Schriftliche Frage 45 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Bereich (bürgerlich-rechtliches oder öffentlich-rechtliches Namensrecht) soll das Namensrecht strukturiert und vereinfacht werden…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 45 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Bereich (bürgerlich-rechtliches oder öffentlich-rechtliches Namensrecht) soll das Namensrecht strukturiert und vereinfacht werden…
Frage 45 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welchem Bereich (bürgerlich-rechtliches oder öffentlich-rechtliches Namensrecht) soll das Namensrecht strukturiert und vereinfacht werden (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, Zeile 2913), und wann soll ein solcher Entwurf ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 23. September 2026:
Das für das öffentlich-rechtliche Namensrecht zuständige Bundesministerium des Innern prüft derzeit die Umsetzung des genannten Auftrages unter Berücksichtigung der ebenso im Koalitionsvertrag vorgesehenen besseren Nachvollziehbarkeit von Namensänderungen (Zeile 3324 folgend). Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann ein Entwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Namensrechts ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Das für das bürgerlich-rechtliche Namensrecht zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird die Evaluierung des zum 1. Mai 2025 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts durchführen. Die Evaluierung soll spätestens im Jahr 2030 stattfinden (vergleiche Bundestagsdrucksache 20/9041, Seite 40). Für die 21. Legislaturperiode ist keine Reform der bürgerlich-rechtlichen Namensrechts geplant.
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