem 7. Oktober 2023 aus Gaza nach
Deutschland evakuiert (bitte nach Monaten und Tierarten differenzieren)?
a) Welche Voraussetzungen gelten für die Evakuierung von Tieren aus
Gaza (bitte möglichst konkret ausführen)?
b) Erfolgte die Evakuierung mit Unterstützung der Bundesregierung, und
wenn ja, welche konkrete Unterstützung lieferte die Bundesregierung?
22. Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung vertretbar, dass die
Evakuierung von Tieren aus Gaza nach Deutschland ermöglicht wird, Menschen
jedoch nicht bei der Ausreise aus dem Kriegsgebiet unterstützt werden
(bitte möglichst konkret ausführen)?
Berlin, den 12. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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